BGZ begrüßt Stellungnahme zum Logistikzentrum Konrad

BERLIN – Die Entsorgungskommission des Bundes (ESK) hat die Notwendigkeit des Logistikzentrums Konrad (LoK) für eine zügige Endlagerung schwach- und mittelradioaktiver Abfälle noch einmal bestätigt. Auch die Auswahl des Standorts am ehemaligen Kernkraftwerk Würgassen hält die ESK für nachvollziehbar.

„Die Stellungnahme der Entsorgungskommission bestätigt die Auffassung der BGZ, dass nur mit dem Logistikzentrum eine schnelle und reibungslose Anlieferung an das Endlager Konrad erfolgen kann“, sagte der Generalbevollmächtigte der BGZ für das LoK, Christian Möbius. Mit dem LoK sei es möglich, die Betriebszeit des Endlagers und der zahlreichen Zwischenlager um rund zehn Jahre zu verkürzen. „Je schneller der radioaktive Abfall unter die Erde gebracht werden kann, desto besser ist das für die Sicherheit von uns allen“, so Möbius.

Die ESK hat in ihrer Stellungnahme zudem herausgestellt, dass die Entscheidung der BGZ, das Gelände des ehemaligen Kernkraftwerks Würgassen für das LoK als Standort zu nutzen, korrekt und nachvollziehbar erfolgt sei.

Möbius erklärte, er sei optimistisch, dass auf dieser Grundlage das Bundesumweltministerium zeitnah eine Entscheidung zum Bau des LoK in Würgassen treffen werde. Die BGZ werde jetzt zuversichtlich auf eine endgültige Entscheidung aus Berlin warten. Die Planungsarbeiten liefen bis dahin wie bisher weiter.

Hier geht es zur Stellungnahme der ESK.

Hintergrund: Die BGZ hat nach einer Untersuchung von 28 potenziellen Flächen entschieden, ein Logistikzentrum für das Endlager Konrad auf dem Gelände des ehemaligen Atomkraftwerks Würgassen zu errichten. In dem Logistikzentrum sollen Behälter mit fertig verpackten, schwach- und mittelradioaktiven Abfällen aus dezentralen Zwischenlagern für den Transport in das Endlager Konrad passgenau zusammengestellt werden. Damit wird eine zügige Entsorgung der radioaktiven Abfälle sichergestellt.

Das Bundesumweltministerium hatte vor einem Jahr die ESK damit beauftragt, die Notwendigkeit eines LoK und die Standortauswahl der BGZ noch einmal zu überprüfen.

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