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Übung im Zwischenlager Gorleben

18. April 2018/in Pressemitteilung
Im Zwischen­lager Gorleben findet am 21. April 2018 eine routine­mäßige Notfall­übung statt.

Solche Übungen sind im Rahmen der Notfallvorsorge gesetzlich vorgeschrieben und werden in regelmäßigen Abständen in allen kerntechnischen Anlagen durchgeführt. Hierdurch wird eine reibungslose Zusammenarbeit des Anlagenbetreibers mit externen Einsatzkräften in Notfallsituationen gewährleistet.

https://bgz.de/wp-content/uploads/2018/04/Übung-am-Zwischenlager-Gorleben.jpg 1536 2048 Tabea Reckelkamm https://bgz.de/wp-content/uploads/2021/10/RZ_BGZ_Logo_RGB_4.svg Tabea Reckelkamm2018-04-18 11:14:312025-05-04 14:36:30Übung im Zwischenlager Gorleben

BGZ Gorleben stellt Umgebungsüberwachungsbericht 2017 vor

5. April 2018/in Pressemitteilung
Strahlung am Zaun wieder deut­lich unter­halb des Geneh­migungs­wertes

„Die Dosis am Anlagenzaun liegt auch im Jahr 2017 wieder deutlich unterhalb des Genehmigungswertes“ stellt Heinz Engelmann, Fachbereichsleiter Strahlenschutz in Gorleben, fest. Der Jahresbericht der Umgebungsüberwachung bestätigt, dass die BGZ-Anlagen keine radioaktiven Stoffe emittiert haben und die Strahlung am Zaun des Zwischenlagers weiterhin deutlich unterhalb des Genehmigungswertes von 0,3 mSv pro Jahr gelegen hat.

So ist für das Jahr 2017 am Zaun des Zwischenlagers an der Stelle mit der höchsten Strahlung ein Jahreswert von 0,15 Millisievert (mSv) ermittelt worden. Wenn sich eine Person ein Jahr lang ununterbrochen an dieser Stelle aufhielte, würde sie diese Dosis erhalten. Zum Vergleich: Bei einem Flug von Frankfurt nach San Francisco erhält man ca. 0,1 mSv, bei einer Röntgenaufnahme der Brustwirbelsäule ca. 0,3 mSv Dosis. Ein Wechsel des Wohnortes von Norddeutschland in ein deutsches Mittelgebirge bedeutet eine zusätzliche Dosis von rund 0,18 mSv pro Jahr.

Von 2006 an liegen die Jahreswerte am Anlagenzaun im Schwankungsbereich zwischen 0,15 mSv im Jahr 2014 und 0,22 mSv im Jahr 2008. Dieser ergibt sich insbesondere aus normalen Schwankungen der Messergebnisse der ohnehin sehr geringen natürlichen Strahlung, die von der gemessenen Strahlung zur Ermittlung der Jahresdosis abgezogen wird. Insgesamt ist mit einer weiteren Abnahme der Jahresdosis zu rechnen, da keine weiteren Einlagerungen hochradioaktiver Abfälle erfolgen.

Bereits seit 1983 werden am Zwischenlagerstandort Gorleben im Rahmen der Genehmigungen nach festgelegten Vorgaben umfangreiche Messungen durch-geführt. Neben der permanent überwachten Strahlung werden regelmäßig Proben aus Luft, Niederschlag, Boden, Grundwasser und Vegetation auf radioaktive Stoffe untersucht. Die Auswertung dieser Proben aus der Umgebung hat auch für 2017 keine aus dem Betrieb des Zwischenlagers stammende Radioaktivität ergeben. Lediglich aus dem Reaktorunfall von Tschernobyl und von oberirdischen Kernwaffentests stammende Nuklide sowie natürliche radioaktive Stoffe wurden nachgewiesen.

