Replik der BGZ auf einen Kommentar von Wolfgang Ehmke (BI Lüchow-Dannenberg)

Stellungnahme von Dr. Michael Hoffmann und Burghard Rosen (beide BGZ) zum Kommentar „Wird das Zwischenlager Gorleben zum Dauerlager?“ von Wolfgang Ehmke (BI Lüchow-Dannenberg)

Mit Erstaunen haben wir den von Wolfgang Ehmke verfassten „Zwischenruf“ im Vorfeld der Infoveranstaltung der Bürgerinitiative Lüchow-Dannenberg zur Kenntnis genommen, bei der die BGZ vor zahlreichen Gästen erläuterte, wie wir die sichere Zwischenlagerung auch in Zukunft gewährleisten werden. Nicht nur vor dem Hintergrund, dass wir just bei dieser Veranstaltung der BI unseren Umgang mit den neuen Zeithorizonten bei der Endlagersuche eingehend darstellten und für Diskussionen zur Verfügung standen, irritiert die von Herrn Ehmke formulierte Forderung: „Macht euch ehrlich, [ …] sprecht es deutlich aus: die Zwischenlagerung ist ein Jahrhundertprojekt.“ Hier trägt Herr Ehmke Eulen nach Athen. So sind es doch gerade wir als BGZ, die seit unserer Gründung regelmäßig proaktiv und transparent in diversen Veranstaltungen an den Standorten sowie überregional kommunizieren, dass wir uns auf deutlich längere Zwischenlagerzeiten vorbereiten, als ursprünglich vorgesehen.

Irritierend ist auch der Vorwurf, „Michael Hoffmann werde wohl selbst nicht daran glauben“, dass 1.900 Behälter mit hochradioaktiven Abfällen aus den Zwischenlagern binnen 20 Jahren nach Inbetriebnahme des Endlagers dort eingelagert werden könnten. Diese Aussage ist völlig aus dem Zusammenhang gerissen. In der aus dem Magazin „Einblicke“ zitierten Passage unterstreicht Michael Hoffmann damit, dass allein der Transport der Abfälle von den Zwischenlagern zum Endlager mindestens 20 Jahre dauere, einmal mehr, dass dies „nicht zu schaffen“ (Zitat Hoffmann im Artikel) sei, bevor die aktuellen Aufbewahrungsgenehmigungen auslaufen. Die genannten 20 Jahre sind also keineswegs als Festlegung auf eine Zeitspanne für die Auslagerung zu betrachten, sondern als Verdeutlichung der Tatsache, dass eine verlängerte Zwischenlagerung notwendig wird – und das auch nicht erst seit Bekanntwerden der neuen Zeithorizonte bei der Endlagersuche.

Richtig ist, dass die Aufbewahrungsgenehmigungen für hochradioaktive Abfälle an allen Standorten der BGZ auf 40 Jahre befristet sind. Unsere Aufgabe ist es nun, die Einhaltung aller Schutzziele auch über diesen Zeitraum hinaus nachzuweisen. Bei den zu führenden Genehmigungsverfahren handelt es sich im Übrigen nicht um Verlängerungen der bestehenden Aufbewahrungsgenehmigungen, sondern um völlig neu zu erlangende Genehmigungen nach dem Atomgesetz. Wenn Herr Ehmke nun also fordert, die technische Möglichkeit der verlängerten Zwischenlagerung der Brennelemente „wäre in einem neuen Genehmigungsverfahren für Gorleben oder Ahaus erst einmal zu belegen“ – und durch den Konjunktiv suggeriert, dass dies bislang nicht vorgesehen ist – , liegt er falsch. Die klare Antwort lautet: Genau das tun wir. Die BGZ bereitet sich bereits seit ihrer Gründung darauf vor.

Im Zentrum dieser Vorbereitungen steht unser Forschungsprogramm, das wir bereits in zahlreichen Veranstaltungen öffentlich vorgestellt und diskutiert haben. In diesem untersuchen wir gemeinsam mit nationalen und internationalen Partnern aus Forschung, Industrie und Universitäten auch das Langzeitverhalten von Behältern und Inventaren. Herr Ehmke bezeichnet es als „fahrlässig“ zu behaupten, die radioaktiven Abfälle könnten auch über die ursprünglichen Genehmigungen hinaus gelagert werden. Fakt ist: Erste Erkenntnisse und die Erfahrung aus vier Jahrzehnten sicherem Betrieb zeigen, dass die Behälter geeignet sind, das radioaktive Material über einen längeren Zeitraum sicher einzuschließen, als ursprünglich vorgesehen. Um dies nachzuweisen, liegt ein Schwerpunkt der BGZ-Forschung auf dem Langzeitverhalten der Metalldichtungen im Deckelsystem der Behälter.

Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf dem Langzeitverhalten der Brennelemente. Die BGZ untersucht im Rahmen eines eigenen Forschungsprojekts bestrahlte Brennstäbe in heißen Zellen in Schweden. Darunter befinden sich auch Brennstäbe aus Hochabbrand-Brennelementen. Durch die Forschungsvorhaben werden somit die notwendigen Erkenntnisse für die verlängerte Zwischenlagerung erlangt, so dass ein Öffnen von Behältern nach aktuellem Stand nicht erforderlich ist.

