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Zwischenlager Gorleben

Gorleben: Schwelbrand ohne Auswirkungen auf die sichere Zwischenlagerung

15. Juli 2021/in Aktuelles, Meldepflichtige Ereignisse, Pressemitteilung, Startseite
GORLEBEN – Ein Schwelbrand im Pförtnergebäude des BGZ-Zwischenlagers wurde zügig unter Kontrolle gebracht, bevor ein offenes Feuer entstehen konnte. Ursache war ein defektes elektronisches Bauteil in einem Schaltschrank. Die Anlagensicherheit war zu keinem Zeitpunkt beeinträchtigt.

Im Zwischenlager Gorleben wurde ein Feueralarm ausgelöst. Der Grund für den Alarm war ein Schwelbrand in einem Schaltschrank des Pförtnergebäudes, der sich durch ein defektes elektronisches Bauteil bildete. Durch zügiges Eingreifen konnte ein offenes Feuer verhindert werden.

Der sichere Betrieb war zu jedem Zeitpunkt uneingeschränkt gewährleistet. Auch die Anlagensicherungssysteme waren jederzeit intakt und vollständig funktionsfähig. Die Ursache des Vorfalls wird weiter untersucht.

Die BGZ hat die Aufsichtsbehörde unverzüglich informiert. Gemäß der deutschen atomrechtlichen Meldeordnung handelt es sich um ein Ereignis der Kategorie N („normal“, Kriterium Nr. N 3.2.1.). Auf der achtstufigen internationalen Meldeskala INES ist das Ereignis der Stufe 0 zuzuordnen (unterhalb der Skala, „keine oder sehr geringe sicherheitstechnische Bedeutung“).

https://bgz.de/wp-content/uploads/2018/04/Luftbild-Gorleben.jpg 1066 1600 David Knollmann https://bgz.de/wp-content/uploads/2021/10/RZ_BGZ_Logo_RGB_4.svg David Knollmann2021-07-15 17:15:102025-04-25 12:14:38Gorleben: Schwelbrand ohne Auswirkungen auf die sichere Zwischenlagerung

Meldepflichtiges Ereignis: Batterieentladung im Brennelemente-Zwischenlager Isar

17. Juni 2021/in Aktuelles, Meldepflichtige Ereignisse, Pressemitteilung, Startseite
NIEDERAICHBACH – Aufgrund einer Störung in der unterbrechungsfreien Stromversorgung (USV-Anlage) kam es zu einer Batterieentladung im Brennelemente-Zwischenlager Isar. Das Ereignis hatte keine Auswirkungen auf die Sicherheit der Zwischenlagerung.

Eine Störung im Einspeisenetz führte dazu, dass der Gleichrichter in der Stromversorgung abgeschaltet und nach Spannungswiederkehr nicht mehr automatisch zugeschaltet wurde. Die Batterien zur Pufferung der Spannungsversorgung wurden dadurch entladen, was zur Abschaltung und kurzzeitigen Unterbrechung der Stromversorgung führte. Die Einhaltung aller Schutzziele war dabei jederzeit gegeben, da diese maßgeblich durch die dickwandigen CASTOR-Behälter gewährleistet wird.

Die BGZ hat dem Bayerischen Umweltministerium (StMUV) als atomrechtlicher Aufsichtsbehörde den Sachverhalt heute als meldepflichtiges Ereignis (Kriterium N 2.1.1) mitgeteilt. Es handelt sich um ein Ereignis der Stufe 0 auf der achtstufigen INES-Meldeskala („keine oder sehr geringe sicherheitstechnische Bedeutung“).

https://bgz.de/wp-content/uploads/2021/06/BGZ_Isar-scaled.jpg 2299 2560 Tabea Reckelkamm https://bgz.de/wp-content/uploads/2021/10/RZ_BGZ_Logo_RGB_4.svg Tabea Reckelkamm2021-06-17 13:42:052025-04-25 12:23:11Meldepflichtiges Ereignis: Batterieentladung im Brennelemente-Zwischenlager Isar
Zwischenlager Gorleben