Der Umgebungsüberwachungsbericht liegt im Informationshaus in Gorleben aus und kann hier heruntergeladen werden.

https://bgz.de/wp-content/uploads/2018/04/P1000459.jpg 3456 4608 Tabea Reckelkamm https://bgz.de/wp-content/uploads/2021/10/RZ_BGZ_Logo_RGB_4.svg Tabea Reckelkamm2018-04-05 14:34:362025-05-04 14:36:55BGZ Gorleben stellt Umgebungsüberwachungsbericht 2017 vor

NEU: Fragen und Antworten zur sicheren Zwischenlagerung

9. März 2018/in Pressemitteilung

Der gesamte Fragenkatalog mit allen Antworten rund um die sichere Zwischenlagerung steht auch zum Download im PDF-Format bereit.

Wie steht es um die Sicherheit von Zwischenlagern?

• Das technische Konzept der trockenen Zwischenlagerung bestehend aus Transport- und Lagerbehältern und einem Zwischenlagergebäude hat sich bewährt. Es sind in über 25 Jahren Betrieb keinerlei Störungen aufgetreten, die für Mensch oder Umwelt eine Gefährdung bedeutet hätten.

• Zentraler Baustein der sicheren Zwischenlagerung sind die Transport- und Lagerbehälter. Darüber hinaus gewährleisten die Auslegung der Lagergebäude und deren technischen Einrichtungen die Sicherheit bei der Zwischenlagerung. Ergänzt wird dieses Sicherheitskonzept durch administrative Vorkehrungen – wie etwa einen umfassenden Objektschutz.

• Durch dieses Konzept der Zwischenlagerung in Deutschland wird die Einhaltung aller Schutzziele dauerhaft sichergestellt:
– Sicherer Einschluss der radioaktiven Abfälle
– Wärmeabfuhr
– Abschirmung der Strahlung
– Unterbindung einer nuklearen Kettenreaktion im Behälter

• Die eingesetzten Transport- und Lagerbehälter haben sich über Jahrzehnte bewährt. Die Behälter sind mit zwei Deckeln verschlossen. Dieses Doppeldeckelsystem garantiert den sicheren Einschluss des radioaktiven Inventars. Die Dichtheit der Behälter wird während der Zwischenlagerung permanent überwacht. Die Brennelementtragkörbe sichern die Wärmeabfuhr und insbesondere auch die Unterbindung einer nuklearen Kettenreaktion der in den Brennelementen enthaltenen Spaltstoffe. Die Behälter sind so ausgelegt, dass sie selbst extremen Einwirkungen, wie z. B. Transportunfällen, Feuer oder einem Flugzeugabsturz standhalten. Sie erfüllen die hohen Anforderungen der internationalen Atomenergieorganisation (IAEO).

• Alle Behälter haben bei der Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM) ein umfangreiches Testprogramm erfolgreich absolviert und sind gemäß den internationalen Bestimmungen für den Transport und die Lagerung zugelassen. Auch die Dichtungen der Behälterdeckel sind bis zum heutigen Tage dicht geblieben. Aus laufenden Langzeitversuchen an Behälterdichtungen können Prognosen erstellt werden, dass der sichere Einsatz der Dichtungssysteme deutlich über den genehmigten Zeitraum gewährleistet ist.

• Die Entsorgungskommission des Bundes (ESK) hat nach dem Reaktorunfall in Fukushima in einem Stresstest die Robustheit der Zwischenlager gegen Einwirkungen bewertet, die über die Anforderungen im Genehmigungsverfahren hinausgehen. So wurden unter anderem Ereignisse wie Erdbeben, Hochwasser, Starkregen, Brände und Flugzeugabstürze betrachtet. In allen Szenarien erfüllte das Zwischenlagerkonzept das Stresslevel, so dass die ESK den Zwischenlagern eine hohe Robustheit auch bei auslegungsüberschreitenden Belastungen bescheinigt.
www.entsorgungskommission.de

• Die Sicherheit der Zwischenlagerung wird andauernd durch die Aufsichtsbehörden der Bundesländer geprüft. Alle zehn Jahre findet zudem eine umfassende Sicherheitsüberprüfung (PSÜ) auf Grundlage des § 19a des Atomgesetzes statt.

