• Link zu Instagram
  • Link zu Xing
  • Link zu LinkedIn
  • Link zu Youtube
  • Karriere
    • Arbeiten bei der BGZ
    • Ausbildung bei der BGZ
    • Stellenangebote
  • Presse
  • Mediathek
  • Kontakt
  • Gebärdensprache
  • Leichte Sprache
  • Deutsch Deutsch Deutsch de
  • English English Englisch en
Wir überarbeiten unsere Website – Ihre Meinung hilft uns (4 Minuten Umfrage)   → Zur Umfrage • Wir überarbeiten unsere Website – Ihre Meinung hilft uns (4 Minuten Umfrage)   → Zur Umfrage • Wir überarbeiten unsere Website – Ihre Meinung hilft uns (4 Minuten Umfrage)   → Zur Umfrage
  • Über uns
    • Unser Auftrag
    • Unsere Leitlinien
    • Organisation
    • Aufsichtsrat
    • Geschäftsführung
    • Zertifikate/Berichte
    • Umweltbewusst handeln
  • Aktuelles
    • Alle Meldungen
    • Meldepflichtige Ereignisse
    • Veranstaltungen
    • Forum Zwischenlagerung
    • Newsletter
    • Ausschreibungen
    • Standortumfrage
  • Sichere Zwischenlagerung
    • Zwischenlagerung – Allgemeine Information
    • Fragen und Antworten
    • Die Abfälle
    • Transport- und Lagerbehälter
  • Standorte
  • BGZ-Gruppe
    • BZA | Brennelement-Zwischenlager Ahaus GmbH
    • BLG | Brennelementlager Gorleben GmbH
    • KHG | Kerntechnische Hilfsdienst GmbH
  • Projekte
    • Verlängerte Zwischenlagerung
    • Forschung als Aufgabe der BGZ
    • Rücknahme radioaktiver Abfälle aus der Wiederaufarbeitung
    • Forschungsreaktoren
  • Ihre Fragen
  • Click to open the search input field Click to open the search input field Suche
  • Menü Menü

Verkehrsaufkommen rund um geplantes Logistikzentrum wird untersucht

28. Januar 2021/in LOK, Pressemitteilung
WÜRGASSEN/BEVERUNGEN – Im Auftrag der BGZ werden in den kommenden Wochen rund um Beverungen (Landkreis Höxter) Fahrzeuge gezählt und Zufahrtsstraßen unter die Lupe genommen.

Erstellt wird die Studie von einem Unternehmen aus der Region, der NUSEC GmbH aus Beverungen. Die NUSEC wird die relevanten Verkehrsströme rund um das geplante Logistikzentrum Konrad im Beverunger Ortsteil Würgassen analysieren. Den Schwerpunkt der Studie bildet dabei der Lkw-Verkehr.

„Wir freuen uns, dass wir für diese Studie ein renommiertes und erfahrenes Unternehmen aus der Region gewinnen konnten“, sagte der Bereichsleiter des Logistikzentrums Konrad, Dr. Heinz-Walter Drotleff.

In der Studie werden nicht nur Fahrzeuge in einem 25-Kilometer-Radius um Beverungen gezählt, sondern auch Streckendetails – wie etwa Engstellen – im regionalen Straßennetz begutachtet. Zudem spielen die Anbindungen an den überregionalen Straßenverkehr, wie etwa Autobahnen, bei der Untersuchung eine Rolle. Einbezogen werden dabei nicht nur das aktuelle Straßennetz, sondern auch geplante, künftige Verkehrswege.

Die Studie soll im Mai vorliegen.

Mit der Studie reagiert das Unternehmen auch auf immer wieder geäußerte Kritik, die Straßenanbindung des künftigen Logistikzentrums sei nicht ausreichend. Die BGZ plant mit maximal 20 Lkw-Transporten pro Werktag inklusive Leerfahrten zum und vom Logistikzentrum.

