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CASTOR-Behälter aus Sellafield im Zwischenlager Isar eingetroffen
/in Aktuelles, Pressemitteilung, StartseiteDer Transport der CASTOR-Behälter startete Mitte vergangener Woche in Sellafield. Dort wurden die hochradioaktiven Abfälle, die bei der Wiederaufarbeitung von Brennelementen aus deutschen Kernkraftwerken angefallen sind, in Glas eingeschmolzen und in Edelstahlkokillen gefüllt. Jeweils 28 dieser Kokillen wurden anschließend in CASTOR-Behälter des Typs HAW28M verladen. Dieser Behältertyp kam bereits bei der Rückführung verglaster hochradioaktiver Abfälle an die BGZ-Standorte Gorleben, Biblis und Philippsburg zum Einsatz. Organisiert und durchgeführt wurde der Transport von der GNS Gesellschaft für Nuklear-Service im Auftrag der Kernkraftwerksbetreiber.
Fachleute der BGZ werden die sieben Behälter nun auf ihren ordnungsgemäßen Zustand überprüfen und im Zwischenlager an das Behälterüberwachungssystem anschließen. Bei einem Probelauf im Frühjahr 2023 demonstrierte die BGZ die sichere Einlagerung bereits mit einem unbeladenen, baugleichen Behälter unter behördlicher Aufsicht.
„Mit der Einlagerung der sieben Behälter im Zwischenlager endet ein umfangreiches Projekt, das mit intensiver Vorbereitung auf einem hohen Sicherheitsniveau verbunden war“, sagt Markus Luginger, Leiter des Zwischenlagers Isar. „Ich bedanke mich bei meinem engagierten Team und den beteiligten Institutionen, mit denen wir die Einlagerung vorbereitet haben“, so Luginger.
Dass alle Sicherheitsanforderungen für die Aufbewahrung der Behälter erfüllt sind, hat die BGZ gegenüber dem Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE) im Rahmen eines atomrechtlichen Genehmigungsverfahrens dargelegt und mit der Aufbewahrungsgenehmigung bestätigt bekommen.
Hintergrund:
Bis 2005 wurden Brennelemente aus deutschen Kernkraftwerken zur Wiederaufarbeitung nach Großbritannien und Frankreich transportiert. Gemäß ihren vertraglichen Verpflichtungen müssen die Betreiber der Atomkraftwerke ihre noch im Ausland lagernden Wiederaufarbeitungsabfälle nach Deutschland zurückführen. Zur Rücknahme dieser Abfälle hat sich die Bundesrepublik Deutschland auch völkerrechtlich verpflichtet.
Im Jahr 2015 haben Bund, Länder und AKW-Betreiber das Rückführungskonzept im Konsens beschlossen. Dieses sieht eine bundesweit ausgewogene Verteilung der Behälter vor. Damals sind vier Standorte für die Rückführung der Abfälle festgelegt worden: Biblis in Hessen, Brokdorf in Schleswig-Holstein, Isar in Bayern und Philippsburg in Baden-Württemberg.
Diese Verteilung orientiert sich am Verursacherprinzip. Nach Abschluss der Rückführung werden die hochradioaktiven Abfälle aus der Wiederaufarbeitung in den Bundesländern zwischengelagert, aus deren Kernkraftwerken anteilig die größte Menge an Kernbrennstoff zur Wiederaufarbeitung ins Ausland verbracht wurde.
Die BGZ hat von Beginn an proaktiv über die Rückführung informiert, unter anderem auch bei zahlreichen öffentlichen Veranstaltungen in Niederaichbach und Essenbach. Weitere Informationen finden sich auch hier: https://rueckfuehrung.bgz.de/
Philippsburg: Einlagerung aller CASTOR-Behälter im Zwischenlager abgeschlossen
/in Aktuelles, Pressemitteilung, StartseiteEnde November 2024 erreichten die Abfälle aus La Hague das Zwischenlager. Nach einer Überprüfung durch BGZ-Fachleute wurden die vier Behälter an ihren jeweiligen Stellplatz gebracht. „Der Transport innerhalb des Zwischenlagers verlief, wie auch die gesamte Rückführung aus Frankreich, reibungslos und ohne Störungen“, betont Dr. Steffen Vonderau, der Leiter des Zwischenlagers. „Mit der Einlagerung der vier Behälter ist die Rückführung aus Frankreich abgeschlossen. Da das Kraftwerk bereits brennstofffrei ist, werden keine weiteren CASTOR-Behälter im Zwischenlager eingelagert.“
Im Brennelemente-Zwischenlager sind insgesamt 106 von 152 genehmigten Behälterstellplätzen belegt. In 102 Behältern befinden sich Brennelemente aus dem ehemaligen Kraftwerksbetrieb am Standort Philippsburg. Das Zwischenlager ist damit zu nur zwei Dritteln gefüllt. „Wir als Standortkommune tragen somit zur gesamtgesellschaftlichen Verantwortung für die nukleare Entsorgung bei“, so Philippsburgs Bürgermeister Stefan Martus. „Daher begrüße ich es sehr, dass die Einlagerung nun abgeschlossen ist und keine weiteren hochradioaktiven Abfälle in das Zwischenlager gebracht werden.“
Hintergrund:
