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BGZ/C. Mick

Zwischenlager Ahaus: Transportgenehmigung für Jülicher Brennelemente erteilt

25. August 2025/in Aktuelles, Pressemitteilung, Startseite
AHAUS – Das Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE) hat den Transport der Jülicher Brennelemente in das Zwischenlager Ahaus genehmigt. Diese Genehmigung hatte ein Logistikunternehmen im Auftrag der Jülicher Entsorgungsgesellschaft für Nuklearanlagen (JEN) beantragt. Sie plant, die 152 CASTOR-Behälter per LKW nach Ahaus bringen zu lassen. Bevor erste Transporte stattfinden können, sind noch weitere Schritte erforderlich – ein konkreter Termin steht daher nicht fest.

Die BGZ kann die CASTOR-Behälter sicher im Zwischenlager Ahaus aufbewahren. Das BASE hatte dies mit Erteilung der Aufbewahrungsgenehmigung im Jahr 2016 bestätigt. Das Oberverwaltungsgericht Münster hat dagegen gerichtete Klagen im Dezember 2024 abgewiesen und die Rechtmäßigkeit der Genehmigung festgestellt. Damit hat das Gericht bestätigt, dass durch das Konzept der Zwischenlagerung die Sicherheit von Menschen und Umwelt jederzeit gewährleistet ist. Im Zwischenlager Ahaus werden seit über 30 Jahren baugleiche Behälter aufbewahrt. Die BGZ hat die Annahme eines leeren CASTOR-Behälters aus Jülich bereits erprobt. Dieser Probelauf verlief reibungslos, was unabhängige Sachverständige bestätigt haben.

Das Zwischenlager in Jülich muss aufgrund einer Anordnung der NRW-Atomaufsicht geräumt werden. Die JEN verfolgte deshalb zwei Optionen: Den Bau eines neuen Zwischenlagers in Jülich und den Transport der Brennelemente in das Zwischenlager Ahaus. Die JEN entscheidet darüber, welche Option umgesetzt wird. Die BGZ bereitet sich auf eine Einlagerung vor, weil sie dazu vertraglich verpflichtet ist.

Bevor Transporte durchgeführt werden, müssen noch die Atomaufsicht und die Polizeibehörden des Landes NRW grünes Licht geben.

Vor den ersten Transporten wird die BGZ zu einer öffentlichen Dialogveranstaltung in Ahaus einladen. Darüber hinaus hat sie zu diesem Thema seit Jahren umfangreich und dialogorientiert kommuniziert. Fragen und Antworten zur Zwischenlagerung der Behälter in Ahaus finden Sie unter https://zwischenlager.info/standort/ahaus-projekte/. Fragen und Antworten zu den Transporten und dem Jülicher Zwischenlager finden Sie unter https://www.jen-juelich.de/projekte/avr-brennelemente.

Hintergrund Sofortvollzug:
Gleichzeitig mit Erteilung der Beförderungsgenehmigung hat das BASE auf Veranlassung der JEN deren sofortige Vollziehung angeordnet. Durch die Anordnung des BASE können die Brennelemente trotz eingelegter Rechtsmittel nach Ahaus transportiert werden. Allerdings besteht die Möglichkeit, gegen die sofortige Vollziehung juristisch im Eilrechtsverfahren vorzugehen.

https://bgz.de/wp-content/uploads/2025/08/2025-08-25-PM-Zwischenlager-Ahaus-Befoerderungsgenehmigung-AVR-Juelich_B1_Behaelter-im-Lager-scaled.jpg 1707 2560 David Knollmann https://bgz.de/wp-content/uploads/2021/10/RZ_BGZ_Logo_RGB_4.svg David Knollmann2025-08-25 12:13:102025-08-25 12:13:10Zwischenlager Ahaus: Transportgenehmigung für Jülicher Brennelemente erteilt
BGZ/C.Mick

Zwischenlager Ahaus: Aufbewahrung von Brennelementen aus Garchinger Forschungsreaktor genehmigt

25. August 2025/in Aktuelles, Pressemitteilung, Startseite
AHAUS – Das Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE) hat der BGZ die Genehmigung erteilt, bis zu 21 CASTOR-Behälter mit Brennelementen des Forschungsreaktors München II (FRM II) im Zwischenlager Ahaus aufzubewahren. Bevor erste Transporte nach Ahaus stattfinden können, sind noch weitere Schritte erforderlich – ein Termin steht daher noch nicht fest.