Hintergrund: Die BGZ hat nach einer Untersuchung von 28 potenziellen Flächen entschieden, ein Logistikzentrum für das Endlager Konrad auf dem Gelände des ehemaligen Atomkraftwerks Würgassen zu errichten. In dem Logistikzentrum sollen Behälter mit fertig verpackten, schwach- und mittelradioaktiven Abfällen aus dezentralen Zwischenlagern für den Transport in das Endlager Konrad passgenau zusammengestellt werden. Damit wird eine zügige Einlagerung in das Endlager sichergestellt.

https://bgz.de/wp-content/uploads/2021/01/traffic-sign-3509210_1920.jpg 1236 1920 Hendrik Kranert-Rydzy https://bgz.de/wp-content/uploads/2021/10/RZ_BGZ_Logo_RGB_4.svg Hendrik Kranert-Rydzy2021-01-28 12:32:572025-04-25 17:09:44Verkehrsaufkommen rund um geplantes Logistikzentrum wird untersucht

Stellungnahme BGZ zum Antrag von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im niedersächsischen Landtag

22. Januar 2021/in LOK

In der Sitzung vom 18.01.2021 des niedersächsischen Landtags unterrichtete die BGZ den Ausschuss für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz über die aktuellen Planungen. Das Unternehmen reagierte dabei auch auf den Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN „Keine Nachvollziehbarkeit bei Standortauswahl für atomares Logistikzentrum. Verfahren muss neu gestartet werden: Kriterien offenlegen – Abwägungsprozesse transparent machen – Dialog von Anfang an!“.

Die vollständige schriftliche Stellungnahme der BGZ können Sie hier einsehen.

https://bgz.de/wp-content/uploads/2021/02/Platzhalterbild-News.jpg 400 400 redaktion https://bgz.de/wp-content/uploads/2021/10/RZ_BGZ_Logo_RGB_4.svg redaktion2021-01-22 12:53:372021-05-21 14:15:13Stellungnahme BGZ zum Antrag von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im niedersächsischen Landtag

Sogenanntes Gutachten ist von mangelnder Qualität

21. Januar 2021/in LOK, Pressemitteilung
ESSEN/WÜRGASSEN – Im Auftrag einer Bürgerinitiative wurde am
21. Dezember 2020 ein sogenanntes Gutachten zum geplanten Logistikzentrum in Würgassen veröffentlicht. Die BGZ hat es sich angesehen – und stellt erhebliche Mängel fest.

„Das sogenannte Gutachten ist eine überraschend oberflächliche Arbeit, die zahlreiche öffentlich zugängliche Informationen zum Logistikzentrum, zu rechtlichen Grundlagen und auch zum Endlager Konrad selber ignoriert oder fehlinterpretiert. Das wäre vermeidbar gewesen, wenn man mit uns vorab das Gespräch gesucht hätte, da hatten wir von einer Bürgerinitiative mehr Dialogbereitschaft erwartet“, sagte der Generalbevollmächtigte der BGZ, Christian Möbius. Schon die erste juristische Aussage, die BGZ sei mit „hoheitlichen Befugnissen beliehen“, ist falsch. Das Papier enthält insgesamt „zahlreiche sachliche Fehler und stellt Behauptungen auf, ohne diese zu belegen“, so Möbius weiter.

Die Verfasser hatten im Auftrag der Bürgerinitiative „Atomfreies Dreiländereck e.V.“ ein Papier vorgelegt, das den Prozess der Standortfestlegung für das Logistikzentrum für das Endlager Konrad (LoK) der BGZ beurteilen soll. Das Dokument wird von den Verfassern selbst als „juristische und planungsfachliche Beurteilung“ bezeichnet.

Im Kern gehen die Autoren in ihrem Papier u. a. von der Einschätzung aus, dass es sich bei der Standortauswahl der BGZ um ein hoheitliches Planungsverfahren mit entsprechenden Abwägungserfordernissen handele und leiten hieraus ihre Schlussfolgerungen und ihre Kritik am Verfahren der BGZ ab. Diese Annahme ist falsch. Für das LoK bedarf es insbesondere einer strahlenschutzrechtlichen Umgangsgenehmigung und einer Baugenehmigung, aber keines Planfeststellungsverfahrens.