Bis 2005 wurden Brennelemente aus dem Betrieb deutscher Atomkraftwerke zur Wiederaufarbeitung nach Großbritannien und Frankreich transportiert. Gemäß ihren vertraglichen Verpflichtungen müssen die Betreiber ihre noch im Ausland lagernden Wiederaufarbeitungsabfälle nach Deutschland zurückführen. Zur Rücknahme hat sich die Bundesrepublik Deutschland auch völkerrechtlich verpflichtet. Im Jahr 2015 haben Bund, Länder und AKW-Betreiber das Rückführungskonzept im Konsens beschlossen. Dieses sieht eine bundesweit ausgewogene Verteilung nach dem Verursacherprinzip vor. Damals sind vier Standorte für die Rückführung festgelegt worden: Biblis in Hessen, Brokdorf in Schleswig-Holstein, Isar in Bayern und Philippsburg in Baden-Württemberg. Bereits 2020 wurden sechs Behälter aus Großbritannien (Sellafield) nach Biblis zurückgeführt, 2024 folgte der Transport von vier Behältern aus Frankreich (La Hague) nach Philippsburg. Die Rückführung nach Isar erfolgt in diesem Jahr, in Brokdorf ist sie für 2026 vorgesehen. Nach Abschluss werden die hochradioaktiven Abfälle aus der Wiederaufarbeitung in den Bundesländern zwischengelagert, aus deren Atomkraftwerken anteilig die größte Menge an Kernbrennstoff zur Wiederaufarbeitung ins Ausland verbracht wurde. Die BGZ hat von Beginn an proaktiv über die Rückführung informiert, unter anderem bei zahlreichen öffentlichen Veranstaltungen in Philippsburg. Weitere Informationen finden sich hier: https://rueckfuehrung.bgz.de/
Gorleben: Tiere und Pflanzen rund um das Zwischenlager werden erfasst
/in Aktuelles, Pressemitteilung, StartseiteDie BGZ hatte im Vorlauf zum Genehmigungsverfahren für die verlängerte Zwischenlagerung in Gorleben im November eine UVP beim Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE) beantragt und darüber öffentlich informiert. Nun startet die Kartierung, in deren Rahmen ein externer Dienstleister über eine Vegetationsperiode hinweg Umweltdaten in einem Radius von 300 Metern um das Zwischenlager erfasst. Diese fließen in den UVP-Bericht ein, den die BGZ dem BASE als Genehmigungsbehörde vorlegen wird.
Den Bericht wird das BASE dann im Rahmen des atomrechtlichen Genehmigungsverfahrens zur Einsicht öffentlich ausgelegen. Es können Einwände erhoben werden, die bei einem Erörterungstermin diskutiert werden. Den Prozess und die nächsten Schritte hatte die BGZ zusammen mit dem BASE interessierten Bürger*innen bei ihrer Dialogveranstaltung Ende Januar in Hitzacker ausführlich erläutert und diskutiert.
In diesem Zuge hatte die BGZ auch angekündigt, ihren Antrag für die verlängerte Zwischenlagerung auf die bereits vorhandenen 113 Behälter und deren Inventar zu beschränken, da eine weitere Einlagerung hochradioaktiver Abfälle in Gorleben nicht vorgesehen ist. Somit wird in der UVP geprüft, ob der Weiterbetrieb des Zwischenlagers mit dem bisherigen Status künftig Auswirkungen auf Menschen und Umwelt haben kann.
„Wir haben die Öffentlichkeit von Beginn an informiert und mit den Menschen vor Ort in diversen Veranstaltungen über die verlängerte Zwischenlagerung diskutiert“, betont Unternehmenssprecher Burghard Rosen. „Diese transparente und proaktive Kommunikation werden wir fortsetzen.“ So hatte die BGZ bei ihrer Dialogveranstaltung angekündigt, anknüpfend an ihre frühe Öffentlichkeitsbeteiligung ein Format vor Ort anzubieten, um die Bevölkerung bei dem Genehmigungsverfahren zu beteiligen. Dieses wird die BGZ in einer Auftaktveranstaltung in diesem Jahr vorstellen und mit interessierten Bürger*innen erörtern.
Hintergrund:
Die Genehmigung für das Brennelemente-Zwischenlager Gorleben läuft im Jahr 2034 aus. Eine verlängerte Zwischenlagerung ist notwendig, da erst Mitte des Jahrhunderts ein Endlagerstandort für hochradioaktive Abfälle benannt werden soll. Dann wird es noch mehrere Dekaden dauern, bis alle Behälter an dieses Endlager abgegeben sind. Die BGZ hat seit ihrer Gründung die Notwendigkeit der verlängerten Zwischenlagerung kommuniziert und plant, im Jahr 2026 die längere Aufbewahrung der CASTOR-Behälter in Gorleben beim BASE zu beantragen. Damit startet formal das Genehmigungsverfahren nach dem Atomgesetz, in dessen Rahmen die Sicherheit der Zwischenlagerung durch die Behörde bewertet wird. In diesem Zuge findet die formale Öffentlichkeitsbeteiligung durch das BASE statt, in deren Rahmen Betroffene vor Ort ihre Belange einbringen können.
Der Untersuchungsrahmen für den UVP-Bericht wird durch das BASE festgelegt und steht noch nicht abschließend fest. Gleichwohl beginnt die BGZ bereits jetzt mit der Erfassung von Umweltdaten, um die Vegetationsperiode voll nutzen zu können.