• Der Betreiber hat alle sicherheitsrelevanten Komponenten regelmäßig unter Anwesenheit des von der Aufsichtsbehörde bestellten Gutachters zu prüfen und gegebenenfalls instand zu setzen oder auszutauschen. Dadurch ist die Einsatzbereitschaft und Funktionsfähigkeit aller relevanten Komponenten der Zwischenlagerung sichergestellt.

• Der Betrieb der Zwischenlager erfolgt ausschließlich anhand eines von den Aufsichtsbehörden geprüften und anerkannten Betriebshandbuchs. Das Betriebspersonal muss über die erforderliche Fachkunde und Zuverlässigkeit verfügen und diese gegenüber den Aufsichtsbehörden nachweisen.

Sind Zwischenlager gegen Terrorangriffe geschützt?

• Zwischenlager zählen zu den bestgesicherten Anlagen in Deutschland. Der Schutz der Zwischenlager hinsichtlich äußerer Einwirkungen wie terroristische Bedrohungen wird kontinuierlich neuen Lagebeurteilungen angepasst. Dazu werden alle Zwischenlager umfassend nachgerüstet. Bis zur Fertigstellung der Nachrüstungsmaßnahmen gewährleisten temporäre Maßnahmen den Schutz gegen terroristische Bedrohungen.
https://www.bmu.de/themen/atomenergie-strahlenschutz/nukleare-sicherheit/zwischenlagerung/sicherung-der-zwischenlager-und-hintergruende-der-erforderlichen-nachruestung/

Wie ist die Situation zum Thema Strahlung?

• Die Transport- und Lagerbehälter sind so konstruiert, dass sie bereits alle Schutzfunktionen erfüllen. So gelangen keine radioaktiven Stoffe in die Umwelt und nur ein Bruchteil der ursprünglichen Gamma- und Neutronenstrahlung wird nach außen abgegeben. In umfangreichen Tests wurde nachgewiesen, dass die Behälter selbst bei schweren Unfällen und Einwirkungen von außen ihren Inhalt weiterhin sicher einschließen. Darüber hinaus wird die Dichtheit der Behälter während der gesamten Zwischenlagerzeit ständig überwacht.

• An den Zwischenlagern Ahaus und Gorleben wird die Strahlung, Ortsdosisleistung genannt, permanent gemessen und überwacht. Zusätzlich werden regelmäßig Proben aus Luft, Niederschlag, Boden, Grundwasser und Vegetation auf radioaktive Stoffe untersucht. Die Auswertung dieser Proben aus der Umgebung ergibt keine aus dem Betrieb der Zwischenlager stammende Radioaktivität.
Am Zwischenlagerstandort Gorleben werden seit 1983 nach festgelegten Vorgaben umfangreiche Messungen durchgeführt. Dabei ist für das Jahr 2016 am Zaun des Zwischenlagers an der Stelle mit der höchsten Ortsdosisleistung ein Jahreswert von 0,18 Millisievert (mSv) ermittelt worden. Wenn sich eine Person am Zaun des Zwischenlagers ein Jahr lang ununterbrochen aufhielte, würde sie diese Dosis erhalten. Zum Vergleich: Bei einem Flug von Frankfurt nach San Francisco erhält man ca. 0,1 mSv, bei einer Röntgenaufnahme der Brustwirbelsäule ca. 0,3 mSv Dosis. Ein Wechsel des Wohnortes von Norddeutschland in ein deutsches Mittelgebirge bedeutet eine zusätzliche Dosis in Höhe von ca. 0,18 mSv pro Jahr.
Schon nach 200 Metern ist keine Dosis aus dem Zwischenlager Gorleben mehr messbar. Der nächstgelegene Ort zum Zwischenlager, das Dorf Gorleben, liegt zwei Kilometer entfernt.