Zwischenlager Gorleben: Stromversorgung während Ausfall des öffentlichen Netzes gewährleistet

8. März 2021/in Aktuelles, Meldepflichtige Ereignisse, Startseite

Ein Ausfall der elektrischen Versorgung in der Standortregion Gorleben hat die sichere Zwischenlagerung der radioaktiven Abfälle auf dem Werksgelände der BGZ am vergangenen Sonntag (07.03.2021) nicht beeinträchtigt. Wie vorgesehen übernahm ein Ersatzstromgenerator die Versorgung des gesamten Werksgeländes und aller technischer Einrichtungen, während die Stromversorgung durch den regionalen Verteilnetzbetreiber rund eine Stunde lang ausgefallen war.

Siehe auch: Pressemitteilung des Niedersächsichen Ministeriums für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz vom 08.03.2021

https://bgz.de/wp-content/uploads/2018/04/Luftbild-Gorleben.jpg 1066 1600 Tabea Reckelkamm https://bgz.de/wp-content/uploads/2021/10/RZ_BGZ_Logo_RGB_4.svg Tabea Reckelkamm2021-03-08 17:15:082024-07-05 12:56:24Zwischenlager Gorleben: Stromversorgung während Ausfall des öffentlichen Netzes gewährleistet
Das Abfall-Zwischenlager Biblis 2 für schwach- und mittelradioaktive Abfälle© Christopher Mick

Standort Biblis: Kraftwerksbetreiberin meldet Abweichung bei Behältern für schwach- und mittelradioaktive Abfälle

18. Februar 2021/in Meldepflichtige Ereignisse, Startseite

Am 17.02.2021 hat die RWE Nuclear GmbH, Betreiberin des Kraftwerks Biblis, das Hessische Umweltministerium als zuständige Aufsichtsbehörde über eine Abweichung bei mit Beton verfüllten Behältern für schwach- und mittelradioaktive Abfälle informiert. Sieben der betroffenen Behälter, die sich weiterhin im Besitz der RWE Nuclear befinden, sind derzeit in das Abfall-Zwischenlager Biblis 2 der BGZ eingestellt.

Pressemitteilung des Hessischen Ministeriums für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz vom 17.02.2021

Pressemitteilung der RWE Nuclear GmbH vom 17.02.2021

https://bgz.de/wp-content/uploads/2021/02/Abfall-Zwischenlager-Biblis-2.jpg 1340 2000 Tabea Reckelkamm https://bgz.de/wp-content/uploads/2021/10/RZ_BGZ_Logo_RGB_4.svg Tabea Reckelkamm2021-02-18 11:04:042024-07-05 12:57:26Standort Biblis: Kraftwerksbetreiberin meldet Abweichung bei Behältern für schwach- und mittelradioaktive Abfälle
Brennelemente-Zwischenlager PhilippsburgBGZ/C. Mick

Geringfügige Toleranzabweichung an einem weiteren CASTOR-Behälter – Dichtheit uneingeschränkt gegeben

18. Januar 2021/in Meldepflichtige Ereignisse, Pressemitteilung, Startseite
Essen – Die BGZ hat festgestellt, dass es an einem weiteren CASTOR-Behälter im Zwischenlager Philippsburg geringe Abweichungen von der Toleranz des Blockmaßes im Deckelsystem gibt. Die Dichtheit der Behälter war und ist uneingeschränkt gegeben. Überprüfungen an allen Standorten laufen zurzeit.

Im Rahmen einer Fachausschusssitzung war bekannt geworden, dass es während der Behälterbeladung durch ein Energieversorgungsunternehmen bei der Dokumentation des Blockmaßes des CASTOR-Deckelsystems zu einem Fehler bei der Eintragung von Daten in die Formblätter gekommen ist.

