Philippsburg: Gericht bestätigt Konzept der Zwischenlagerung – CASTOR-Behälter dürfen eingelagert werden

PHILIPPSBURG – Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (VGH) hat die Eilanträge gegen die Genehmigung zur Aufbewahrung von Kernbrennstoffen im Zwischenlager Philippsburg abgelehnt und somit das Konzept der Zwischenlagerung bestätigt.

Zuvor hatten die Stadt Philippsburg sowie Privatpersonen gegen die erteilte Genehmigung zur Aufbewahrung von hochradioaktiven Abfällen aus der Wiederaufarbeitung geklagt und zudem vorläufigen Rechtsschutz beantragt. Der VGH hat nun die Anträge auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung der Klagen gegen die Aufbewahrungsgenehmigung abgelehnt.

Damit bestätigt der VGH das Konzept der Zwischenlagerung und stellt klar, dass eine zusätzliche Exposition der Bevölkerung durch Direktstrahlung oder Ableitungen radioaktiver Stoffe mit den einzulagernden Behältern aus der Wiederaufarbeitung nicht verbunden sei. Zudem würden die Grenzwerte der Strahlenschutzverordnung weiterhin deutlich unterschritten. Eine Gefährdung von Menschen und Umwelt kann somit ausgeschlossen werden.

Auch das genehmigte Reparaturkonzept für die CASTOR-Behälter genüge den Anforderungen an die erforderliche Schadensvorsorge. Zudem gibt es aus Sicht des Senats keine Anhaltspunkte, dass das Zwischenlager gegen Sabotageakte oder terroristische Anschläge nicht hinreichend gesichert sei. Auch hier wird das Konzept der BGZ bestätigt. Der VGH verweist darauf, dass das Risiko derartiger Szenarien durch die Sicherheitsbehörden regelmäßig bewertet werde und aktuell mehrere baulich-technische Maßnahmen von der BGZ umgesetzt würden.

Dr. Matthias Heck leitet bei der BGZ den Bereich Genehmigungen und resümiert: „Wir sehen unsere Arbeit und das Konzept der Zwischenlagerung bestätigt. Oberstes Ziel ist der Schutz von Mensch und Umwelt, dessen Einhaltung wurde durch das Urteil bekräftigt.“

Hintergrund:

Bis 2005 wurden Brennelemente aus deutschen Atomkraftwerken zur Wiederaufarbeitung nach Großbritannien und Frankreich transportiert. Gemäß ihren vertraglichen Verpflichtungen müssen die Betreiber der Atomkraftwerke ihre noch im Ausland lagernden Wiederaufarbeitungsabfälle nach Deutschland zurückführen. Zur Rücknahme dieser Abfälle hat sich auch die Bundesrepublik Deutschland völkerrechtlich verpflichtet.

Im Jahr 2015 haben Bund, Länder und AKW-Betreiber das Rückführungskonzept im Konsens beschlossen. Dieses sieht eine bundesweit ausgewogene Verteilung der Behälter vor. Damals sind vier Standorte für die Rückführung der Abfälle festgelegt worden: Biblis in Hessen, Brokdorf in Schleswig-Holstein, Isar in Bayern und Philippsburg in Baden-Württemberg. Diese Verteilung ist fair, denn sie orientiert sich am Verursacherprinzip. Nach Abschluss der Rückführung werden die hochradioaktiven Abfälle aus der Wiederaufarbeitung in den Bundesländern zwischengelagert, aus deren Atomkraftwerken anteilig die größte Menge an Kernbrennstoff zur Wiederaufarbeitung ins Ausland verbracht wurde.

Nach Hessen ist die Rückführung bereits abgeschlossen: Im November 2020 wurden sechs Behälter mit hochradioaktiven Abfällen aus der britischen Wiederaufarbeitung zum Zwischenlager Biblis transportiert. Für Deutschland war dies der erste große Rücktransport von Atommüll in CASTOR-Behältern seit 2011. Er verlief reibungslos und ohne Störungen.

18 weitere CASTOR-Behälter müssen in den kommenden Jahren noch nach Deutschland zurückgeführt werden, davon vier Behälter in das Brennelement-Zwischenlager Philippsburg. Bei den Behältern, die von La Hague nach Philippsburg kommen sollen, handelt es sich um CASTOR-Behälter des Typs HAW28M, die auch für die Rückführung verglaster hochradioaktiver Abfälle an die Standorte Biblis, Gorleben, Isar und Brokdorf eingesetzt wurden bzw. noch werden.

Die BGZ hat von Beginn an proaktiv über die Rückführung informiert, unter anderem auch bei zahlreichen öffentlichen Veranstaltungen in Philippsburg. Sie wird diese Kommunikation fortsetzen. Weitere Informationen finden sich auch hier: https://rueckfuehrung.bgz.de/