Am Zwischenlagerstandort Ahaus wird bereits am Anlagenzaun kein Beitrag des eingelagerten Inventars, sondern lediglich die natürliche Strahlung, gemessen. http://www.rfue.nrw.de/Ahaus_odl.html

 

Wie verhalten sich die Brennelemente im Behälter?

• Die bisherige Zwischenlagerung von Brennelementen zeigt, dass das technische Konzept uneingeschränkt funktioniert. Darüber hinaus wird das Alterungsverhalten von Brennelementen unter den Bedingungen der trockenen Zwischenlagerung in internationalen Programmen untersucht. Neben Laboruntersuchungen werden auch einzelne Demonstrationsprogramme mit beladenen Behältern in den USA, Japan und Korea vorbereitet. Hier sind begleitende Messprogramme, Untersuchungen an Referenzbrennstäben und Abschlussinspektionen vorgesehen. Bereits in der Vergangenheit wurde in den USA ein beladener CASTOR®-Behälter nach 15 Jahren geöffnet und inspiziert. Die Brennelemente und der Behälter waren in einwandfreiem Zustand. Die diesbezüglichen Untersuchungen werden fortgesetzt.
www.entsorgungskommission.de/sites/default/files/reports/Diskussionspapier

 

Welche Auswirkungen hat das „Brunsbüttel-Urteil“?

• Gegen die Aufbewahrungsgenehmigung des Standortzwischenlagers Brunsbüttel nach dem Atomgesetz von 2003 erhob ein Anwohner im Jahr 2004 Klage vor dem Oberverwaltungsgerichts Schleswig. Es folgte ein langjähriger Rechtsstreit. Mit Urteil vom 19.06.2013 hob das OVG Schleswig die Aufbewahrungsgenehmigung von 2003 auf. Rechtskräftig wurde das Urteil mit dem Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 08.06.2015.
In den Gerichtsentscheidungen wurden jedoch keine Sicherheitsdefizite des Standortzwischenlagers Brunsbüttel festgestellt. Die Gerichte haben sich zur tatsächlichen Sicherheit des Zwischenlagers nicht geäußert. Bemängelt wurde, dass das damals zuständige Bundesamt für Strahlenschutz aufgrund von Geheimhaltungsverpflichtungen dem Gericht nicht in der gewünschten Detailtiefe darlegen konnte, dass die Genehmigung für das Zwischenlager Brunsbüttel den Schutz gegen Störmaßnahmen oder sonstige Einwirkungen Dritter gewährleistet
Eine Neugenehmigung für das Standortzwischenlager wurde am 16.11.2015 beantragt. Die Lagerung der Brennelemente wird auf Basis einer atomrechtlichen Anordnung der zuständigen Aufsichtsbehörde geduldet.
Es liegen somit insgesamt keine Erkenntnisse vor, die die rechtskräftigen Genehmigungen aller anderen zentralen und dezentralen Zwischenlager in Frage stellen.
https://www.base.bund.de/DE/base/archiv/bfs-stellungnahmen/DE/2015/12-11-zwischenlager.html

 

Was passiert, wenn doch ein Behälter defekt wird?

• Die Transport- und Lagerbehälter sind im Zwischenlager mit zwei Deckeln verschlossen (Primär- und Sekundärdeckel). Der sichere Einschluss wird bereits durch jeweils einen der beiden Deckel dauerhaft gewährleistet. Ein im äußeren Deckel (Sekundärdeckel) eingebauter Druckschalter erfasst permanent den Überdruck im Sperrraum zwischen den beiden Deckeln und überwacht damit die Dichtheit des gesamten Deckelsystems. Der Druckschalter selbst wird durch eine Eigenüberwachung kontrolliert. Im Falle einer festgestellten Undichtigkeit kann die Dichtung des äußeren Deckels eines mit Brennelementen beladenen Behälters problemlos vor Ort im Lager ausgetauscht werden. Bei einer Undichtigkeit des Primärdeckels wird im Lager mit einem durch die BAM anerkannten Verfahren ein zusätzlicher Deckel aufgeschweißt. Dadurch ist die Doppeldeckelfunktion wieder hergestellt. Eine heiße Zelle, in der beide Deckel fernhantiert abgenommen werden können, ist dafür nicht erforderlich.