Die BGZ hatte daraufhin unverzüglich mit einer Überprüfung der Dokumentation aller bei ihr eingelagerten CASTOR-Behälter begonnen.

Hierbei wurde festgestellt, dass es an einem weiteren Behälter im Zwischenlager Philippsburg reale Abweichungen bei der Blockmaß-Toleranz von wenigen hundertstel Millimetern gibt. Zuvor hatte die BGZ hier bereits an zwei Behältern sowie jeweils an einem Behälter in Brokdorf und Unterweser derartige Fälle entdeckt und die Atomaufsichten sowie die Öffentlichkeit darüber informiert. Die Überprüfungen an den BGZ-Zwischenlagerstandorten dauern noch an.

Die BGZ hat die zuständige Aufsichtsbehörde, das Umweltministerium Baden-Württemberg, über das Ereignis (Kriterium Nr. N 2.3.1) informiert. Es handelt sich um ein Ereignis der Stufe 0 auf der achtstufigen INES-Meldeskala („keine oder sehr geringe sicherheitstechnische Bedeutung“).

Durch den Aufbau des Doppeldeckelsystems und der darin eingebauten permanenten Dichtheitsüberwachung kann die BGZ eine Freisetzung radioaktiver Stoffe ausschließen. Es gab keinerlei Meldungen des Überwachungssystems. Zudem hatte nach der Blockmaß-Messung im Kernkraftwerk eine Prüfung aller eingesetzten Dichtungen stattgefunden, mit der die Dichtheit der Behälter bestätigt wurde. Es besteht keine Beeinträchtigung der Sicherheit der Zwischenlagerung.

Die BGZ steht an allen Standorten im engen Austausch mit den jeweiligen atomrechtlichen Aufsichtsbehörden und wird die Öffentlichkeit fortlaufend informieren.

Hintergrund:

Das Blockmaß ist ein Maß für die Stärke der Verpressung zwischen Behälter und Deckel. Die Schrauben eines Deckels am CASTOR-Behälter werden so festgezogen, dass der Deckel auch mit dazwischenliegender Dichtung annähernd am Behälter aufliegt.

So wird das Blockmaß bestimmt:

Zunächst wird das Blockmaß ohne eine Dichtung gemessen. Der Deckel wird verschraubt und liegt dabei vollständig auf dem Behälter auf. Gemessen wird dabei von der Oberseite des Deckels bis zur Oberseite des Behälters.

Dann wird der Behälter beladen und nun mit einer eingelegten Dichtung fest verschraubt. Danach wird ein zweites Mal das Blockmaß gemessen. Da eine Dichtung eingelegt ist, ergibt sich ein leicht höheres Blockmaß im Bereich weniger hundertstel Millimeter. Das ist technisch so vorgesehen und normal – allerdings innerhalb eines sehr kleinen Toleranz-Bereichs. Die BGZ hat nun bei mehreren Behältern festgestellt, dass dieser Toleranz-Bereich knapp überschritten wird. Die Behälter sind dabei weiterhin uneingeschränkt dicht. Die BGZ hat sich dennoch dazu entschieden, diese minimale Abweichung von den Toleranz-Werten an die zuständigen Behörden zu melden.

https://bgz.de/wp-content/uploads/2020/11/BGZ_Philippsburg_3522_015_low-scaled.jpg 1897 2560 Tabea Reckelkamm https://bgz.de/wp-content/uploads/2021/10/RZ_BGZ_Logo_RGB_4.svg Tabea Reckelkamm2021-01-18 14:09:482025-04-25 17:11:07Geringfügige Toleranzabweichung an einem weiteren CASTOR-Behälter – Dichtheit uneingeschränkt gegeben
Das Abfall-Zwischenlager Biblis 1 (AZB 1).BGZ/C. Mick

Biblis: Meldepflichtiges Ereignis im Zwischenlager für schwach- und mittelradioaktive (LAW/MAW) Abfälle

18. November 2020/in Meldepflichtige Ereignisse, Pressemitteilung, Startseite
Im Rahmen der Auslagerung von Behältern aus dem LAW/MAW-Abfallzwischenlager 1 in Biblis ist es zum Absturz eines Betonbehälters gekommen. Es gibt keine Freisetzung von Radioaktivität. Eine Gefährdung für Mensch und Umwelt besteht nicht.