Die BGZ weist darüber hinaus die in dem Papier behaupteten weiteren Vorwürfe, dass die Standortauswahl grob sachwidrig und willkürlich war, genauso entschieden zurück, wie die haltlose Behauptung, dass erforderliche Erwägungen der Strahlensicherheit missachtet und damit Risiken für die Anwohner*innen eingegangen würden.

Im Ergebnis beruht diese Beurteilung der Gutachter vor allem auf einseitig wertenden Aussagen, die sehr häufig auf fehlerhaften Annahmen beruhen; eine belastbare und vertiefte juristische Begutachtung enthält das Papier nicht.

Nachfolgend geht die BGZ auf einzelne fehlerhafte Annahmen und falsche Schlussfolgerungen der Verfasser ein:

1. Bereits der Titel des Gutachtens („Juristische und planungsfachliche Beurteilung der von der BGZ durchgeführten Standortplanung zum Ausbau der Pufferkapazitäten am Endlager Konrad“) zeigt, dass die Verfasser die Sachzusammenhänge nicht richtig erfasst haben: Suggeriert wird, es handele sich um Planungen am Endlager Konrad selber und den Ausbau der dortigen Pufferhalle. Das ist falsch. Die BGZ ist nicht für das Endlager Konrad zuständig, sondern für das LoK. Dieses ist eine vom Endlager Konrad unabhängige Einrichtung der BGZ, die gemäß Entsorgungsübergangsgesetz die Ablieferungspflicht an das Endlager Konrad hat.

2. Die Behauptung, die BGZ habe am 28. August 2019 der Öffentlichkeit die Entscheidung für den Standort Würgassen bekannt gegeben (S. 1, Kapitel 1.1), ist falsch. Die öffentliche Bekanntgabe des Standorts erfolgte am 6. März 2020 im Rahmen einer Pressekonferenz in Beverungen.

3. Die Behauptung, Abfallgebinde müssten im LoK konditioniert (S. 2, Kapitel 2.1a, ff) werden, ist falsch. Im LoK werden keine Abfälle konditioniert. Die BGZ nimmt von den Energieversorgungsunternehmen nur Abfälle entgegen, die fertig konditioniert und geprüft sind und den Einlagerungsbedingungen des Endlagers Konrad entsprechen.

4. Die Behauptung, Chargen würden in Abfallgebinden zusammengefasst (S. 2, Kapitel 2.1a), ist falsch. Vielmehr werden Abfallgebinde zu Chargen zusammengestellt, die den Anforderungen des Endlagers Konrad entsprechen. Die Verfasser haben diesen Prozess offenbar nicht erfasst.

5. Die Behauptung, die funktionale Bereitstellung der Abfallgebinde habe dort zu erfolgen, wo sie ins Endlager gebracht werden (S. 3, Kapitel 2.1c), ist falsch. Die Bereitstellung von Abfallgebinden ist Aufgabe der BGZ und örtlich nicht an den Standort des Endlagers gebunden. Das LoK soll gebaut werden, um eine zügige und kontinuierliche Anlieferung an das Endlager Konrad sicherzustellen und einen Mehrschichtbetrieb im Endlager zu ermöglichen. Dazu werden im LoK die endlagerfähigen Behälter so passgenau zu Chargen zusammengestellt, dass sie just-in-time im Endlager angeliefert und dort sofort unter Tage gebracht werden können.

6. Die Behauptung, dass auf dem Gelände des Endlagers Konrad auch das LoK Platz habe (S. 3, Kapitel 2.2c, ff), ist falsch. Sowohl die BGE als auch die BGZ haben mehrfach öffentlich dargelegt, dass nicht ausreichend Platz für das LoK auf dem Endlager-Gelände vorhanden ist. Gleiches gilt für die Verfügbarkeit von Flächen in der Nachbarschaft, die sich in privatem Besitz oder kommunalem Eigentum befinden.

7. Die Behauptung, die Flächenauswahl sei nicht rechtskonform (S. 4, Kapitel 2.2c, ff), ist falsch. Es gibt keine rechtliche Grundlage, die der BGZ vorschreibt, welche Fläche sie zu untersuchen hat.

