BGZ reicht Unterlagen zur Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) ein
GORLEBEN – Die BGZ hat beim Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE) Unterlagen zur Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) eingereicht, die sie im Vorfeld des Antrags auf eine verlängerte Zwischenlagerung in Gorleben beantragt hatte.
Am 29. Juni 2026 hat die BGZ beim Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE) den Antrag auf eine verlängerte Zwischenlagerung der in Gorleben aufbewahrten hochradioaktiven Abfälle gestellt. Damit wurde das Genehmigungsverfahren nach § 6 Atomgesetz (AtG) eingeleitet. Zeitgleich mit der Antragstellung hatte die BGZ dem BASE den Bericht über die frühe Öffentlichkeitsbeteiligung übersendet.
Zuvor hatte die BGZ im Mai 2025 freiwillig eine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) beantragt. Mit dieser UVP werden in Abgrenzung zum Verfahren nach dem Atomgesetz mögliche Umweltauswirkungen der verlängerten Zwischenlagerung untersucht.
Mit Datum vom 2. Oktober haben wir nun beim BASE die erforderlichen Unterlagen zur UVP eingereicht:
- den Sicherheitsbericht
- eine zusammenfassende Darstellung der Anlagensicherungsmaßnahmen
- eine Kurzbeschreibung des Brennelemente-Zwischenlagers Gorleben (BZG)
- den Bericht zur Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP-Bericht)
- eine Natura 2000 – Vorprüfung
- ein Fachgutachten zur speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung
Als zuständige Genehmigungsbehörde wird das BASE nun die Auslegungsreife dieser Unterlagen prüfen. Sobald diese aus Sicht des BASE für die öffentliche Auslegung vollständig und geeignet sind, wird das Bundesamt im Rahmen des vorgeschriebenen Beteiligungsverfahrens nach dem Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz (UVPG) darüber informieren, wann und wo diese eingesehen werden können.
Die BGZ wird die öffentliche Auslegung als Antragstellerin mit einer entsprechenden Information auf ihrer Website begleiten: https://bgz.de/verlaengerte-zwischenlagerung-standort-gorleben
Die BGZ hatte den Antrag für die verlängerte Zwischenlagerung offen gestellt. Am 28. September 2026 hat das BASE mitgeteilt, dass es diesen als Antrag für eine Änderungsgenehmigung gem. § 6 Abs. 1 S. 2 AtG auslegt.
Hintergrund: Die Genehmigung für die Zwischenlagerung hochradioaktiver Abfälle am Standort Gorleben läuft im Jahr 2034 aus. Da der Standort für ein Endlager für hochradioaktive Abfälle voraussichtlich erst zur Mitte des Jahrhunderts benannt werden soll und dann weitere Jahrzehnte für Planung, Genehmigung, Bau und Inbetriebnahme notwendig sind, ist eine verlängerte Zwischenlagerung am Standort Gorleben notwendig. Die beantragte Verlängerung soll 20 Jahre umfassen und damit bis zum 31. Dezember 2054 gelten.
Mick/BGZ