Der sichere Einschluss des radioaktiven Inventars ist gegeben. Die Kontaminationsfreiheit des abgestürzten Behälters wurde durch so genannte Wischtests und weitere Messungen kontrolliert und festgestellt. In dem Behälter aus Beton befindet sich ein 400l-Edelstahlfass gefüllt mit Verdampferkonzentrat aus dem Atomkraftwerk Biblis.

Jeweils bis zu drei Behälter stehen im Zwischenlager übereinander gestapelt. Während des Abhebens eines in der dritten Lage stehenden Behälters durch einen Gabelstapler kam es zum Absturz auf den Hallenboden. Dabei wurde der Beton des abgestürzten Behälters sowie die darunter stehenden beiden Behälter beschädigt, ebenso wie der Hallenboden am Aufprallpunkt. Es wurde niemand verletzt.

Die BGZ hat bis zur vollständigen Klärung der Absturzursache veranlasst, dass in dem Abfallzwischenlager 1 in Biblis keine weiteren Abfallgebinde bewegt werden. Eine Expertengruppe wird die Handlungsabläufe und Handhabungseinrichtungen analysieren und bewerten.

Die BGZ hat das hessische Umweltministerium als zuständige Aufsichtsbehörde über das meldepflichtige Ereignis (Kriterium N 2.2.3 der Anlage 6 der atomrechtlichen Sicherheitsbeauftragten- und Meldeverordnung (AtSMV)) informiert. Es handelt sich um ein Ereignis der Stufe 0 auf der achtstufigen INES-Meldeskala („keine oder sehr geringe sicherheitstechnische Bedeutung“). Die BGZ wird die Öffentlichkeit fortlaufend informieren.

https://bgz.de/wp-content/uploads/2020/11/Abfall-Zwischenlager-Biblis-1-AZB-1.jpg 1275 2000 Tabea Reckelkamm https://bgz.de/wp-content/uploads/2021/10/RZ_BGZ_Logo_RGB_4.svg Tabea Reckelkamm2020-11-18 13:59:572025-04-25 18:09:56Biblis: Meldepflichtiges Ereignis im Zwischenlager für schwach- und mittelradioaktive (LAW/MAW) Abfälle
BGZ/C. Mick

Geringfügige Toleranzabweichungen an mehreren CASTOR-Behältern – Dichtheit uneingeschränkt gegeben

17. November 2020/in Meldepflichtige Ereignisse, Pressemitteilung
ESSEN – Die BGZ hat festgestellt, dass es auch an einem CASTOR-Behälter im Zwischenlager Unterweser geringe Abweichungen von der Toleranz des Blockmaßes im Deckelsystem gibt. Die Dichtheit der Behälter war und ist uneingeschränkt gegeben. Überprüfungen an allen Standorten laufen zurzeit.

Im Rahmen einer Fachausschusssitzung war bekannt geworden, dass es während der Behälterbeladung durch ein Energieversorgungsunternehmen bei der Dokumentation
des Blockmaßes des CASTOR-Deckelsystems zu einem Fehler bei der Eintragung von Daten in die Formblätter gekommen ist.

Die BGZ hatte daraufhin unverzüglich mit einer Überprüfung der Dokumentation aller bei ihr eingelagerten CASTOR-Behälter begonnen.