 

Gibt es ein Alterungsmanagement?

• An allen Zwischenlagern finden systematische Maßnahmen zum Alterungsmanagement statt. Dieses Alterungsmanagement gemäß den Leitlinien der unabhängigen Entsorgungskommission des Bundes stellt auch sicher, dass alle austauschbaren Behälterkomponenten (z. B. Druckschalter, Metalldichtungen, Tragzapfen, Schrauben) ausreichend vorhanden sind.

Gibt es eine Strategie zum Umgang mit radioaktiven Abfällen?

• Mit dem Nationalen Entsorgungsprogramm aus dem Jahr 2015 liegt in Deutschland eine unter Beteiligung der Öffentlichkeit erstellte Strategie zum Umgang mit den radioaktiven Abfällen vor. In Deutschland sollen die Brennelemente gemäß dem Nationalen Entsorgungsprogramm bis zu ihrer Endlagerung trocken zwischengelagert werden. Das heißt, die bestrahlten Brennelemente werden nach einer mehrjährigen Abklinglagerung im Nasslager des Kernkraftwerks in Transport- und Lagerbehälter vom Typ CASTOR® verladen und im Zwischenlager auf dem Gelände des Kernkraftwerks bis zu deren Endlagerung aufbewahrt. Dazu stehen ausreichende Zwischenlagerkapazitäten in Deutschland zur Verfügung.
https://www.bmu.de/fileadmin/Daten_BMU/Download_PDF/Nukleare_Sicherheit/nationales_entsorgungsprogramm_bf.pdf

• Gemäß Standortauswahlgesetz soll im Jahr 2031 ein Standort für ein Endlager für Wärme entwickelnde Abfälle (das sind im Wesentlichen abgebrannte Brennelemente) festgelegt werden. Im Anschluss daran erfolgen die Genehmigung und die Errichtung des Endlagers. Voraussichtlich um das Jahr 2050 soll das Endlager in Betrieb gehen. Am Standort des Endlagers soll gemäß Nationalem Entsorgungsprogramm ein Eingangslager errichtet werden. Dieses Eingangslager soll mit der ersten Teilgenehmigung des Endlagers – also zu Beginn der 40er Jahre – genehmigt werden. Dadurch kann mit der Räumung der Zwischenlager vor Inbetriebnahme des Endlagers begonnen werden.
www.gesetze-im-internet.de

• Die BGZ hat am 01.08.2017 die Zwischenlager Ahaus und Gorleben übernommen und gewährleistet seitdem deren sicheren Betrieb. In einem nächsten Schritt wird die BGZ ab 2019 die zwölf dezentralen Zwischenlager für die abgebrannten Brennelemente an den Standorten der deutschen Kernkraftwerke übernehmen. Am 01.01.2020 übernimmt die BGZ auch die zwölf Lager mit schwach- und mittelradioaktiven Abfällen an den Kernkraftwerkstandorten. Nach Integration aller Standorte wird die BGZ eine umfangreiche Bestandsaufnahme der Gesamtsituation unter Berücksichtigung jedes einzelnen Zwischenlagers durchführen und auf dieser Grundlage mit dem Bundesumweltministerium das weitere Vorgehen abstimmen. Dafür ist bis zum Auslaufen der jeweiligen Genehmigung ausreichend Zeit vorhanden, die die BGZ auch unter Hinzuziehung von externem Sachverstand nutzen wird.

https://bgz.de/wp-content/uploads/2018/03/IMG_1638b.jpg 2000 3000 Tabea Reckelkamm https://bgz.de/wp-content/uploads/2021/10/RZ_BGZ_Logo_RGB_4.svg Tabea Reckelkamm2018-03-09 13:42:342021-07-27 11:58:00NEU: Fragen und Antworten zur sicheren Zwischenlagerung

Meldung des BfE: Keine Umweltverträglichkeitsprüfung zur Nachrüstung des Zwischenlagers Gorleben erforderlich

8. März 2018/in Pressemitteilung
In einer öffentlichen Bekannt­machung teilt das Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Ent­sorgung (BASE) mit Datum vom 08. März 2018 mit, dass im laufen­den Geneh­migungs­ver­fahren zur Nach­rüstung des Zwischen­lagers Gorleben keine Umwelt­verträg­lich­keits­prüfung (UVP) erfor­derlich ist.

