Gericht bestätigt Aufbewahrungsgenehmigung für Jülicher Brennelemente
AHAUS – Das Oberverwaltungsgericht Münster hat Klagen gegen die Aufbewahrung der Jülicher Brennelemente im Zwischenlager Ahaus abgewiesen und eine Revision nicht zugelassen. Die Jülicher Entsorgungsgesellschaft für Nuklearanlagen (JEN) plant, die Brennelemente in 152 CASTOR-Behältern per LKW nach Ahaus bringen zu lassen. Die dazu erforderliche atomrechtliche Beförderungsgenehmigung steht allerdings noch aus.
„Die BGZ kann die CASTOR-Behälter aus Jülich sicher im Zwischenlager Ahaus aufbewahren“, erklärt Dr. Matthias Heck, Bereichsleiter Genehmigungen bei der BGZ. Das Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE) habe dies bereits mit Erteilung der Aufbewahrungsgenehmigung im Jahr 2016 bestätigt. „Das Oberverwaltungsgericht Münster hat nun geurteilt, dass diese Genehmigung rechtmäßig ist.“
Im Zwischenlager Ahaus werden seit über 30 Jahren baugleiche Behälter des Typs THTR/AVR nach einem bewährten Konzept aufbewahrt. Im vergangenen Jahr hatte die BGZ die Annahme eines leeren CASTOR-Behälters aus Jülich erprobt. Dieser Probelauf verlief reibungslos, das haben unabhängige Sachverständige bestätigt.
Bevor die CASTOR-Behälter in das Zwischenlager Ahaus transportiert werden können, muss das BASE eine Beförderungsgenehmigung erteilen, die ein Logistikunternehmen im Auftrag der JEN beantragt hatte. Diese Genehmigung steht noch aus.
Hintergrund:
Das Zwischenlager in Jülich muss aufgrund einer Anordnung der NRW-Atomaufsicht geräumt werden. Die JEN verfolgt deshalb zwei Optionen: Den Bau eines neuen Zwischenlagers in Jülich und den Transport der Brennelemente in das Zwischenlager Ahaus. Die JEN entscheidet darüber, welche Option umgesetzt wird. Die BGZ bereitet sich auf eine mögliche Einlagerung vor, weil sie dazu vertraglich verpflichtet ist.