8. Die Behauptung, der Planfeststellungsbeschluss Konrad könne nach Atomgesetz geändert werden (S. 4, Kapitel 2.2e, ff), ist für sich genommen richtig. Jeder Planfeststellungsbeschluss kann geändert werden. Aber die Anlieferung der Abfallbehälter und ihre Zusammenstellung ist nicht Teil der Endlagerung und unterliegt daher nicht dem Planfeststellungsbeschluss und dem Atomgesetz. Wesentliche Genehmigungsgrundlage für das LoK ist das Strahlenschutzgesetz und nicht das Atomgesetz.

9. Die Behauptung, anliegende Grundstücke könnten auf Rechtsgrundlage des Atomgesetzes enteignet werden (S. 5, Kapitel 2.3d), spielt für das LoK keine Rolle. Denn das LoK fällt nicht unter das Atomgesetz, daher ist eine Enteignung auf dieser Rechtsgrundlage nicht möglich. Darüber hinaus sind für Enteignungsverfahren völlig zu Recht enge gesetzliche und verfassungsrechtliche Regeln gesetzt. Die BGZ hat daher entschieden, nur Flächen des Bundes und solche an Kernkraftwerken in die Flächensuche einzubeziehen.

10. Die Behauptung, es sei für das Bundesumweltministerium ein Leichtes, eine Klarstellung [für die Enteignung] in § 9 d Abs. 1 Atomgesetz einzufügen (S. 5, Kapitel 2.3d), ist falsch. Unabhängig davon, dass das LoK nicht unter das Atomgesetz fällt (s. Punkt 8), ist für Gesetzesänderungen nicht das Bundesumweltministerium zuständig, sondern der Gesetzgeber, der Deutsche Bundestag.

11. Die Behauptung, die ESK habe in ihrem Stresstest von 2013 einen Mindestabstand von 350 Meter zur umliegenden Wohnbebauung definiert (S. 9, Kapitel 3.2.1, ff), ist falsch. Die ESK fordert bei Unterschreitung dieses Mindestabstandes eine gesonderte Betrachtung. Das hat die BGZ für die beiden betroffenen Wohngebäude von Anfang an zugesichert. Unabhängig davon wird die BGZ sicherstellen, dass die Strahlung aus dem LoK bereits am Anlagenzaun im Schwankungsbereich der natürlichen Hintergrundstrahlung liegt.

12. Die Behauptung, Lkw würden vom LoK zum Endlager Konrad 150 bis 200 Kilometer zurücklegen (S. 11, Kapitel 3.3.1), ist falsch. Die Straßenentfernung beträgt 130 Kilometer. Damit ist auch die von den Gutachtern angestellte Berechnung der Gesamtkilometerzahl falsch. Unabhängig davon erfolgen die Transporte vom LoK zum Endlager vornehmlich per Bahn.

13. Die Behauptung, das LoK müsse an schwerlastfähigen Straßen und Schienen liegen (S. 12, Kapitel 3.3.1), ist richtig – und wird in Würgassen erfüllt.

14. Die Behauptung, die Einschränkungen bei der Grundstücksuche seien nicht statthaft (S. 15, Kapitel 3.4.2), ist eine subjektive Wertung; eine juristische Grundlage wird nicht benannt. Im Gegensatz zur Standortsuche für ein Endlager für hochradioaktive Abfälle gibt es keine rechtlichen Vorgaben für eine Standortsuche für ein Logistikzentrum für schwach- und mittelradioaktive Abfälle.

15. Die Behauptung, die Entleerung der dezentralen Zwischenlager sei keine Aufgabe des Bundes (S. 15, Kapitel 3.4.2), ist falsch. Mit dem Entsorgungsübergangsgesetz ist die Zwischenlagerung radioaktiver Abfälle der Energieversorgungsunternehmen in die Verantwortung des Bundes übergegangen. Dieser hat mit der Aufgabe die BGZ betraut.

