Philippsburg: CASTOR-Behälter aus Frankreich im Zwischenlager eingetroffen
PHILIPPSBURG – Vier CASTOR-Behälter mit verglasten hochradioaktiven Abfällen aus der Wiederaufarbeitung deutscher Brennelemente in Frankreich sind in das Zwischenlager transportiert worden. Mit der sicheren Aufbewahrung dieser Abfälle bis zur Abgabe an ein Endlager setzt die BGZ ihren gesetzlichen Auftrag um. Die Sicherheit der Zwischenlagerung wurde zuvor umfassend überprüft und atomrechtlich genehmigt sowie zuletzt vom Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg bestätigt.
Der Transport der CASTOR-Behälter startete in der französischen Wiederaufarbeitungsanlage La Hague. Dort wurden die hochradioaktiven Abfälle, die bei der Wiederaufarbeitung von Brennelementen aus deutschen Kernkraftwerken angefallen sind, in Glas eingeschmolzen und in Edelstahlkokillen abgefüllt. Jeweils 28 dieser Kokillen wurden anschließend in CASTOR-Behälter des Typs HAW28M verladen. Dieser Behältertyp kam bereits 2020 bei der Rückführung verglaster hochradioaktiver Abfälle an den BGZ-Standort Biblis zum Einsatz.
Fachleute der BGZ werden die vier Behälter überprüfen und im Zwischenlager an das Behälterüberwachungssystem anschließen. Bei einem Probelauf im Herbst 2021 demonstrierte die BGZ die sichere Einlagerung bereits mit einem unbeladenen, baugleichen Behälter unter behördlicher Aufsicht.
„Mit der Einlagerung der vier Behälter im Zwischenlager endet ein umfangreiches Projekt, das mit intensiver Vorbereitung auf einem hohen Sicherheitsniveau verbunden war“, sagt Dr. Steffen Vonderau, Leiter des Zwischenlagers Philippsburg. „Ich bedanke mich bei allen Kolleg*innen und den beteiligten Institutionen, mit denen wir die Einlagerung vorbereitet haben“, so Dr. Vonderau.
Dass alle Sicherheitsanforderungen für die Aufbewahrung der Behälter erfüllt sind, hat die BGZ gegenüber dem Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE) im Rahmen eines atomrechtlichen Genehmigungsverfahrens dargelegt und mit der Aufbewahrungsgenehmigung bestätigt bekommen. Mit der Ablehnung der Eilanträge gegen die Genehmigung zur Aufbewahrung der Kernbrennstoffe im Zwischenlager Philippsburg bestätigte zuletzt auch der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg das Konzept der Zwischenlagerung.
Hintergrund:
Bis 2005 wurden Brennelemente aus deutschen Atomkraftwerken zur Wiederaufarbeitung nach Großbritannien und Frankreich transportiert. Gemäß ihren vertraglichen Verpflichtungen müssen die Betreiber der Atomkraftwerke ihre noch im Ausland lagernden Wiederaufarbeitungsabfälle nach Deutschland zurückführen. Zur Rücknahme dieser Abfälle hat sich auch die Bundesrepublik Deutschland völkerrechtlich verpflichtet. Im Jahr 2015 haben Bund, Länder und AKW-Betreiber das Rückführungskonzept im Konsens beschlossen. Dieses sieht eine bundesweit ausgewogene Verteilung der Behälter vor. Damals sind vier Standorte für die Rückführung der Abfälle festgelegt worden: Biblis in Hessen, Brokdorf in Schleswig-Holstein, Isar in Bayern und Philippsburg in Baden-Württemberg. Diese Verteilung ist fair, denn sie orientiert sich am Verursacherprinzip. Nach Abschluss der Rückführung werden die hochradioaktiven Abfälle aus der Wiederaufarbeitung in den Bundesländern zwischengelagert, aus deren Atomkraftwerken anteilig die größte Menge an Kernbrennstoff zur Wiederaufarbeitung ins Ausland verbracht wurde.
Die BGZ hat von Beginn an proaktiv über die Rückführung informiert, unter anderem auch bei zahlreichen öffentlichen Veranstaltungen in Philippsburg. Sie wird diese Kommunikation fortsetzen. Weitere Informationen finden sich auch hier: https://rueckfuehrung.bgz.de/