Anders als von Herrn Ehmke behauptet, verfügen wir mit der Pilot-Konditionierungsanlage (PKA) in Gorleben über eine heiße Zelle, in der ein Behälter geöffnet werden könnte. Die PKA ging bekanntlich nie in den eigentlichen Betrieb und ist somit frei von Kontamination mit radioaktiven Stoffen. Wir haben frühzeitig kommuniziert, dass die Anlage stillgelegt und zurückgebaut wird. Dies hatte die Bürgerinitiative Lüchow-Dannenberg stets gefordert. Es verwundert daher schon sehr, dass diese sich nun offensichtlich daran stört, dass die Untersuchungen des Inventars in heißen Zellen in Schweden stattfinden werden.

Das Forschungsprojekt ermöglicht die Untersuchung einer großen Zahl verschiedener Brennstäbe und somit die Abdeckung des bei der BGZ eingelagerten Inventars aus den deutschen Atomkraftwerken. Der Erkenntnisgewinn ist folglich deutlich größer, als beim Öffnen eines einzelnen Behälters, dessen Inventar hinsichtlich des Abbrands und Hüllrohrmaterials nicht repräsentativ für die rund 29.000 Brennelemente sein kann, die ab 2027 in den Zwischenlagern der BGZ aufbewahrt werden.

Forschung ist natürlich immer ein offener Prozess. Wir werden daher das Forschungsprogramm laufend fortschreiben, an den sich weiterentwickelnden Stand von Wissenschaft und Technik anpassen und die Öffentlichkeit dabei einbinden. Wenn wir Erkenntnisse gewinnen, die eine Neubewertung der Sicherheit der verlängerten Zwischenlagerung erforderlich machen, werden wir diese Neubewertung selbstverständlich vornehmen.

Das Konzept der Zwischenlagerung ist zudem so robust ausgelegt, dass Effekte ausgeschlossen werden können, bei denen die Sicherheit plötzlich und unerwartet gefährdet ist. Ein umfangreiches Überwachungskonzept sorgt dafür, dass frühzeitig Maßnahmen umgesetzt werden können, die den sicheren Betrieb dauerhaft gewährleisten. Wir werden fortlaufend prüfen, ob dieses Monitoring verstärkt werden muss.

Auch die Maßnahmen zum Schutz gegen terroristische und kriminelle Handlungen werden permanent durch die Aufsichts- und Sicherheitsbehörden überprüft und bei Bedarf angepasst. Maßnahmen des Betreibers und des Staates sind dabei aufeinander abgestimmt und eng verzahnt. Im Ergebnis zählen Zwischenlager zu den bestgesicherten Anlagen in Deutschland. Der bestmögliche Schutz ist es aber, die radioaktiven Stoffe in einem Endlager in tiefen geologischen Schichten zu lagern. Zwischenlager dürfen keine Dauerlösung sein. Auch dies haben wir stets klar postuliert.

Zusammenfassend lässt sich konstatieren, dass wir davon überzeugt sind, dass das durch uns umgesetzte Konzept der trockenen Zwischenlagerung, auch im internationalen Vergleich, am besten geeignet ist, über die nächsten Dekaden die Sicherheit der Zwischenlagerung zu gewährleisten. So lange, bis alle Behälter an ein Endlager abgegeben sind. Diese verlängerte Zwischenlagerung ist eine der Kernaufgaben, auf die wir uns seit unserer Gründung vorbereiten. Die Interaktion mit der Öffentlichkeit ist dabei für uns elementar und mehr als ein Lippenbekenntnis. Daher werden wir weiterhin den Dialog mit der Öffentlichkeit führen und diese bei den anstehenden Genehmigungsverfahren frühzeitig beteiligen.

 

Aufsichtsrat der BGZ nimmt seine Arbeit auf

BERLIN/ESSEN – Für die sichere Zwischenlagerung radioaktiver Abfälle setzt die BGZ auf fachliches Knowhow und die hohe Kompetenz einer wachsenden Zahl von Mitarbeiter*innen. Mit der Bildung eines Aufsichtsrats trägt das bundeseigene Unternehmen dieser Wachstumsdynamik nun Rechnung.

Der Aufsichtsrat hat im Rahmen seiner konstituierenden Sitzung in Berlin Christian Kühn MdB, Parlamentarischer Staatssekretär im Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz, zum Vorsitzenden gewählt. „Ich freue mich auf die Zusammenarbeit im Gremium und mit der BGZ. Die Zwischenlagerung radioaktiver Abfälle ist eine verantwortungsvolle Aufgabe, deren Wahrnehmung durch die BGZ ich in meiner neuen Funktion gerne begleite“, so Christian Kühn. Als stellvertretender Vorsitzender des Aufsichtsrats fungiert Thomas Tittel, Leiter des BGZ-Zwischenlagers in Grafenrheinfeld.