Hintergrund: Die BGZ hat nach einer Untersuchung von 28 potenziellen Flächen entschieden, ein Logistikzentrum für das Endlager Konrad auf dem Gelände des ehemaligen Atomkraftwerks Würgassen zu errichten. In dem Logistikzentrum sollen Behälter mit fertig verpackten, schwach- und mittelradioaktiven Abfällen aus dezentralen Zwischenlagern für den Transport in das Endlager Konrad passgenau zusammengestellt werden. Damit wird eine zügige Einlagerung in das Endlager sichergestellt.

https://bgz.de/wp-content/uploads/2021/01/BGZ_Grafik_Standortempfehlung.jpg 1057 1969 Hendrik Kranert-Rydzy https://bgz.de/wp-content/uploads/2021/10/RZ_BGZ_Logo_RGB_4.svg Hendrik Kranert-Rydzy2021-01-21 10:26:562025-04-25 17:10:16Sogenanntes Gutachten ist von mangelnder Qualität

Drotleff: Wir verpacken keinen Atommüll

18. Januar 2021/in LOK, Pressemitteilung
Hannover – Die BGZ hat heute den Umweltausschuss des niedersächsischen Landtags zum Vorhaben Logistikzentrum Konrad unterrichtet und ihre Planungen erläutert. Das Unternehmen nutzte die Gelegenheit, falsche Behauptungen richtigzustellen.

Am vergangenen Wochenende hatte der Landtagsabgeordnete Christian Meyer (B90/Grüne) in einer Pressemitteilung unterstellt, die BGZ würde im geplanten Logistikzentrum in Würgassen schwach- und mittelradioaktiven Atommüll „endlagerfähig“ machen. Dieses der BGZ zugeschriebene Zitat ist sachlich falsch und findet sich auch an keiner Stelle der Stellungnahme, die das Unternehmen dem niedersächsischen Landtag im Vorfeld der Sitzung des Umweltausschusses zugeleitet hatte.

„Wir werden in Würgassen keinen Atommüll konditionieren, daher kann dieser dort auch nicht endlagerfähig gemacht werden“, stellte BGZ-Bereichsleiter Dr. Heinz-Walter Drotleff klar. Drotleff machte zum wiederholten Male deutlich, dass die BGZ ausschließlich schwach- und mittelradioaktiven Abfall annehme, der bereits in endlagerfähigen Behältern verpackt sei: „Diese Prämisse liegt unseren Planungen von Anfang an zu Grunde. Und wer Willens ist, hätte dies seit langem hören oder lesen können.“ Im Logistikzentrum werden die endlagerfähigen Behälter dann so zusammengestellt, dass sie in Chargen just in time zum Endlager Konrad angeliefert und sofort unter Tage gebracht werden können.

Die Behauptung Meyers, die Auswahl des Standortes Würgassen sei über Manipulationen von Kriterien „hingetrickst“ worden, wies der Generalbevollmächtigte für das Logistikzentrum, Christian Möbius, auf das Schärfste zurück.

Drotleff und Möbius erläuterten zudem, dass das zu erwartende Transportvolumen zum Logistikzentrum und von dort zum Endlager Konrad von den vorhandenen Straßen- und Schienenanbindungen problemlos aufzunehmen ist. Der zu erwartende Lkw-Verkehr mit maximal 20 Transporten pro Werktag erhöht den vorhandenen Lkw-Verkehr in der Region um maximal fünf Prozent. Eine Einbindung der maximal zehn Zugfahrten pro Tag ist nach Aussagen der Deutschen Bahn ebenfalls ohne nachteilige Auswirkungen auf den Personenverkehr möglich.

Hintergrund: Die BGZ hat nach einer Untersuchung von 28 potenziellen Flächen entschieden, ein Logistikzentrum für das Endlager Konrad auf dem Gelände des ehemaligen Atomkraftwerks Würgassen zu errichten. In dem Logistikzentrum sollen Behälter mit fertig verpackten, schwach- und mittelradioaktiven Abfällen aus dezentralen Zwischenlagern für den Transport in das Endlager Konrad passgenau zusammengestellt werden. Damit wird eine zügige Einlagerung in das Endlager sichergestellt.

