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BGZ/Mick

Biblis: Aufbewahrung von Wiederaufarbeitungsabfällen genehmigt

23. Dezember 2019/in Pressemitteilung
Das Bundesamt für kerntechnische Entsorgungssicherheit (BfE) hat der BGZ die Genehmigung nach dem Atomgesetz erteilt, sechs CASTOR-Behälter mit hochradioaktiven Abfällen im Zwischenlager Biblis aufzubewahren.

Die Behälter mit den verglasten Abfällen aus der Wiederaufarbeitung deutscher Brennelemente sollen im ersten Halbjahr 2020 vom britischen Sellafield nach Biblis transportiert werden. Die BGZ hatte dem hessischen Umweltministerium als Aufsichtsbehörde bereits im November mit einem leeren Behälter die Beherrschung der sicheren Einlagerung in das Zwischenlager Biblis nachgewiesen.

Für einen Transport nach Biblis ist zudem eine noch nicht erteilte Genehmigung nach dem Atomgesetz erforderlich, die ein von der Energiewirtschaft beauftragtes Transportunternehmen beim BfE beantragt hat.

Bis 2005 wurden Brennelemente aus deutschen Atomkraftwerken zur Wiederaufarbeitung nach Großbritannien und Frankreich transportiert. Die dabei angefallenen, in Deutschland verursachten hochradioaktiven Abfälle wurden größtenteils bereits nach Deutschland zurückgeholt. Nach den noch durchzuführenden Transporten der verbliebenen insgesamt 25 Behälter an vier Standorte in Deutschland wird die Rückführung der hochradioaktiven Abfälle aus der Wiederaufarbeitung deutscher Brennelemente im Ausland abgeschlossen sein. Verursacher dieser Abfälle sind die deutschen Atomkraftwerke. Deutschland ist zur Rücknahme dieser Abfälle verpflichtet. Im Jahr 2015 hatte das Bundesumweltministerium ein Konzept für die Rückführung vorgelegt. Dieses sieht eine bundesweit ausgewogene Verteilung vor. Mit breitem politischen Konsens wurden vier Standorte für die Rückführung festgelegt: Biblis in Hessen, Brokdorf in Schleswig-Holstein, Isar in Bayern und Philippsburg in Baden-Württemberg. Hierüber besteht Einigkeit zwischen der Bundesregierung und allen beteiligten Landesregierungen sowie den AKW-Betreibern als Abfallverursachern.

Informationen zur Rückführung von radioaktiven Abfällen aus der Wiederaufarbeitung: https://rueckfuehrung.bgz.de/

Zur Pressemitteilung des BfE: https://www.bfe.bund.de/DE/aktuell/aktuell_node.html

https://bgz.de/wp-content/uploads/2019/12/BGZ_KHH_3605_02_7878_low-scaled.jpg 1707 2560 Hendrik Kranert-Rydzy https://bgz.de/wp-content/uploads/2021/10/RZ_BGZ_Logo_RGB_4.svg Hendrik Kranert-Rydzy2019-12-23 11:31:112025-05-04 13:09:57Biblis: Aufbewahrung von Wiederaufarbeitungsabfällen genehmigt
BGZ übernimmt Zwischenlager für schwach- und mittelradioaktive AbfälleBGZ/C. Mick

BGZ übernimmt Zwischenlager für schwach- und mittelradioaktive Abfälle

17. Dezember 2019/in Pressemitteilung, Startseite
In wenigen Tagen wird die nächste Etappe bei der Neuordnung der Verantwortung in der kerntechnischen Entsorgung erreicht: Zum 1. Januar 2020 übernimmt die BGZ auch die Betriebsführung bei sechs Zwischenlagern für schwach- und mittelradioaktive Abfälle. Diese befinden sich an den Standorten Biblis (zwei Lager), Obrigheim, Unterweser, Stade und Würgassen.

Die dort aufbewahrten Abfälle mit vernachlässigbarer Wärmeentwicklung, wie zum Beispiel Schutzkleidung, Filter oder Anlagenteile, stammen aus Betrieb und Rückbau der Kernkraftwerke und werden ab dem Jahr 2027 an das Endlager Konrad bei Salzgitter abgegeben. Weitere Zwischenlager an den Standorten Brunsbüttel, Krümmel, Neckarwestheim, Philippsburg, Grafenrheinfeld und Unterweser werden derzeit von den Energieversorgungsunternehmen errichtet und nach erfolgter Inbetriebnahme ebenfalls auf die BGZ übertragen.

