BGZ weist Vorwurf versäumter Fristen zurück

Würgassen – Die Bezirksregierung Detmold hat einen Widerspruch der BGZ gegen die bestehende Regionalplanung mit der Begründung abgelehnt, dieser sei zu spät eingegangen. Ungeachtet der noch ausstehenden Prüfung des Schreibens der Bezirksregierung hält das Essener Unternehmen an seinem Vorhaben fest, in Würgassen ein Logistikzentrum für das Endlager Konrad zu errichten.

Das Schreiben der Bezirksregierung sei von der BGZ zur Kenntnis genommen worden und werde derzeit geprüft, sagte Bereichsleiter Dr. Heinz-Walter Drotleff. Unabhängig von dieser Prüfung sei das Unternehmen davon überzeugt, dass dieses seinen Widerspruch fristgerecht eingereicht habe. „Wir sehen daher keinen Anlass, unsere Planungen für dieses gesamtgesellschaftlich so wichtige Vorhaben zur Vollendung des Atomausstiegs zu ändern“, erklärte Drotleff. Die Bezirksregierung hatte in ihrem Schreiben argumentiert, der Widerspruch der BGZ gegen die geltende Regionalplanung im Bereich Beverungen/Würgassen sei zu spät erfolgt.

In ihrem Widerspruch nach Paragraf 5 Raumordnungsgesetz hat die BGZ die besondere gesamtgesellschaftliche Bedeutung des Logistikzentrums herausgestellt. Das Logistikzentrum für das Endlager Konrad ist wesentlicher Bestandteil der Entsorgung von schwach- und mittelradioaktiven Abfällen aus dem Betrieb und dem Rückbau von Atomkraftwerken, aus Forschung, Gewerbe und Medizin aus der gesamten Bundesrepublik. Geregelt ist dies im Entsorgungsübergangsgesetz aus dem Jahr 2017.

Hintergrund: Die BGZ hat nach einer Untersuchung von 28 potenziellen Flächen entschieden, ein Logistikzentrum für das Endlager Konrad auf dem Gelände des ehemaligen Atomkraftwerks Würgassen zu errichten. In dem Logistikzentrum sollen Behälter mit fertig verpackten, schwach- und mittelradioaktiven Abfällen aus dezentralen Zwischenlagern für den Transport in das Endlager Konrad passgenau zusammengestellt werden. Damit wird eine zügige Einlagerung in das Endlager sichergestellt.

 

 

Geringfügige Toleranzabweichungen an mehreren CASTOR-Behältern – Dichtheit uneingeschränkt gegeben

ESSEN – Die BGZ hat festgestellt, dass es an zwei CASTOR-Behältern im Zwischenlager Philippsburg geringe Abweichungen von der Toleranz des Blockmaßes im Deckelsystem gibt. Die Dichtheit der Behälter war und ist uneingeschränkt gegeben. Überprüfungen an allen Standorten laufen zurzeit.

Im Rahmen einer Dokumentationsüberprüfung ist bekannt geworden, dass es während der Behälterbeladung durch ein Energieversorgungsunternehmen bei der Dokumentation des Blockmaßes des CASTOR-Deckelsystems zu einem Fehler bei der Übertragung von Daten in Formblätter gekommen ist. Die BGZ hat daraufhin unverzüglich mit einer Überprüfung der Dokumentation aller bei ihr eingelagerten CASTOR-Behälter begonnen.

Hierbei wurde festgestellt, dass es an zwei Behältern im Zwischenlager Philippsburg reale Abweichungen bei der Blockmaß-Toleranz von wenigen hundertstel Millimetern gibt. Es liegen bereits jetzt Indizien vor, dass an weiteren Behältern Abweichungen vorliegen könnten. Die Überprüfungen an den BGZ-Zwischenlagerstandorten dauern noch an.

Die BGZ hat dem Umweltministerium Baden-Württemberg als atomrechtlicher Aufsichtsbehörde den Sachverhalt am Zwischenlager Philippsburg heute als meldepflichtiges Ereignis (Kriterium Nr. N 2.3.1) mitgeteilt. Es handelt sich um ein Ereignis der Stufe 0 auf der achtstufigen INES-Meldeskala („keine oder sehr geringe sicherheitstechnische Bedeutung“).

Durch den Aufbau des Doppeldeckelsystems und der darin eingebauten permanenten Dichtheitsüberwachung kann die BGZ eine Freisetzung radioaktiver Stoffe ausschließen. Es gab keinerlei Meldungen des Überwachungssystems. Zudem hatte nach der Blockmaß-Messung im Kernkraftwerk eine Prüfung aller eingesetzten Dichtungen stattgefunden, mit der die Dichtheit der Behälter bestätigt wurde.

Es besteht keine sicherheitstechnische Relevanz für die Zwischenlagerung.

Die BGZ steht an allen Standorten im engen Austausch mit den jeweiligen atomrechtlichen Aufsichtsbehörden und wird die Öffentlichkeit fortlaufend informieren.

 

Hintergrund: Das Blockmaß ist ein Maß für die Stärke der Verpressung zwischen Behälter und Deckel. Die Schrauben eines Deckels am CASTOR-Behälter werden so festgezogen, dass der Deckel auch mit dazwischenliegender Dichtung annähernd am Behälter aufliegt.