Die Bekanntmachung kann hier heruntergeladen werden.

Im Rahmen der Erweiterung des Schutzes gegen Störmaßnahmen oder sonstige Einwirkungen Dritter soll in Gorleben – wie an den anderen deutschen Zwischenlagern auch – eine zusätzliche Schutzwand um die Lagerhalle errichtet sowie Kerosinabläufe eingebaut werden. Die hierfür eingereichten Anträge nach Atom- und Baurecht werden zurzeit durch die zuständigen Behörden geprüft.

Die Begründung der Entscheidung ist unter der Internetadresse des Bundesamtes für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung www.bfe.bund.de/bekanntmachungen sowie über das UVP-Portal des Bundes www.uvp-portal.de öffentlich zugänglich.

https://bgz.de/wp-content/uploads/2018/03/Halle-Gorleben.jpg 2304 3456 Tabea Reckelkamm https://bgz.de/wp-content/uploads/2021/10/RZ_BGZ_Logo_RGB_4.svg Tabea Reckelkamm2018-03-08 14:40:242025-05-04 14:38:36Meldung des BfE: Keine Umweltverträglichkeitsprüfung zur Nachrüstung des Zwischenlagers Gorleben erforderlich

BGZ stellt sich in Biblis vor

1. März 2018/in Pressemitteilung
Bei einer Infor­mations­veran­staltung in Biblis ging es neben der Rück­führung von Abfällen aus der Wieder­auf­arbei­tung deutscher Brenn­elemente auch um die vor­gesehene Über­tra­gung der Zwischen­lager für radioak­tive Abfälle in Biblis an die BGZ.

Im Anschluss an die Begrüßung durch den Kraftwerksleiter und einen Vortrag zu der aktuellen Situation am Standort skizzierte Dr. Christian Götz als Vertreter des Bundesumweltministeriums das Konzept zur Rückführung von verglasten radioaktiven Abfällen aus der Wiederaufarbeitung unter anderem in das Standortzwischenlager Biblis.

BGZ-Sprecher Burghard Rosen stellte danach die BGZ als künftige Betreibergesellschaft der Zwischenlager in Biblis vor. In der sich anschließenden Fragerunde verdeutlichten der BGZ Geschäftsführer Wilhelm Graf und der Bereichsleiter für die Zwischenlager, Dr. Michael Hoffmann, ihren hohen Anspruch an Sicherheit und Zuverlässigkeit bei dem Betrieb von Zwischenlagern.

Wilhelm Graf blickt insgesamt sehr positiv auf die Veranstaltung zurück: „Transparenz und Vertrauen sind uns sehr wichtig. Wir haben den Anspruch, die Menschen vor Ort aktiv zu informieren und werden uns daher natürlich auch an allen anderen Standorten persönlich vorstellen“.

BGZ-Sprecher Burghard Rosen über Aufgaben und Ziele der BGZ

https://bgz.de/wp-content/uploads/2018/03/2702_Fokustag_NIX_6.jpg 1637 2480 Tabea Reckelkamm https://bgz.de/wp-content/uploads/2021/10/RZ_BGZ_Logo_RGB_4.svg Tabea Reckelkamm2018-03-01 13:36:282025-05-04 14:38:53BGZ stellt sich in Biblis vor

BGZ erhält TÜV-Zertifikat für ausgezeichnetes Qualitätsmanagement

15. Januar 2018/in Pressemitteilung
Der TÜV Rheinland hat an allen BGZ-Standorten ein Zertifi­zie­rungs­audit nach DIN EN ISO 9001:2015 durch­geführt und im Ergebnis die Organi­sation der BGZ, die internen Prozesse, das BGZ-Ma­na­ge­ment­system und insbe­sondere auch die Sicherheits­kultur in der BGZ als sehr positiv bewertet.

