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Genehmigungsverfahren Ahaus: CASTOR® MTR3 erhält verkehrsrechtliche Zulassung

31. Januar 2019/in Pressemitteilung
Das Bundesamt für kerntechnische Entsorgungssicherheit (BfE) hat die verkehrsrechtliche Zulassung für den Transport- und Lagerbehälter CASTOR® MTR3 erteilt.

Der Behälter soll für den Transport und die Lagerung abgebrannter Brennelemente der Forschungs-Neutronenquelle Heinz Maier-Leibnitz (FRM II) der Technischen Universität München in Garching genutzt werden, für die nach ihrem Einsatz im Forschungsreaktor eine Aufbewahrung im Zwischenlager Ahaus vorgesehen ist.

Voraussetzung für die Aufbewahrung dieses Behältertyps im Zwischenlager Ahaus sind weitere atomrechtliche Genehmigungen.

Zur Pressemitteilung der Technischen Universität München

https://bgz.de/wp-content/uploads/2019/01/CASTOR-MTR3.jpg 1300 1300 Tabea Reckelkamm https://bgz.de/wp-content/uploads/2021/10/RZ_BGZ_Logo_RGB_4.svg Tabea Reckelkamm2019-01-31 12:34:302025-05-04 13:50:07Genehmigungsverfahren Ahaus: CASTOR® MTR3 erhält verkehrsrechtliche Zulassung

Zwischenlager Ahaus: Faktencheck zum aktuellen Genehmigungsverfahren

17. Januar 2019/in Pressemitteilung
Das laufende Genehmigungsverfahren zur Aufbewahrung von schwachradioaktiven Abfällen im Zwischenlager Ahaus wird in der Region aktuell diskutiert. Burghard Rosen, Leiter Presse und Standortkommunikation der BGZ, liefert hier Fakten und Hintergründe zum Thema.

Behauptung: Vor wenigen Tagen wurde die geplante Verlängerung der Genehmigung für schwach- und mittelradioaktiven Müll im BZA öffentlich. Es ist ja mittlerweile gängige Praxis, dass solche Ankündigungen kurz vor Weihnachten gemacht werden.

Burghard Rosen: Wir haben seit dem Jahr 2014 über das Genehmigungsverfahren zur Zwischenlagerung schwachradioaktiver Abfälle informiert. In diversen Mitteilungen, Informationsbesuchen vor Ort sowie in Broschüren und Veröffentlichungen haben wir das Thema erläutert. Auch die Münsterlandzeitung und andere Medien haben dazu fortlaufend berichtet. In den letzten Jahren haben wir dieses Thema auch regelmäßig mit den Kommunalpolitikern in Dialogveranstaltungen erörtert. Zudem hat die Bezirksregierung Münster als Genehmigungsbehörde in unserem Informationshaus einen Öffentlichkeitstermin durchgeführt, bei dem auch die Bürgerinitiative Ahaus vor Ort war. Dort wurde der Zeitplan für die Öffentlichkeitsbeteiligung vorgestellt, die nun offiziell gestartet ist.

Behauptung: Der Müll muss noch einmal in Ahaus umgepackt werden.

Burghard Rosen: Ein „Umverpacken“ der schwachradioaktiven Abfälle ist in Ahaus nicht vorgesehen und auch nicht erforderlich. Auch in der jetzt beantragten Genehmigung ist das Öffnen der Behälter ausgeschlossen. Es handelt sich weiterhin um eine reine Zwischenlagerung dichter Behälter, die im Zwischenlager Ahaus nicht geöffnet werden.

Behauptung: Niemand kann heute sagen, wann und ob der Schacht Konrad als Endlager in Betrieb geht. Die Ausweitung einer Genehmigung für das Lager in Ahaus ist daher völlig willkürlich. Damit droht Ahaus zu einem Endlager zu werden.