So wird das Blockmaß bestimmt: Zunächst wird das Blockmaß ohne eine Dichtung gemessen. Der Deckel wird verschraubt und liegt dabei vollständig auf dem Behälter auf. Gemessen wird dabei von der Oberseite des Deckels bis zur Oberseite des Behälters. Dann wird der Behälter beladen und nun mit einer eingelegten Dichtung fest verschraubt. Danach wird ein zweites Mal das Blockmaß gemessen. Da eine Dichtung eingelegt ist, ergibt sich ein leicht höheres Blockmaß im Bereich weniger hundertstel Millimeter. Das ist technisch so vorgesehen und normal – allerdings innerhalb eines sehr kleinen Toleranz-Bereichs.

Die BGZ hat nun bei mehreren Behältern festgestellt, dass dieser Toleranz-Bereich knapp überschritten wird. Die Behälter sind dabei weiterhin uneingeschränkt dicht. Die BGZ hat sich dennoch dazu entschieden, diese minimale Abweichung von den Toleranz-Werten an die zuständigen Behörden zu melden.

Ein CASTOR-Behälter für Wiederaufarbeitungsabfälle vor dem Zwischenlager Biblis (hier beim Probelauf der Einlagerung im November 2019). Foto: C. Mick/BGZ

Biblis: CASTOR-Behälter aus Sellafield am Standort eingetroffen

Sechs CASTOR-Behälter mit verglasten hochradioaktiven Abfällen aus der Wiederaufarbeitung deutscher Brennelemente sind am Standort Biblis eingetroffen. Mit der Einlagerung in das Zwischenlager Biblis setzt die BGZ den gesetzlichen Auftrag um, Wiederaufarbeitungsabfälle in kraftwerksnahen Zwischenlagern aufzubewahren. Die Sicherheit bei der Zwischenlagerung wurde zuvor umfassend überprüft und in einem atomrechtlichen Genehmigungsverfahren bestätigt.

Der Transport der sechs Behälter war Ende Oktober in der britischen Wiederaufarbeitungsanlage in Sellafield gestartet, wo hochradioaktive Abfälle, die bei der Wiederaufarbeitung von Brennelementen aus deutschen Kraftwerken angefallen sind, in Glas eingeschmolzen und in Edelstahlkokillen abgefüllt in CASTOR-Behälter verladen worden sind. Organisiert und durchgeführt wurde der Transport im Auftrag der kernkraftwerksbetreibenden Energieversorgungsunternehmen.

Derzeit befinden sich die Behälter auf dem Gelände des stillgelegten Kraftwerks Biblis. In den kommenden Tagen steht die Übergabe der Behälter an das Brennelemente-Zwischenlager Biblis der BGZ bevor, das sich auf dem gleichen Werksgelände befindet. Fachleute der BGZ überprüfen die Behälter dann noch einmal auf ihren ordnungsgemäßen Zustand und bereiten sie technisch auf die Einlagerung im Zwischenlager vor, die voraussichtlich bis Ende des Jahres abgeschlossen werden kann. Die hierfür erforderlichen Arbeitsabläufe hat die BGZ bereits im Herbst 2019 mit einem unbeladenen Behälter praktisch erprobt und der hessischen Atomaufsicht demonstriert.

„Mein Dank gilt den Kolleg*innen aller beteiligten Institutionen, die die Einlagerung professionell vorbereitet haben und jetzt gemeinsam durchführen“, sagt Dirk Jonas, Leiter des Zwischenlagers Biblis. Jonas weiter: „Besonders profitieren wir dabei von der Unterstützung durch die erfahrenen Kolleg*innen der BGZ Gorleben, die im dortigen Zwischenlager bereits 108 Behälter mit verglasten Wiederaufarbeitungsabfällen erfolgreich eingelagert haben.“ Dass alle Sicherheitsanforderungen für die Aufbewahrung der Behälter auch im Zwischenlager Biblis erfüllt sind, hat die BGZ gegenüber dem Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE) im Rahmen eines atomrechtlichen Genehmigungsverfahrens dargelegt und mit Erteilung der Aufbewahrungsgenehmigung durch das BASE bestätigt bekommen.

Mit der Einlagerung der Behälter in Biblis setzt die BGZ im Rahmen des Atomausstiegs einen Auftrag um, der sich aus dem Atomgesetz ergibt. Dieses sieht vor, die noch im Ausland verbliebenen Behälter mit verglasten Abfällen aus der seit 2005 beendeten Wiederaufarbeitung deutscher Brennelemente dezentral in Zwischenlagern an Atomkraftwerksstandorten aufzubewahren. Nach Abschluss des Transports in das Zwischenlager Biblis (Hessen) betrifft dies noch weitere 19 Behälter, die in den kommenden Jahren in die Zwischenlager an den Standorten Philippsburg (Baden-Württemberg), Brokdorf (Schleswig-Holstein) und Isar (Bayern) verbracht werden. Damit wird die Rückführung hochradioaktiver Abfälle aus dem Ausland abgeschlossen sein.

Hintergrund:

Für die Rückführung der verglasten radioaktiven Abfälle aus der Wiederaufarbeitung deutscher Brennelemente im Ausland in kraftwerksnahe Zwischenlager besteht seit 2015 ein Konzept, das von der Bundesregierung, den beteiligten Landesregierungen und den Energieversorgungsunternehmen als Abfallverursachern gemeinsam getragen wird.

Informationen hierzu sowie zum Ablauf bei der Einlagerung der Behälter im Zwischenlager Biblis und zur Sicherheit bei der Zwischenlagerung bietet die BGZ auf ihrer Themenseite im Internet: https://rueckfuehrung.bgz.de/