Da Sicherheit und Qualität bei der Zwischenlagerung radioaktiver Abfälle von übergeordneter Bedeutung sind, legte der TÜV vor allem auch einen Fokus auf den sicheren Betrieb der Zwischenlager Ahaus und Gorleben. Im Zertifizierungsablauf waren von der Geschäftsführung bis zum Werkstattmechaniker im Zwischenlager alle Ebenen der BGZ-Belegschaft eingebunden. Durch das Zertifikat wird der BGZ ein ausgezeichnetes Qualitätsmanagement und eine sehr hohe Prozessqualität bestätigt.

Wilhelm Graf als technischer Geschäftsführer der BGZ freut sich über die Zertifizierung auch als Anerkennung für die Arbeit der letzten Monate: „Uns ist es in weniger als einem halben Jahr gelungen, die BGZ als neue Gesellschaft so aufzustellen, dass uns nun von unabhängiger Stelle bestätigt werden konnte, alle Prozesse rund um die Zwischenlagerung sicher zu beherrschen.“

https://bgz.de/wp-content/uploads/2018/01/bgz_Zertifikatteam_2000x2000px.jpg 2000 2000 redaktion https://bgz.de/wp-content/uploads/2021/10/RZ_BGZ_Logo_RGB_4.svg redaktion2018-01-15 11:43:332025-05-04 14:40:17BGZ erhält TÜV-Zertifikat für ausgezeichnetes Qualitätsmanagement

Infoveranstaltungen in Ahaus und Gorleben

7. Dezember 2017/in Pressemitteilung

Die BGZ-Geschäftsführer Wilhelm Graf und Lars Köbler haben sich in den Informationshäusern in Ahaus und Gorleben den Kommunalpolitikern, den Vertretern der Kommunen und der Lokalpresse vorgestellt. Dabei informierten sie unter anderem über die Aufgaben und Strukturen der BGZ als neue Betreibergesellschaft der Zwischenlager Ahaus und Gorleben sowie über die an die BGZ zu übertragenden Zwischenlager in Deutschland. Nach einer Darstellung der jeweiligen aktuellen Situation und Planung in Ahaus und Gorleben fand in beiden Informationsveranstaltungen ein reger Austausch unter den Teilnehmern statt. Wilhelm Graf zieht dazu insgesamt ein sehr positives Fazit: „Wir haben in Ahaus und Gorleben konstruktive Gespräche in einer offenen Atmosphäre erlebt und freuen uns darauf, diese künftig auch mit Jochen Flasbarth fortzusetzen.“

https://bgz.de/wp-content/uploads/2017/12/bgz_pressebild_infoveranstaltungen.png 800 800 redaktion https://bgz.de/wp-content/uploads/2021/10/RZ_BGZ_Logo_RGB_4.svg redaktion2017-12-07 15:55:072018-03-08 11:15:25Infoveranstaltungen in Ahaus und Gorleben

Zwei neue Wisente in Ahaus

6. Dezember 2017/in Pressemitteilung

Am 30.11.2017 sind zwei neue Wisente wohl behalten auf dem weitläufigen Gelände vor dem Zwischenlager Ahaus eingetroffen. Die beiden Jungtiere „Eiko“ und „Eggelord“ aus dem Wisentgehege Hardehausen bei Warburg sind die neuen Weggefährten des Bullen „Spongebob“.