Hierbei wurde festgestellt, dass es an einem Behälter im Zwischenlager Unterweser reale Abweichungen bei der Blockmaß-Toleranz von wenigen hundertstel Millimetern
gibt. Zuvor hatte die BGZ bereits im Zwischenlager Philippsburg an zwei Behältern und an einem Behälter in Brokdorf derartige Fälle entdeckt und die Atomaufsichten
sowie die Öffentlichkeit darüber informiert. Die Überprüfungen an den BGZ-Zwischenlagerstandorten dauern noch an.

Die BGZ hat die zuständige Aufsichtsbehörde, das niedersächsische Umweltministerium, über das meldepflichtige Ereignis (Kriterium Nr. N 2.3.1) informiert. Es handelt sich um ein Ereignis der Stufe 0 auf der achtstufigen INES-Meldeskala („keine oder sehr geringe sicherheitstechnische Bedeutung“).

Durch den Aufbau des Doppeldeckelsystems und der darin eingebauten permanenten Dichtheitsüberwachung kann die BGZ eine Freisetzung radioaktiver Stoffe ausschließen. Es gab keinerlei Meldungen des Überwachungssystems. Zudem hatte nach der Blockmaß-Messung im Kernkraftwerk eine Prüfung aller eingesetzten Dichtungen stattgefunden, mit der die Dichtheit der Behälter bestätigt wurde. Es besteht keine Beeinträchtigung der Sicherheit der Zwischenlagerung.

Die BGZ steht an allen Standorten im engen Austausch mit den jeweiligen atomrechtlichen Aufsichtsbehörden und wird die Öffentlichkeit fortlaufend informieren.

Hintergrund:

Das Blockmaß ist ein Maß für die Stärke der Verpressung zwischen Behälter und Deckel. Die Schrauben eines Deckels am CASTOR-Behälter werden so festgezogen, dass der Deckel auch mit dazwischenliegender Dichtung annähernd am Behälter aufliegt.

So wird das Blockmaß bestimmt:

Zunächst wird das Blockmaß ohne eine Dichtung gemessen. Der Deckel wird verschraubt und liegt dabei vollständig auf dem Behälter auf. Gemessen wird dabei von der Oberseite des Deckels bis zur Oberseite des Behälters.

Dann wird der Behälter beladen und nun mit einer eingelegten Dichtung fest verschraubt. Danach wird ein zweites Mal das Blockmaß gemessen. Da eine Dichtung eingelegt ist, ergibt sich ein leicht höheres Blockmaß im Bereich weniger hundertstel Millimeter. Das ist technisch so vorgesehen und normal – allerdings innerhalb eines sehr kleinen Toleranz-Bereichs. Die BGZ hat nun bei mehreren Behältern festgestellt, dass dieser Toleranz-Bereich knapp überschritten wird.

Die Behälter sind dabei weiterhin uneingeschränkt dicht. Die BGZ hat sich dennoch dazu entschieden, diese minimale Abweichung von den Toleranz-Werten an die zuständigen Behörden zu melden.

https://bgz.de/wp-content/uploads/2020/11/BGZ_Unterweser-scaled.jpg 2530 2560 Tabea Reckelkamm https://bgz.de/wp-content/uploads/2021/10/RZ_BGZ_Logo_RGB_4.svg Tabea Reckelkamm2020-11-17 10:37:072025-04-25 18:11:21Geringfügige Toleranzabweichungen an mehreren CASTOR-Behältern – Dichtheit uneingeschränkt gegeben

Geringfügige Toleranzabweichungen an mehreren CASTOR-Behältern – Sicherheit uneingeschränkt gewährleistet

13. November 2020/in Meldepflichtige Ereignisse, Pressemitteilung
Essen – Die BGZ hat festgestellt, dass es auch an einem CASTOR-Behälter im Zwischenlager Brokdorf geringe Abweichungen von der Toleranz des Blockmaßes im Deckelsystem gibt. Die Dichtheit der Behälter war und ist uneingeschränkt gegeben. Überprüfungen an allen Standorten laufen zurzeit.