https://bgz.de/wp-content/uploads/2020/08/BGZ_Wuergassen_3728_4834-scaled.jpg 1707 2560 Hendrik Kranert-Rydzy https://bgz.de/wp-content/uploads/2021/10/RZ_BGZ_Logo_RGB_4.svg Hendrik Kranert-Rydzy2021-01-18 16:57:202025-04-25 17:10:43Drotleff: Wir verpacken keinen Atommüll
Brennelemente-Zwischenlager PhilippsburgBGZ/C. Mick

Geringfügige Toleranzabweichung an einem weiteren CASTOR-Behälter – Dichtheit uneingeschränkt gegeben

18. Januar 2021/in Meldepflichtige Ereignisse, Pressemitteilung, Startseite
Essen – Die BGZ hat festgestellt, dass es an einem weiteren CASTOR-Behälter im Zwischenlager Philippsburg geringe Abweichungen von der Toleranz des Blockmaßes im Deckelsystem gibt. Die Dichtheit der Behälter war und ist uneingeschränkt gegeben. Überprüfungen an allen Standorten laufen zurzeit.

Im Rahmen einer Fachausschusssitzung war bekannt geworden, dass es während der Behälterbeladung durch ein Energieversorgungsunternehmen bei der Dokumentation des Blockmaßes des CASTOR-Deckelsystems zu einem Fehler bei der Eintragung von Daten in die Formblätter gekommen ist.

Die BGZ hatte daraufhin unverzüglich mit einer Überprüfung der Dokumentation aller bei ihr eingelagerten CASTOR-Behälter begonnen.

Hierbei wurde festgestellt, dass es an einem weiteren Behälter im Zwischenlager Philippsburg reale Abweichungen bei der Blockmaß-Toleranz von wenigen hundertstel Millimetern gibt. Zuvor hatte die BGZ hier bereits an zwei Behältern sowie jeweils an einem Behälter in Brokdorf und Unterweser derartige Fälle entdeckt und die Atomaufsichten sowie die Öffentlichkeit darüber informiert. Die Überprüfungen an den BGZ-Zwischenlagerstandorten dauern noch an.

Die BGZ hat die zuständige Aufsichtsbehörde, das Umweltministerium Baden-Württemberg, über das Ereignis (Kriterium Nr. N 2.3.1) informiert. Es handelt sich um ein Ereignis der Stufe 0 auf der achtstufigen INES-Meldeskala („keine oder sehr geringe sicherheitstechnische Bedeutung“).

Durch den Aufbau des Doppeldeckelsystems und der darin eingebauten permanenten Dichtheitsüberwachung kann die BGZ eine Freisetzung radioaktiver Stoffe ausschließen. Es gab keinerlei Meldungen des Überwachungssystems. Zudem hatte nach der Blockmaß-Messung im Kernkraftwerk eine Prüfung aller eingesetzten Dichtungen stattgefunden, mit der die Dichtheit der Behälter bestätigt wurde. Es besteht keine Beeinträchtigung der Sicherheit der Zwischenlagerung.

Die BGZ steht an allen Standorten im engen Austausch mit den jeweiligen atomrechtlichen Aufsichtsbehörden und wird die Öffentlichkeit fortlaufend informieren.

Hintergrund:

Das Blockmaß ist ein Maß für die Stärke der Verpressung zwischen Behälter und Deckel. Die Schrauben eines Deckels am CASTOR-Behälter werden so festgezogen, dass der Deckel auch mit dazwischenliegender Dichtung annähernd am Behälter aufliegt.

So wird das Blockmaß bestimmt:

Zunächst wird das Blockmaß ohne eine Dichtung gemessen. Der Deckel wird verschraubt und liegt dabei vollständig auf dem Behälter auf. Gemessen wird dabei von der Oberseite des Deckels bis zur Oberseite des Behälters.