Nachdem die BGZ bereits zu Beginn des Jahres 2019 die Zwischenlager für hochradioaktive Abfälle von den Energieversorgungsunternehmen übernommen hatte und seitdem sicher betreibt, wird nun mit der Übertragung der Zwischenlager für schwach- und mittelradioaktive Abfälle auf die BGZ die durch das Entsorgungsübergangsgesetz vorgesehene Neuordnung in der kerntechnischen Entsorgung weiter umgesetzt. Danach sind die Betreiber der Kernkraftwerke für deren Stilllegung und Rückbau sowie die fachgerechte Verpackung der radioaktiven Abfälle zuständig. Die Durchführung und Finanzierung der Zwischen- und Endlagerung liegt in der Verantwortung des Bundes, der zum Zwecke der sicheren Zwischenlagerung im Jahr 2017 die BGZ gegründet hat. Die finanziellen Mittel für die Zwischen- und Endlagerung haben die Betreiber dem Bund in einem öffentlich rechtlichen Fonds zur Verfügung gestellt, in den sie rund 24 Milliarden Euro eingezahlt haben.

„Die Übertragung der Zwischenlager für schwach- und mittelradioaktive Abfälle auf die bundeseigene BGZ ist ein weiterer wichtiger Schritt bei der gesetzlich vorgesehenen Neuordnung der Aufgaben in der kerntechnischen Entsorgung. Wir haben durch unser motiviertes und fachkundiges Personal die Übertragung sehr gut vorbereitet und werden zusammen mit unseren neuen Mitarbeitern weiterhin dafür Sorge tragen, dass die radioaktiven Abfälle bis zu deren Endlagerung unter den höchsten Sicherheitsstandards aufbewahrt werden“, macht Dr. Ewold Seeba, Vorsitzender der BGZ-Geschäftsführung, deutlich.

https://bgz.de/wp-content/uploads/2019/12/PM-2019-12-17-BGZ-übernimmt-Zwischenlager-für-schwach-und-mittelradioaktive-Abfälle.jpg 1340 2000 Tabea Reckelkamm https://bgz.de/wp-content/uploads/2021/10/RZ_BGZ_Logo_RGB_4.svg Tabea Reckelkamm2019-12-17 09:55:122025-05-04 13:10:22BGZ übernimmt Zwischenlager für schwach- und mittelradioaktive Abfälle
Krümmel: Einlagerung hochradioaktiver Abfälle abgeschlossen

Krümmel: Einlagerung hochradioaktiver Abfälle abgeschlossen

12. Dezember 2019/in Pressemitteilung, Startseite
Im Zwischenlager Krümmel hat die BGZ die Einlagerung hochradioaktiver Abfälle abgeschlossen. Begleitet durch unabhängige Sachverständige der schleswig-holsteinischen Atomaufsicht transportierte das Team der BGZ einen letzten CASTOR-Behälter auf seinen Stellplatz in der Zwischenlagerhalle. Zuvor hatte der Betreiber des Kernkraftwerks Krümmel den Behälter mit Brennstäben aus dem Lagerbecken des Reaktors beladen.

Genehmigt ist das Zwischenlager Krümmel für die Aufbewahrung von bis zu 65 CASTOR-Behältern. Mit dem jetzt eingelagerten 42. CASTOR-Behälter wird die Kapazität des Zwischenlagers lediglich zu zwei Dritteln genutzt. Die am Standort gelagerte Menge an hochradioaktiven Abfällen fällt damit aufgrund des Atomausstiegs deutlich geringer aus als ursprünglich geplant. Neben den Zwischenlagern Gorleben und Unterweser ist Krümmel damit der dritte Standort der BGZ, an dem die Einlagerung von hochradioaktiven Abfällen beendet ist.

„Die sichere und zuverlässige Aufbewahrung radioaktiver Abfälle bis zu ihrer Endlagerung ist unsere Kernkompetenz“, erklärt Dr. Henning Knigge. Gemeinsam mit derzeit sechs weiteren Kolleginnen und Kollegen der BGZ führt der Ingenieur als Leiter des Zwischenlagers den Betrieb vor Ort. Künftig wird die Mannschaft der BGZ in Krümmel weiter wachsen. Entsprechend der gesetzlichen Regelungen zur Neuordnung der Verantwortung in der kerntechnischen Entsorgung wurde der BGZ das Zwischenlager Krümmel am 1. Januar 2019 vom bisherigen Betreiber übertragen. Ein weiteres Zwischenlager für schwach- und mittelradioaktive Abfälle aus Betrieb und Rückbau wird derzeit geplant und wird nach Inbetriebnahme ebenfalls auf die BGZ übertragen.

https://bgz.de/wp-content/uploads/2019/12/2019-12-12-PM-Krümmel-Einlagerung-hochradioaktiver-Abfälle-abgeschlossen-scaled.jpg 1707 2560 Tabea Reckelkamm https://bgz.de/wp-content/uploads/2021/10/RZ_BGZ_Logo_RGB_4.svg Tabea Reckelkamm2019-12-12 13:38:422025-05-04 13:10:41Krümmel: Einlagerung hochradioaktiver Abfälle abgeschlossen

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