Burghard Rosen: Das Endlager Konrad ist das erste nach dem Atomgesetz genehmigte Endlager Deutschlands. Der TÜV hat zuletzt in einem Gutachten die Terminsituation der Bauphase des Endlagers überprüft. Demnach ist mit einem Fertigstellungstermin des Endlagers Konrad im ersten Halbjahr 2027 zu rechnen. Die Ergebnisse wurden von der BGE veröffentlicht:
https://www.bge.de/konrad/meldungen-und-pressemitteilungen/archiv/meldung/news/2018/3/128-endlager-konrad/

Die schwachradioaktiven Abfälle aus ganz Deutschland werden dann in dem ehemaligen Bergwerk bei Salzgitter endgelagert. Bis dahin müssen sie in den Zwischenlagern in ganz Deutschland – unter anderem auch in Ahaus – aufbewahrt werden.
Die Genehmigung zur Lagerung von schwachradioaktiven Abfällen im Zwischenlager Ahaus läuft im Sommer 2020 aus. Derzeit läuft ein Genehmigungsverfahren zur Verlängerung der Aufbewahrung bei der Bezirksregierung Münster. Aktuell sind in dem Verfahren die Unterlagen unter anderem bei der Stadt Ahaus ausgelegt, sowie im Internet abrufbar: https://bgz.de/2018/12/21/bezirksregierung-muenster-legt-antragsunterlagen-zum-zwischenlager-ahaus-oeffentlich-aus/

Ein öffentlicher Erörterungstermin ist im Juni dieses Jahres vorgesehen.
Bei der Beantragung bis längstens 2057 haben wir uns an der vorgesehenen Einlagerungszeit des Endlagers Konrad von 30 Jahren also bis zum Jahr 2057 orientiert. So ist die rechtssichere Aufbewahrung der Abfälle im Zwischenlager Ahaus bis zu deren spätest möglichen Abgabe an das Endlager Konrad sichergestellt. Es bleibt damit bei einer zeitlich befristeten Zwischenlagerung in Ahaus.

Behauptung: Es wird nicht der Absturz einer schweren Passagiermaschine untersucht. Die Auswirkungen terroristischer Angriffe sind nicht untersucht worden.

Burghard Rosen: Wie von der Bezirksregierung Münster im Rahmen des genannten Öffentlichkeitstermins in unserem Informationshaus erläutert, hat der TÜV im Rahmen des Genehmigungsverfahrens den Absturz einer schweren Passagiermaschine, auch eines A 380, untersucht. Darüber hinaus werden die Anforderungen an den Terrorschutz bei der Zwischenlagerung schwachradioaktiver Abfälle durch die vorhandenen Einrichtungen des Zwischenlagers Ahaus erfüllt.

Behauptung: Alternativen wurden nur unzureichend untersucht.

Burghard Rosen: Mögliche Alternativen sind im Rahmen der Umweltverträglichkeitsprüfung untersucht worden.

Behauptung: Wir brauchen ein rechtlich einwandfreies Zwischenlager.

Burghard Rosen: Wir haben ein rechtlich einwandfreies und sicheres Zwischenlager. Es ist nach dem deutschen Atomgesetz und dem Strahlenschutzgesetz genehmigt. Die Einhaltung aller Regelungen wird fortlaufend durch die Aufsichtsbehörden kontrolliert. Um auch über das Jahr 2020 hinaus schwachradioaktive Abfälle rechtssicher zwischenlagern zu können, haben wir bei der Bezirksregierung Münster die entsprechende Genehmigung beantragt und für die Nachweisführung umfangreiche Unterlagen eingereicht.

https://bgz.de/wp-content/uploads/2018/12/TBL-A-Abfalllagerung-am-04.03.2015.jpg 2976 3968 Tabea Reckelkamm https://bgz.de/wp-content/uploads/2021/10/RZ_BGZ_Logo_RGB_4.svg Tabea Reckelkamm2019-01-17 12:50:052025-05-04 13:50:24Zwischenlager Ahaus: Faktencheck zum aktuellen Genehmigungsverfahren
Seit dem 1.1.2019 betreibt die BGZ 13 Zwischenlager für hochradioaktive Abfälle.

BGZ ist neue Zwischenlager-Betreiberin

2. Januar 2019/in Pressemitteilung
Die BGZ Gesellschaft für Zwischenlagerung mbH hat zum 1. Januar 2019 die Zwischenlager für hochradioaktive Abfälle an den Standorten Biblis, Brokdorf, Lingen, Grafenrheinfeld, Grohnde, Gundremmingen, Isar, Krümmel, Neckarwestheim, Philippsburg und Unterweser von den bisherigen Betreibern übertragen bekommen.