Dann wird der Behälter beladen und nun mit einer eingelegten Dichtung fest verschraubt. Danach wird ein zweites Mal das Blockmaß gemessen. Da eine Dichtung eingelegt ist, ergibt sich ein leicht höheres Blockmaß im Bereich weniger hundertstel Millimeter. Das ist technisch so vorgesehen und normal – allerdings innerhalb eines sehr kleinen Toleranz-Bereichs. Die BGZ hat nun bei mehreren Behältern festgestellt, dass dieser Toleranz-Bereich knapp überschritten wird. Die Behälter sind dabei weiterhin uneingeschränkt dicht. Die BGZ hat sich dennoch dazu entschieden, diese minimale Abweichung von den Toleranz-Werten an die zuständigen Behörden zu melden.

https://bgz.de/wp-content/uploads/2020/11/BGZ_Philippsburg_3522_015_low-scaled.jpg 1897 2560 Tabea Reckelkamm https://bgz.de/wp-content/uploads/2021/10/RZ_BGZ_Logo_RGB_4.svg Tabea Reckelkamm2021-01-18 14:09:482025-04-25 17:11:07Geringfügige Toleranzabweichung an einem weiteren CASTOR-Behälter – Dichtheit uneingeschränkt gegeben

Zwischenlager Neckarwestheim unter neuer Leitung

14. Januar 2021/in Pressemitteilung
Neckarwestheim/Gemmrigheim – Das neue Jahr hat für das Zwischenlager Neckarwestheim mit einem Personalwechsel begonnen. Seit Januar trägt Thomas Taschke als Leiter die Verantwortung für die sichere Aufbewahrung der radioaktiven Abfälle am Standort.

Der 57-jährige Maschinenbauingenieur Taschke sammelte nach seinem Studium in Bautzen erste Berufserfahrung im Kernkraftwerk Greifswald. Seit 2002 ist er am Standort Neckarwestheim tätig. In der Funktion als Leiter des Zwischenlagers Neckarwestheim folgt Taschke auf Wolfgang Arnold, der innerhalb der BGZ die Leitung der Region Süd-West übernommen hat. Hierzu gehört neben den Zwischenlagern in Baden-Württemberg (Philippsburg, Neckarwestheim, Obrigheim) auch das Zwischenlager der BGZ am hessischen Standort Biblis.

Hintergrund: Am Standort Neckarwestheim ist die BGZ Gesellschaft für Zwischenlagerung mbH seit 1. Januar 2019 für den Betrieb des Brennelemente-Zwischenlagers Neckarwestheim verantwortlich, in dem Brennelemente aus dem Betrieb der Kraftwerke Neckarwestheim und Obrigheim lagern. Seit 2020 verantwortet die BGZ darüber hinaus auch den Betrieb des Abfall-Zwischenlagers Neckarwestheim. Hier lagern schwach- und mittelradioaktive Abfälle aus dem Kraftwerksbetrieb und -rückbau.

https://bgz.de/wp-content/uploads/2021/01/2021-01-14-PM-Zwischenlager-Neckarwestheim-unter-neuer-Leitung.jpg 1500 2000 Hendrik Kranert-Rydzy https://bgz.de/wp-content/uploads/2021/10/RZ_BGZ_Logo_RGB_4.svg Hendrik Kranert-Rydzy2021-01-14 09:59:262025-04-25 18:03:23Zwischenlager Neckarwestheim unter neuer Leitung

Tier- und Pflanzenwelt wird unter die Lupe genommen

13. Januar 2021/in LOK, Pressemitteilung
WÜRGASSEN – Auf der geplanten Fläche des Logistikzentrums Konrad im Beverunger Ortsteil Würgassen (NRW) startet in den kommenden Wochen die Kartierung von Fauna und Flora. Diese ist ein wichtiger Bestandteil zur Realisierung des Projekts.

Die BGZ hat nach einer europaweiten Ausschreibung den Auftrag für die Erstellung von Umweltunterlagen an das Bochumer Unternehmen „Froelich und Sporbeck“ vergeben. Die Firma ist seit 40 Jahren in der Umweltplanung und Beratung aktiv und beschäftigt ca. 60 Mitarbeiter*innen.

In den nächsten Wochen werden die Fachleute des Unternehmens damit beginnen, auf der für das Logistikzentrum vorgesehenen Fläche und in der nahen Umgebung die vorhandenen Tier- und Pflanzenarten zu erfassen. Dazu werden zunächst relevante Naturschutzbehörden und -verbände angeschrieben und um Unterstützung gebeten. Anschließend findet die Kartierung der Tier- und Pflanzenwelt in einem fachlich notwendigen Untersuchungsraum statt.