„Die erteilte Genehmigung bescheinigt uns, dass wir die Behälter sicher aufbewahren können und der Schutz von Menschen und Umwelt jederzeit gewährleistet ist“, erläutert Stefan Weber, Leiter der Abteilung Genehmigungen. Die BGZ habe umfassende Nachweise zur Schadensvorsorge vorgelegt, die das BASE und unabhängige Sachverständige nach dem aktuellen Stand von Wissenschaft und Technik geprüft haben. „Der positive Ausgang der Prüfung zeigt, dass die Aufbewahrung der Brennelemente im Zwischenlager Ahaus die hohen Anforderungen des deutschen Atomgesetzes erfüllt“, so Weber.

„Mit der Einlagerung der Brennelemente aus dem FRM II kommen wir unseren vertraglichen Verpflichtungen nach“, erläutert Dr. David Knollmann, Pressesprecher für die Nordwest-Zwischenlager der BGZ
. Die Aufbewahrung von Brennelementen aus deutschen Forschungsreaktoren im Zwischenlager Ahaus ist das Ergebnis langjährig bestehender Vereinbarungen. Dem hat die Stadt Ahaus bereits im Jahr 1993 zugestimmt. Auf dieser Basis hatte die damalige Betreiberin des Zwischenlagers im Jahr 2000 Verträge mit den Betreibern der deutschen Forschungsreaktoren geschlossen.

Zeitgleich zur Aufbewahrungsgenehmigung hat das BASE auch eine Genehmigung für den Transport von zunächst zwei CASTOR-Behältern von Garching nach Ahaus erteilt. Diese hatte ein Logistikunternehmen im Auftrag des FRM II beantragt. Vor Beginn der Transporte müssen die Atomaufsichten der Bundesländer Nordrhein-Westfalen und Bayern sowie die beteiligten Polizeibehörden grünes Licht geben. Schließlich können gegen die Genehmigungen Rechtsmittel eingelegt werden, die grundsätzlich eine aufschiebende Wirkung hätten. Das heißt, dass eine Aufbewahrung der CASTOR-Behälter aufgrund laufender juristischer Verfahren zunächst nicht möglich wäre.

Die BGZ wird vor dem ersten Transport zu einer öffentlichen Dialogveranstaltung in Ahaus einladen. Darüber hinaus hat sie zu diesem Thema seit Jahren umfangreich und dialogorientiert kommuniziert. Gemeinsam haben BGZ und FRM II eine Broschüre zum Entsorgungsweg der Forschungsreaktor-Brennelemente veröffentlicht. Darin informieren sie unter anderem über die Verwendung der Brennelemente im FRM II, ihren Transport nach Ahaus sowie deren spätere Endlagerung. Die Broschüre kann heruntergeladen werden unter https://bgz.de/mediathek/#publikationen.

Hintergrund:
Die Forschungs-Neutronenquelle Heinz Maier-Leibnitz (auch bekannt als Forschungsreaktor München II: FRM II) erzeugt Neutronen für die Grundlagenforschung und für Anwendungsfelder in der Medizin sowie der industriellen Entwicklung. Der FRM II ist eine wissenschaftliche Einrichtung der Technischen Universität München (TUM) und wird in Garching bei München betrieben. Die TUM hat eine vertragliche Option zur Aufbewahrung von bis zu 21 CASTOR-Behältern der Bauart MTR3 im Zwischenlager Ahaus, die nun realisiert werden kann. Die Behälter sollen in den nächsten Jahren per LKW angeliefert werden. Auf seiner Webseite informiert der FRM II über die geplanten Transporte: www.frm2.tum.de/transporte.

Das Zwischenlager Ahaus ist für die Aufbewahrung der Brennelemente aus den Forschungsreaktoren in Garching bei München, Berlin und Mainz vorgesehen. Seit 2005 lagern dort bereits 18 CASTOR-Behälter mit Brennelementen aus dem Forschungsreaktor Dresden-Rossendorf. Auf einer Projektwebsite informiert die BGZ über die Aufbewahrung von Forschungsreaktor-Brennelementen in Ahaus: https://bgz.de/forschungsreaktoren/.

https://bgz.de/wp-content/uploads/2025/08/2025-08-25-PM-Zwischenlager-Ahaus-Aufbewahrungsgenehmigung-FRM-II-Garching_B2_Lager-Aussenansicht.jpg 1191 2000 David Knollmann https://bgz.de/wp-content/uploads/2021/10/RZ_BGZ_Logo_RGB_4.svg David Knollmann2025-08-25 12:02:552025-08-25 12:02:55Zwischenlager Ahaus: Aufbewahrung von Brennelementen aus Garchinger Forschungsreaktor genehmigt

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