Beim Zwischenlager Brunsbüttel ist die BGZ, entsprechend der gesetzlichen Regelung, dem laufenden Genehmigungsverfahren beigetreten. Mit den Zwischenlagern Ahaus und Gorleben ist die BGZ damit nun für dreizehn Zwischenlager in Deutschland verantwortlich. Zudem wird die BGZ zum 1. Januar 2020 auch zwölf Lager mit schwach- und mittelradioaktiven Abfällen an den Atomkraftwerksstandorten übertragen bekommen. Dadurch liegt die Verantwortung für die Zwischenlagerung der radioaktiven Abfälle der Energieversorgungsunternehmen künftig zentral in der Hand der BGZ.

Durch die Übertragung der Zwischenlager von den Betreibern der Atomkraftwerke auf die BGZ werden die Vorgaben des im Juni 2017 in Kraft getretenen Gesetzes zur Neuordnung der Verantwortung in der kerntechnischen Entsorgung umgesetzt. Die Betreiber der Atomkraftwerke sind nach diesem Gesetz für deren Stilllegung und Rückbau sowie die fachgerechte Verpackung der radioaktiven Abfälle zuständig. Die Durchführung und Finanzierung der Zwischen- und Endlagerung liegt in der Verantwortung des Bundes.

Die zur Sicherstellung der zuverlässigen Zwischenlagerung gegründete BGZ ist eine in privater Rechtsform organisierte Gesellschaft des Bundes mit Sitz in Essen. Vertreten wird die BGZ durch Dr. Ewold Seeba als Vorsitzendem der Geschäftsführung, Wilhelm Graf als technischem Geschäftsführer sowie Lars Köbler als kaufmännischem Geschäftsführer. „Die BGZ ist eine leistungsfähige und kompetente Gesellschaft, unser Personal verfügt über jahrzehntelange Erfahrung im Betrieb und in der Organisation von Zwischenlagern. Zudem haben wir an jedem Standort erfahrenes und qualifiziertes Personal von den bisherigen Betreibern übertragen bekommen. Dadurch sind wir in der Lage, die sichere und zuverlässige Zwischenlagerung an allen unseren Standorten in Deutschland zu gewährleisten“, stellt Dr. Ewold Seeba fest und fügt an: „Neben dem sicheren und zuverlässigen Betrieb der Zwischenlager steht für uns der Dialog auf Augenhöhe mit den Menschen vor Ort an erster Stelle. So haben wir uns an einem Großteil der Standorte bereits in öffentlichen Veranstaltungen persönlich vorgestellt und werden diese Kommunikation weiter fortsetzen und ausbauen.“

Wilhelm Graf ergänzt: „Insgesamt werden wir dafür Sorge tragen, dass die radioaktiven Abfälle bis zu deren Endlagerung unter höchsten Sicherheitsstandards, zunächst auch unter Nutzung von Dienstleistungen des jeweiligen Kraftwerks, aufbewahrt werden. In den kommenden Jahren werden wir den Betrieb der Zwischenlager so ausgestalten und entwickeln, dass ein autarker Betrieb, unabhängig vom Kraftwerk, ermöglicht wird.“

Weitere Informationen zur BGZ finden sich unter www.bgz.de, dort besteht auch die Möglichkeit, den BGZ-Newsletter zu abonnieren. Eine Übersicht über die Standorte der BGZ steht auf https://zwischenlager.info/ zur Verfügung.

Meldung der BGZ vom 30.07.2017:
https://bgz.de/2017/07/30/neue-zwischenlagergesellschaft-in-essen-gestartet/

Meldung des Bundesumweltministeriums vom 01.08.2017:
https://www.bmu.de/pressemitteilung/bund-uebernimmt-atomare-zwischenlager/

 

https://bgz.de/wp-content/uploads/2019/01/Grafik-2019-01-02-BGZ-Zwischenlager.jpg 841 1168 Tabea Reckelkamm https://bgz.de/wp-content/uploads/2021/10/RZ_BGZ_Logo_RGB_4.svg Tabea Reckelkamm2019-01-02 11:07:102025-05-04 13:50:41BGZ ist neue Zwischenlager-Betreiberin

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