BGZ beantragt Umweltverträglichkeitsprüfung zur verlängerten Zwischenlagerung in Gorleben und lädt zum Dialog ein
GORLEBEN – Die BGZ wird beim Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE) beantragen, vorlaufend zum Genehmigungsverfahren zur verlängerten Zwischenlagerung eine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) einzuleiten. Dies wird die BGZ mit der Öffentlichkeit im Landkreis Lüchow-Dannenberg erörtern.
Die Genehmigung für das Brennelement-Zwischenlager Gorleben (BZG) läuft im Jahr 2034 aus. Die BGZ plant, im Jahr 2026 den weiteren Verbleib der CASTOR-Behälter im BZG beim BASE zu beantragen. Damit startet formal das Genehmigungsverfahren nach dem Atomgesetz. Stefan Weber leitet bei der BGZ die Abteilung Genehmigungen und erläutert: „Wir gehen davon aus, dass für das zu führende Genehmigungsverfahren eine UVP erforderlich ist und haben deshalb nun den Antrag gestellt.“
Weber erläutert, dass mit der UVP mögliche Umweltauswirkungen der verlängerten Zwischenlagerung geprüft werden. In dem gesetzlich festgelegten Verfahren wird zunächst der Untersuchungsrahmen für den UVP-Bericht festgelegt. Das BASE als zuständige Genehmigungsbehörde informiert die BGZ über den Inhalt, Umfang, die Detailtiefe und die zu verwendenden Methoden der Untersuchungen der UVP. Die BGZ muss dem BASE dabei auch darlegen, welche weiteren Änderungen am Standort gegebenenfalls geplant sind. In einer Besprechung des Untersuchungsrahmens (dem Scoping-Termin) unter Federführung des BASE werden dann Fachwissen und Kenntnisse von Sachverständigen, Umweltverbänden, Behörden oder sonstigen Dritten einbezogen. Anhand des dabei festgelegten Untersuchungsrahmens werden die Umweltuntersuchungen über eine Vegetationsperiode durch einen Fachplaner durchgeführt und dokumentiert.
Im weiteren Verlauf dieses Prozesses erhält die Öffentlichkeit die Möglichkeit durch das BASE, sich auf formalem Wege einzubringen. Sie kann die ausgelegten Unterlagen einsehen, sich zum Vorhaben äußern und an einem Erörterungstermin teilnehmen. Nach Auswertung des Erörterungstermins wird die UVP abgeschlossen. Die Ergebnisse werden dann in dem zu führenden Genehmigungsverfahren für die verlängerte Zwischenlagerung in Gorleben berücksichtigt.
Darüber hinaus wird die BGZ Anfang nächsten Jahres die Öffentlichkeit in einer Dialogveranstaltung im Landkreis Lüchow-Dannenberg über die Randbedingungen des sich an die UVP anschließenden Genehmigungsverfahrens informieren. Standortkommunikator Dr. Tristan Zielinski ergänzt: „Wir haben von Beginn an die Notwendigkeit einer verlängerten Zwischenlagerung mit der Öffentlichkeit in unterschiedlichen Formaten auch im Landkreis Lüchow-Dannenberg erörtert. So haben wir beispielsweise im Rahmen der frühen Öffentlichkeitsbeteiligung unser Forschungsprogramm mit den Menschen aus der Region diskutiert. Daran werden wir weiter anknüpfen und den Termin für unsere Informationsveranstaltung frühzeitig bekannt geben.“
Hintergrund:
Die Aufbewahrung hochradioaktiver Abfälle ist in Deutschland auf 40 Jahre befristet, die Genehmigung für das Zwischenlager in Gorleben läuft im Jahr 2034 aus. Eine verlängerte Zwischenlagerung ist notwendig, da erst Mitte des Jahrhunderts ein Endlagerstandort benannt werden soll. Dann wird es noch mehrere Dekaden dauern, bis alle Behälter an dieses Endlager abgegeben sind. Auf die verlängerte Zwischenlagerung bereitet sich die BGZ seit ihrer Gründung im Jahr 2017 vor, unter anderem mit ihrem Forschungsprogramm. Dieses ist unter https://bgz.de/forschungsprogramm/ abrufbar.