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3. BGZ-Studierendentag: Akademischer Nachwuchs diskutiert über Forschungsprojekte zur Zwischenlagerung
/in Aktuelles, Startseite„Es waren zwei Tage mit spannenden Diskussionen und interessanten Einblicken“, sagt Dr. Maik Stuke, Leiter der BGZ-Forschungsgruppe am Campus Garching. „Mit dem Studierendentag bieten wir dem akademischen Nachwuchs eine Plattform zum Austausch und Netzwerken in ungezwungener Atmosphäre.“ Um ihr wachsendes Forschungsprogramm mit Blick auf die verlängerte Zwischenlagerung zielgerichtet umzusetzen, baut die BGZ ihre Forschungsaktivitäten weiter aus und ist seit kurzem mit eigenem Personal und eigenen Räumlichkeiten am Campus der Technischen Universität München (TUM) in Garching vertreten.
Dort präsentierten einige der 13 Studierenden ihre Arbeiten, die sich mit der Zwischenlagerung von radioaktiven Abfällen befassen, und diskutierten diese im Plenum. Zudem gaben Stuke und weitere Experten der BGZ einen Überblick über den aktuellen Stand der BGZ-Forschungsaktivitäten. Das bundeseigene Unternehmen bereitet sich mit einem umfassenden Forschungsprogramm auf die verlängerte Zwischenlagerung vor. Im Rahmen von konkreten Projekten untersucht es dafür mit Partnern aus der Industrie, Wissenschaft und von Universitäten das Langzeitverhalten von Brennelementen sowie Metalldichtungen der Transport- und Lagerbehälter.
Zum Abschluss des Studierendentags stand eine Führung durch den Forschungsreaktor FRM II auf dem Programm, der sich ebenfalls auf dem Gelände des Campus‘ Garching befindet.
Hintergrund
Die Zwischenlagerung hochradioaktiver Abfälle ist in Deutschland auf 40 Jahre befristet, die Genehmigungen für die BGZ-Zwischenlager laufen ab 2034 sukzessive aus. Daher bereitet sich die BGZ seit ihrer Gründung 2017 auf die verlängerte Zwischenlagerung vor. Dazu verfolgt das bundeseigene Unternehmen ein umfassendes Forschungsprogramm. Dieses ist unter http://bgz.de/forschungsprogramm abrufbar.
BGZ veröffentlicht jährlichen Bericht zur Umgebungsüberwachung und lädt zum Dialog ein
/in Aktuelles, Pressemitteilung, StartseiteSo ist für das Jahr 2023 am Anlagenzaun an der Stelle mit der höchsten Strahlung ein Wert von 0,11 Millisievert (mSv) ermittelt worden. Diesen würde eine Person erhalten, die sich ununterbrochen ein Jahr lang am Zaun aufhielte. Der Genehmigungswert liegt bei 0,30 Millisievert pro Jahr. Zum Vergleich: Infolge eines Wohnortwechsels von Norddeutschland in ein deutsches Mittelgebirge ergibt sich eine zusätzliche Strahlendosis von rund 0,18 Millisievert pro Jahr.
Auch die Auswertung der Proben aus Luft, Niederschlag, Grundwasser, Boden und Vegetation haben für 2023 keine aus dem Betrieb des BGZ-Zwischenlagers stammende Radioaktivität ergeben. Insgesamt ist langfristig mit einer Abnahme der Jahresdosis zu rechnen, da keine weiteren hochradioaktiven Abfälle mehr eingelagert werden.
Der Umgebungsüberwachungsbericht kann hier heruntergeladen werden.
„Wir möchten interessierte Bürger*innen gerne im Rahmen einer Dialogveranstaltung über die Ergebnisse der Umgebungsüberwachung informieren und ihnen Gelegenheit geben, Fragen zu dem Bericht zu stellen“, so Dr. Tristan Zielinski, Standortkommunikator der BGZ in Gorleben.
Die Dialogveranstaltung findet statt am
Montag, den 06.05.2024 um 18:30 Uhr
im Infohaus der BGZ
Lüchower Str. 4, 29475 Gorleben
Es wird um eine Anmeldung gebeten, die per Mail an info@bgz.de oder telefonisch unter 05882 10-286 möglich ist.
Brennelement-Zwischenlager Gundremmingen: Verwaltungsgerichtshof weist Klage ab
/in Aktuelles, StartseiteZiel der Klage, über die der Bayerische Verwaltungsgerichtshof zu entscheiden hatte, war, das Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE) zu verpflichten, die Genehmigung für das Zwischenlager aufzuheben. „Mit der Abweisung der Klage hat das Gericht deutlich gemacht, dass auch 20 Jahre nach Genehmigungserteilung nach wie vor keine Zweifel am Vorliegen der im Atomrecht geltenden hohen Sicherheitsstandards bestehen“, sagt BASE-Präsident Christian Kühn.
Die Genehmigung, gegen die sich die Kläger*innen gewandt hatten, wurde nach sorgfältiger Prüfung der Sicherheitsanforderungen am 19.12.2003 vom damals zuständigen Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) erteilt. Klagen von Anwohner*innen, unter anderem auch von einigen der jetzigen Kläger*innen, hatte der Bayerische Verwaltungsgerichtshof bereits im Jahr 2006 abgewiesen.
Das Zwischenlager nahm 2006 seinen Betrieb mit der Einlagerung des ersten Behälters auf, Betreiberin ist seit Januar 2019 die BGZ. Die Genehmigung für das Zwischenlager wurde am 19. Dezember 2003 erteilt. Sie ist befristet auf 40 Jahre und gilt ab der ersten Einlagerung von Behältern im Jahr 2006 und damit bis 2046.
Weitere Informationen zum Urteil des VGH finden Sie in der Pressemitteilung des BASE.