Im Rahmen einer Fachausschusssitzung war bekannt geworden, dass es während der Behälterbeladung durch ein Energieversorgungsunternehmen bei der Dokumentation des Blockmaßes des CASTOR-Deckelsystems zu einem Fehler bei der Eintragung von Daten in die Formblätter gekommen ist.

Die BGZ hatte daraufhin unverzüglich mit einer Überprüfung der Dokumentation aller bei ihr eingelagerten CASTOR-Behälter begonnen.

Hierbei wurde festgestellt, dass es an einem Behälter im Zwischenlager Brokdorf reale Abweichungen bei der Blockmaß-Toleranz von wenigen hundertstel Millimetern gibt. Zuvor hatte die BGZ bereits im Zwischenlager Philippsburg an zwei Behältern derartige Fälle entdeckt und die Atomaufsicht sowie die Öffentlichkeit darüber informiert. Es liegen bereits jetzt Indizien vor, dass an weiteren Behältern Abweichungen vorliegen könnten. Die Überprüfungen an den BGZ-Zwischenlagerstandorten dauern noch an.

Die BGZ hat die zuständige Aufsichtsbehörde, das Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt, Natur und Digitalisierung des Landes Schleswig-Holstein, über das meldepflichtige Ereignis (Kriterium Nr. N 2.3.1) informiert. Es handelt sich um ein Ereignis der Stufe 0 auf der achtstufigen INES-Meldeskala („keine oder sehr geringe sicherheitstechnische Bedeutung“).

Durch den Aufbau des Doppeldeckelsystems und der darin eingebauten permanenten Dichtheitsüberwachung kann die BGZ eine Freisetzung radioaktiver Stoffe ausschließen. Es gab keinerlei Meldungen des Überwachungssystems. Zudem hatte nach der Blockmaß-Messung im Kernkraftwerk eine Prüfung aller eingesetzten Dichtungen stattgefunden, mit der die Dichtheit der Behälter bestätigt wurde.

Es besteht keine Beeinträchtigung der Sicherheit der Zwischenlagerung.

Die BGZ steht an allen Standorten im engen Austausch mit den jeweiligen atomrechtlichen Aufsichtsbehörden und wird die Öffentlichkeit fortlaufend informieren.

Hintergrund:

Das Blockmaß ist ein Maß für die Stärke der Verpressung zwischen Behälter und Deckel. Die Schrauben eines Deckels am CASTOR-Behälter werden so festgezogen, dass der Deckel auch mit dazwischenliegender Dichtung annähernd am Behälter aufliegt.

So wird das Blockmaß bestimmt:

Zunächst wird das Blockmaß ohne eine Dichtung gemessen. Der Deckel wird verschraubt und liegt dabei vollständig auf dem Behälter auf. Gemessen wird dabei von der Oberseite des Deckels bis zur Oberseite des Behälters.

Dann wird der Behälter beladen und nun mit einer eingelegten Dichtung fest verschraubt. Danach wird ein zweites Mal das Blockmaß gemessen. Da eine Dichtung eingelegt ist, ergibt sich ein leicht höheres Blockmaß im Bereich weniger hundertstel Millimeter. Das ist technisch so vorgesehen und normal – allerdings innerhalb eines sehr kleinen Toleranz-Bereichs. Die BGZ hat nun bei mehreren Behältern festgestellt, dass dieser Toleranz-Bereich knapp überschritten wird.

