Abfall-Zwischenlager Neckarwestheim: Temporäre Abschaltung der Lüftungsanlage ohne sicherheitstechnische Relevanz (Aktualisierung: 31.07.2026)

NECKARWESTHEIM – Im Zwischenlager für schwach- und mittelradioaktive Abfälle stand die Lüftungsanlage kurzzeitig nicht zur Verfügung, konnte zeitnah aber wieder in Betrieb genommen werden. Die Störung hatte keine Auswirkungen auf Personen, die Anlage und die Umwelt.

Erste Meldung vom 13. Oktober 2023:
(weitere Aktualisierung sind unten aufgeführt)

Während eines routinemäßigen Filterwechsels kam es zu einer Störung, die zu einer automatischen Abschaltung der Lüftungsanlage führte. Das BGZ-Personal erkannte die Störung und konnte diese durch einen Neustart der Anlage beheben. Seitdem steht die Lüftung wieder störungsfrei zur Verfügung.

Die BGZ hat die zuständige Aufsichtsbehörde informiert. Es handelt sich um ein Ereignis der Stufe 0 auf der achtstufigen INES-Meldeskala („keine oder sehr geringe sicherheitstechnische Bedeutung“).

Aktualisierung vom 14.03.2024:

Im Zwischenlager für schwach- und mittelradioaktive Abfälle stand die Lüftungsanlage kurzzeitig nicht zur Verfügung. Grund dafür war eine Störung, die zu einer automatischen Abschaltung der Anlage führte. Das BGZ-Personal erkannte die Störung und konnte diese durch einen Neustart der Anlage beheben. Die Lüftungsanlage wurde zeitnah wieder in Betrieb genommen und steht seitdem wieder uneingeschränkt zur Verfügung. Die BGZ hat die zuständige Aufsichtsbehörde informiert. Es handelt sich um ein Ereignis der Stufe 0 auf der achtstufigen INES-Meldeskala („keine oder sehr geringe sicherheitstechnische Bedeutung“).“

Aktualisierung vom 31.07.2026:

Im Abfall-Zwischenlager Neckarwestheim führte ein Fehler in der Temperaturmessung im Abluftkamin zu einer kurzzeitigen Abschaltung der Lüftungsanlage und der dortigen Strahlenschutzüberwachung. Das Problem wurde von BGZ-Fachpersonal behoben und die Anlage wieder in Betrieb genommen. Die BGZ hat die zuständige Aufsichtsbehörde informiert. Es handelt sich um ein Ereignis der Stufe 0 auf der achtstufigen INES-Meldeskala („keine oder sehr geringe sicherheitstechnische Bedeutung“).“