Diese Kartierung ist eine wichtige Grundlage für spätere Genehmigungsverfahren. Gerade für den Arten- und den Gebietsschutz wie Flora-Fauna-Habitate (FFH) oder EU-Vogelschutzgebiete sind aktuelle Daten unverzichtbar. Die Arbeiten dauern die gesamte Vegetationsperiode an und sollen voraussichtlich im Oktober abgeschlossen werden. In dieser Zeit werden regelmäßig alle Flächen des künftigen Baugeländes begangen und vorhandene Tiere und Pflanzen bestimmt und gezählt.

Die Untersuchungsergebnisse fließen in die künftigen Genehmigungsverfahren für das Logistikzentrum ein. Dazu zählen insbesondere die Umgangsgenehmigung nach Strahlenschutzgesetz und die Baugenehmigung. „Froelich und Sporbeck“ wird die BGZ auch bei diesen Genehmigungsverfahren unterstützen. Die Anträge für diese Genehmigungsverfahren wird die BGZ jedoch wie geplant erst frühestens in der zweiten Hälfte des Jahres 2021 stellen.

Hintergrund: Die BGZ hat nach einer Untersuchung von 28 potenziellen Flächen entschieden, ein Logistikzentrum für das Endlager Konrad auf dem Gelände des ehemaligen Atomkraftwerks Würgassen zu errichten. In dem Logistikzentrum sollen Behälter mit fertig verpackten, schwach- und mittelradioaktiven Abfällen aus dezentralen Zwischenlagern für den Transport in das Endlager Konrad passgenau zusammengestellt werden. Damit wird eine zügige Einlagerung in das Endlager sichergestellt.

 

https://bgz.de/wp-content/uploads/2020/08/Luftbild-Wuergassen-2-klein-scaled.jpg 1709 2560 Hendrik Kranert-Rydzy https://bgz.de/wp-content/uploads/2021/10/RZ_BGZ_Logo_RGB_4.svg Hendrik Kranert-Rydzy2021-01-13 14:34:382025-04-25 18:03:54Tier- und Pflanzenwelt wird unter die Lupe genommen

Search

Search Search

News / Pressemitteilungen

  • Schutz- und Sicherheitskraft mit Auszeichnung: BGZ-Mitarbeiter Kai von Oesen in Köln geehrt 12. August 2026
  • Staatssekretär des baden-württembergischen Umweltministeriums und Bürgermeister besuchen Zwischenlager Neckarwestheim 7. August 2026
  • Zwei Sportsfreunde mit einer Passion: Bouldern in der Bundesliga 5. August 2026
  • Broschüre: Verlängerte Zwischenlagerung kurz und knapp 14. Juli 2026
  • Arbeitskreis Wesermarsch besichtigt BGZ-Zwischenlager 13. Juli 2026
  • BGZ stellt Antrag für die verlängerte Zwischenlagerung in Gorleben 29. Juni 2026
  • Rückführung radioaktiver Abfälle aus dem Ausland abgeschlossen 25. Juni 2026
  • BGZ beantragt Aufbewahrungsgenehmigung für weitere 20 Jahre 22. Juni 2026
  • Austausch von Industrie und Wissenschaft in Garching 17. Juni 2026
  • Neue Geschäftsführerin bei der BGZ 29. Mai 2026

Hauptsitz

BGZ Gesellschaft für Zwischenlagerung mbH
Frohnhauser Straße 50
45127 Essen

Telefon 0201 2796-0
E-Mail info@bgz.de

Startseite | Presse | Impressum | Datenschutz | Compliance
Erklärung zur Barrierefreiheit

Büro Berlin

BGZ Gesellschaft für Zwischenlagerung mbH
Wilhelmstraße 118
10963 Berlin

Telefon 030 253 592 100
E-Mail info@bgz.de

ecozoom Zertifikat: Alle Webseiten-Emissionen wurden ausgeglichen.
Nach oben scrollen