Der neu gebildete Aufsichtsrat der BGZ besteht aus insgesamt sechs Mitgliedern. Vier Vertreter*innen wurden von der Gesellschafterversammlung bestimmt, zu ihnen zählen der Vorsitzende Christian Kühn, Dr. Susan Krohn (Ministerialdirigentin im Bundesumweltministerium), Dr. Martin Hillebrecht Freiherr von Liebenstein (Ministerialrat im Bundesfinanzministerium) und Prof. Dr. Julia Hartmann (Professorin für Management und Nachhaltigkeit an der EBS Business School). Zwei weitere Mitglieder wurden nach einem festgelegten Wahlverfahren von den Arbeitnehmer*innen der BGZ gewählt. Thomas Tittel und Thomas Klein (Fachkraft für Arbeitssicherheit) vertreten deren Interessen im Aufsichtsrat.

Das Gremium bestellt, überwacht und berät die BGZ-Geschäftsführung und ist in Entscheidungen, die von grundlegender Bedeutung für das Unternehmen sind, eingebunden. Die BGZ wurde als Gesellschaft des Bundes in Rechtsform einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) gegründet. Unternehmen dieser Rechtsformen mit mehr als 500 Arbeitnehmer*innen sind gesetzlich verpflichtet, einen mitbestimmten Aufsichtsrat zu etablieren.

BGZ informiert in Dannenberg: Sichere Zwischenlagerung auch bei längerer Endlagersuche gewährleistet

DANNENBERG – Wie die BGZ die sichere Aufbewahrung von hochradioaktiven Abfällen bis zu deren Abgabe an ein Endlager
gewährleistet, erläuterte das bundeseigene Unternehmen jüngst bei einer Informationsveranstaltung der Bürgerinitiative LüchowDannenberg.

Seit ihrer Gründung im Jahr 2017 hat die BGZ regelmäßig darüber informiert, dass sie sich auf deutlich längere Zwischenlagerzeiten vorbereitet, als ursprünglich vorgesehen. Denn auch nach der bisherigen Planung steht ein Endlager erst zur Verfügung, nachdem die Aufbewahrungsgenehmigungen für die Zwischenlager ausgelaufen sind. So ist das Brennelement-Zwischenlager Gorleben bis 2034 genehmigt.

„Der vor kurzem bekannt gewordene veränderte Zeitbedarf bei der Suche nach einem Endlager stellt für das Handeln der BGZ keine wesentliche Veränderung dar“, betonte BGZ-Standortkommunikator Dr. Tristan Zielinski bei der Veranstaltung. Ein wesentlicher Grund dafür: Das Konzept der Zwischenlagerung ist so robust ausgelegt, dass Effekte ausgeschlossen werden können, bei denen die Sicherheit plötzlich und unerwartet gefährdet ist.

Ein umfangreiches Überwachungskonzept sorgt dafür, dass gegebenenfalls frühzeitig Maßnahmen abgeleitet werden können, die den sicheren Betrieb dauerhaft gewährleisten. In allen  Zwischenlagern finden darüber hinaus regelmäßige Überprüfungen statt, wodurch technische Systeme weiterentwickelt und bei Bedarf angepasst werden können. Die BGZ wird zudem fortlaufend prüfen, ob dieses Monitoring verstärkt werden muss.

Um die Sicherheit der Zwischenlagerung über den bisher genehmigten Zeitraum von 40 Jahren hinaus nachzuweisen, verfolgt die BGZ ein umfassendes Forschungsprogramm. In dessen Rahmen werden unter anderem Alterungseffekte der Behälter und ihres Inventars betrachtet. So wurden bei den Behältern bislang keine Effekte identifiziert, die gegen eine Langzeiteignung sprechen.

Auch das Verhalten der Brennelemente erforscht die BGZ mit nationalen und internationalen Partnern aus Industrie und Wissenschaft. So werden im Rahmen eines Forschungsprojekts Brennstäbe in heißen Zellen in Schweden untersucht, die das in den Zwischenlagern der BGZ eingelagerte Inventar abdecken. „Wir gewinnen dadurch alle notwendigen Erkenntnisse für die verlängerte Zwischenlagerung der Brennelemente“, sagte Dr. Michael Hoffmann, der als Bereichsleiter für den sicheren Betrieb der Zwischenlager zuständig ist. Ein Öffnen von Behältern sei dafür nicht erforderlich.

Hoffmann betonte abschließend: „Die BGZ ist davon überzeugt, dass das durch sie umgesetzte Konzept der trockenen Zwischenlagerung – auch im internationalen Vergleich – geeignet ist, die Sicherheit der Zwischenlagerung über die nächsten Dekaden bis zur Abgabe der Behälter an ein Endlager zu gewährleisten.“ Selbstverständlich, so Hoffmann, werde die BGZ die Öffentlichkeit hinsichtlich der Forschungsergebnisse der BGZ sowie zu den anstehenden Genehmigungsverfahren im Vorfeld frühzeitig und adäquat beteiligen.