BGZ beantragt Aufbewahrungsgenehmigung für weitere 20 Jahre

GORLEBEN – Die BGZ wird Ende Juni die Aufbewahrung der CASTOR-Behälter im Zwischenlager Gorleben über das Jahr 2034 hinaus beantragen. Mit Einreichen des Antrags beim Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE) startet acht Jahre vor Auslaufen der bestehenden Genehmigung das atomrechtliche Genehmigungsverfahren.

Seit ihrer Gründung informiert die BGZ regelmäßig darüber, wie sie sich auf deutlich längere Zwischenlagerzeiten vorbereitet. Nun wird mit dem Einreichen des Antrags beim BASE der erste formelle Schritt eingeleitet. Hintergrund ist, dass der Standort für ein Endlager für hochradioaktive Abfälle erst Mitte dieses Jahrhunderts feststehen soll.

„Wir werden den Antrag auf die bereits eingelagerten 113 Behälter und deren Inventar beschränken und diese hier so lange sicher aufbewahren, bis wir sie an das Endlager abgeben können“, so Standortkommunikator Dr. Tristan Zielinski. „Damit greifen wir auch einen Impuls aus der öffentlichen Diskussion im Landkreis auf und unterstreichen, dass weitere Einlagerungen von hochradioaktiven Abfällen in Gorleben nicht erfolgen werden.“

Die BGZ wird eine auf 20 Jahre befristete Genehmigung bis zum 31. Dezember 2054 beantragen. „Mit einer Befristung auf 20 Jahre nehmen wir eine weitere Forderung der Öffentlichkeit auf. Wir schaffen damit außerdem die Möglichkeit, die Sicherheit der Zwischenlagerung unabhängig von den ohnehin kontinuierlichen aufsichtlichen Überprüfungen in kurzen Zeitabständen nachzuweisen“, so Stefan Weber, Leiter der BGZ-Genehmigungsabteilung. „Gleichzeitig können wir Forschungsergebnisse engmaschiger berücksichtigen. Darüber hinaus trägt ein kurzer Genehmigungszeitraum zum Wissenstransfer sowie Kompetenzerhalt innerhalb der BGZ, aber auch bei Behörden und Gutachtern bei“, so Weber.

Bereits 2025 hatte die BGZ beim BASE von sich aus die Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung beantragt, um mögliche Auswirkungen der verlängerten Zwischenlagerung auf die Umwelt zu untersuchen. Im Rahmen dieses Verfahrens erhält die Öffentlichkeit durch das BASE die Möglichkeit, sich aktiv einzubringen. Bürger*innen können die ausgelegten Unterlagen einsehen, sich zum Vorhaben äußern und dann an einem Erörterungstermin teilnehmen. Die Ergebnisse fließen in das Genehmigungsverfahren ein.

Zusätzlich beteiligt die BGZ die Menschen im Landkreis durch eine eigens eingerichtete Dialoggruppe. Seit ihrer ersten Sitzung im Februar hat sich die Gruppe aus gelosten Bürger*innen, Vereinsvertreter*innen und Kommunalpolitiker*innen intensiv mit unterschiedlichen Fragestellungen rund um die Aufbewahrung hochradioaktiver Abfälle in Gorleben befasst. Dabei standen bislang das Genehmigungsverfahren, die Sicherheit der Behälter und das Alterungsmanagement für die Lagergebäude im Vordergrund.

„Wir haben von Beginn an die Notwendigkeit einer verlängerten Zwischenlagerung offen und transparent mit der Öffentlichkeit in unterschiedlichen Formaten diskutiert. Diesen Dialog und die Beteiligung werden wir auch nach der Antragstellung beim BASE fortsetzen“, so Zielinski. „Transparenz und Beteiligung bleiben für uns wichtige Voraussetzungen, um die Herausforderungen der verlängerten Zwischenlagerung gemeinsam mit den Menschen vor Ort zu begleiten.“

Hintergrund:

Die Genehmigung für die Zwischenlagerung hochradioaktiver Abfälle am Standort Gorleben ist auf 40 Jahre befristet und läuft 2034 aus. Da der Standort für ein Endlager für hochradioaktive Abfälle erst zur Mitte des Jahrhunderts benannt werden soll und dann weitere Jahrzehnte für Planung, Genehmigung, Bau und Inbetriebnahme notwendig sind ist eine verlängerte Zwischenlagerung notwendig. Weitere Informationen zur verlängerten Zwischenlagerung sind hier erhältlich.