Abfall-Zwischenlager Biblis: Korrosion an einem Fass mit schwachradioaktiven Abfällen
BIBLIS – Bei einer routinemäßigen Überprüfung im Abfallzwischenlager 1 haben BGZ-Mitarbeitende eine Korrosion an einem Fass festgestellt, in dem schwachradioaktive Abfälle aufbewahrt werden. Eine Kontamination oder Freisetzung radioaktiver Stoffe konnte durch Messungen ausgeschlossen werden. Die Sicherheit der Zwischenlagerung, und damit der Schutz von Mensch und Umwelt, war und ist jederzeit gegeben.
Es handelt sich um ein 400-Liter-Fass, das im Jahr 1980 mit Abfällen mit vernachlässigbarer Wärmeentwicklung aus dem Kernkraftwerk Biblis befüllt wurde. Die Abfälle sind mit Beton vergossen worden, so dass der sichere Einschluss der schwachradioaktiven Abfälle durch die Betonstruktur gewährleistet ist. In Abstimmung mit der Aufsichtsbehörde und dem Eigentümer RWE wird das Fass nun zunächst in ein Überfass eingestellt.
Die zuständige Aufsichtsbehörde wurde informiert. Es handelt sich um ein Ereignis der Stufe 0 auf der achtstufigen INES-Skala („keine oder sehr geringe sicherheitstechnische Bedeutung“).
Hintergrund:
Mit dem “Gesetz zur Neuordnung der Verantwortung in der kerntechnischen Entsorgung” wurden im Jahr 2017 die Verantwortlichkeiten für die Stilllegung und den Rückbau der Kernkraftwerke sowie für die Entsorgung der radioaktiven Abfälle neu geregelt: Die Betreiber der Kernkraftwerke sind nach diesem Gesetz für deren Stilllegung und Rückbau sowie die fachgerechte Verpackung der radioaktiven Abfälle zuständig. Die Durchführung und Finanzierung der Zwischen- und Endlagerung liegt in der Verantwortung des Bundes, zu diesem Zweck sind die BGZ und die BGE gegründet worden.
Die BGZ betreibt aktuell dreizehn Zwischenlager für schwach- und mittelradioaktive Abfälle. Gemäß Entsorgungsübergangsgesetz wird sie zudem noch das Zwischenlager Krümmel übernehmen. Die dort aufbewahrten schwach- und mittelradioaktiven Abfälle sollen im Endlager Konrad endgelagert werden. Es wird voraussichtlich Anfang der 2030er-Jahre in Betrieb gehen. Aufgabe der BGZ ist es, diese Abfälle bis zur Abgabe an das Endlager sicher zwischenzulagern, sie für den Transport und die Abgabe an das Endlager vorzubereiten sowie die Anlieferung nach Konrad zu planen und umzusetzen.
Bei den schwach- und mittelradioaktiven Abfällen mit vernachlässigbarer Wärmeentwicklung handelt es sich um Abfälle aus dem Betrieb und der Stilllegung von Kernkraftwerken wie beispielsweise Werkzeuge, Schutzkleidung, Filter sowie ausgebaute Anlagenteile. Für die Zwischen- und Endlagerung der Abfälle werden verschiedene Behältertypen verwendet. Sie unterscheiden sich in Form, Material und Größe. So gibt es zum Beispiel zylinderförmige Beton- und Gussbehälter oder kubische Behälter in mehreren Größen aus Stahl, Beton und Guss.
Aktuell steht der überwiegende Anteil der in den Zwischenlagern der BGZ aufbewahrten schwach- und mittelradioaktiven Abfälle noch im Eigentum der Energieversorgungsunternehmen, die auch für deren Zustand und die fachgerechte Verpackung verantwortlich sind. Die BGZ übernimmt diese erst in ihr Eigentum, wenn die fachgerechte Verpackung behördlich bestätigt wurde. Erst mit dieser behördlichen Bestätigung geht auch die Verantwortung für die Entsorgung der radioaktiven Abfälle von den Energieversorgungsunternehmen auf die BGZ über.