Die Behälter sind dabei weiterhin uneingeschränkt dicht. Die BGZ hat sich dennoch dazu entschieden, diese minimale Abweichung von den Toleranz-Werten an die zuständigen Behörden zu melden.

https://bgz.de/wp-content/uploads/2020/11/BGZ_Brokdorf_3516_012_low-scaled.jpg 1707 2560 Hendrik Kranert-Rydzy https://bgz.de/wp-content/uploads/2021/10/RZ_BGZ_Logo_RGB_4.svg Hendrik Kranert-Rydzy2020-11-13 12:54:552025-04-25 18:11:47Geringfügige Toleranzabweichungen an mehreren CASTOR-Behältern – Sicherheit uneingeschränkt gewährleistet
Zwischenlager NeckarwestheimC. Mick

Meldepflichtiges Ereignis im Zwischenlager Neckarwestheim

24. Juli 2019/in Meldepflichtige Ereignisse, Pressemitteilung
Im Zwischenlager Neckarwestheim wurden im Rahmen der ersten turnusmäßigen Prüfung einer Krantraverse am 17.07.2019 Toleranzabweichungen festgestellt. Vier Verbindungsbolzen entsprachen in ihren Abmessungen nicht der Spezifikation. Die Tragfähigkeit der Krantraverse war unabhängig von diesem Befund jederzeit gegeben. Eine Gefährdung des Personals, der Umgebung oder der Anlage war mit dem Ereignis zu keinem Zeitpunkt verbunden.

Das Ereignis begründet nach dem deutschen Meldesystem eine Meldung nach der Kategorie N (normal) und ist auf der international gebräuchlichen Bewertungsskala INES der Stufe 0 zuzuordnen (keine oder geringe sicherheitstechnische Bedeutung). BGZ hat die zuständige Aufsichtsbehörde, das Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg, fristgerecht über das Ereignis informiert.

Die Krantraverse wird für den Transport von Behältern mit radioaktiven Abfällen innerhalb des Zwischenlagers Neckarwestheim verwendet. Im Zwischenlager Neckarwestheim bewahrt die BGZ derzeit insgesamt 83 Behälter mit abgebrannten Brennelementen der Kernkraftwerke Neckarwestheim und Obrigheim auf.

Die Prüfung der Krantraverse wird entsprechend behördlicher Vorgaben alle drei Jahre vorgenommen. Dem Gesetz zur Neuordnung der Verantwortung in der kerntechnischen Entsorgung folgend hat die BGZ das Zwischenlager Neckarwestheim am 01.01.2019 vom bisherigen Betreiber übertragen bekommen. Derzeit prüft die BGZ das weitere Vorgehen und setzt die Traverse vorerst nicht weiter ein.

https://bgz.de/wp-content/uploads/2019/07/PM-2019-07-24-Meldepflichtiges-Ereignis-im-Zwischenlager-Neckarwestheim.jpg 1067 1600 Tabea Reckelkamm https://bgz.de/wp-content/uploads/2021/10/RZ_BGZ_Logo_RGB_4.svg Tabea Reckelkamm2019-07-24 11:13:252025-05-04 13:18:15Meldepflichtiges Ereignis im Zwischenlager Neckarwestheim
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News / Pressemitteilungen

  • Schutz- und Sicherheitskraft mit Auszeichnung: BGZ-Mitarbeiter Kai von Oesen in Köln geehrt 12. August 2026
  • Staatssekretär des baden-württembergischen Umweltministeriums und Bürgermeister besuchen Zwischenlager Neckarwestheim 7. August 2026
  • Zwei Sportsfreunde mit einer Passion: Bouldern in der Bundesliga 5. August 2026
  • Broschüre: Verlängerte Zwischenlagerung kurz und knapp 14. Juli 2026
  • Arbeitskreis Wesermarsch besichtigt BGZ-Zwischenlager 13. Juli 2026
  • BGZ stellt Antrag für die verlängerte Zwischenlagerung in Gorleben 29. Juni 2026
  • Rückführung radioaktiver Abfälle aus dem Ausland abgeschlossen 25. Juni 2026
  • BGZ beantragt Aufbewahrungsgenehmigung für weitere 20 Jahre 22. Juni 2026
  • Austausch von Industrie und Wissenschaft in Garching 17. Juni 2026
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