Seit 1994 werden auf dem 3 ha großen Areal vor dem Zwischenlager Ahaus Wisente gehalten. Die vorgelagerten Flächen werden so sinnvoll von Tieren genutzt, die ganzjährig auf der Weide stehen können. Gleichzeitig ist die Wisenthaltung in Ahaus ein Beitrag zu einem europäischen Arterhaltungs- und Zuchtprogramm für diese Tiere. Wisente waren ursprünglich in ganz Europa und in großen Teilen Asiens zu Hause. Anfang des vorigen Jahrhunderts waren sie nahezu ausgerottet, es gab weltweit noch 26 Exemplare. Mittlerweile sind einige kleinere Auswilderungsprojekte für Wisente realisiert und im Nationalpark Bialowieza in Polen gibt es wieder eine größere Herde.

https://bgz.de/wp-content/uploads/2017/10/Eiko_und_Eggelord_mit_Spongebob.jpg 1512 2016 redaktion https://bgz.de/wp-content/uploads/2021/10/RZ_BGZ_Logo_RGB_4.svg redaktion2017-12-06 12:40:482018-03-08 11:56:32Zwei neue Wisente in Ahaus

Neuer Vorsitzender der BGZ-Geschäftsführung

19. Oktober 2017/in Pressemitteilung

Der Staatssekretär im Bundesumweltministerium Jochen Flasbarth wird ab dem 01.11.2017 das Team der BGZ-Geschäftsführung um den technischen Geschäftsführer Wilhelm Graf und den kaufmännischen Geschäftsführer Lars Köbler als Vorsitzender komplettieren.

Link zur Pressemitteilung des Bundesumweltministeriums

https://bgz.de/wp-content/uploads/2017/11/flasbarth_portraet_web2.png 1030 996 redaktion https://bgz.de/wp-content/uploads/2021/10/RZ_BGZ_Logo_RGB_4.svg redaktion2017-10-19 13:13:372020-03-18 13:14:42Neuer Vorsitzender der BGZ-Geschäftsführung

Neue Zwischenlager­gesellschaft in Essen gestartet

30. Juli 2017/in Pressemitteilung
Der Bund hat zum 1. August 2017 die BGZ Gesellschaft für Zwischenlagerung mbH mit Sitz in Essen – einschließlich der Zwischenlager Ahaus (BZA GmbH) und Gorleben (BLG GmbH) – von der GNS Gesellschaft für Nuklear-Service mbH übernommen. Die Übernahme der BGZ erfolgte ohne Zahlung eines Kaufpreises. Da mit der Eintragung in das Handelsregister zum 1. August 2017 auch die erforderlichen atomrechtlichen Genehmigungen erteilt worden sind, nimmt die BGZ nun ihre Arbeit auf, nachdem sie bereits am 1. März 2017 von der GNS in Abstimmung mit dem Bundesumweltministerium gegründet und seither aufgebaut worden ist.

Damit ändert sich die Zuständigkeit für die Zwischenlager in Ahaus und Gorleben. Diese bisher von der GNS als Gesellschaft der Energieversorgungsunternehmen wahrgenommene Aufgabe fällt in die Verantwortung der BGZ als Gesellschaft des Bundes. Zum Geschäftsfeld der BGZ werden ab 2019 auch die zwölf dezentralen Zwischenlager an den Standorten der deutschen Kernkraftwerke gehören. Zudem wird die BGZ in einem weiteren Schritt ein Jahr später auch zwölf Lager mit schwach- und mittelradioaktiven Abfällen an den Kernkraftwerkstandorten übernehmen. Dadurch liegt die Verantwortung für die Zwischenlagerung der radioaktiven Abfälle der Energieversorgungsunternehmen künftig zentral in der Hand der BGZ. Da diese die rund 80 Beschäftigten an den Standorten Ahaus und Gorleben sowie rund 70 mit der Organisation der Zwischenlagerung betrauten Beschäftigten aus der GNS-Zentrale in Essen übernommen hat, verfügt sie von Beginn an über fachkundiges und zuverlässiges Personal, das einen reibungslosen Betriebsübergang gewährleistet.
Die BGZ ist eine in privater Rechtsform organisierte, eigenständige Gesellschaft, deren Kosten über den Fonds zur Finanzierung der kerntechnischen Entsorgung finanziert werden. Alleiniger Gesellschafter der BGZ ist die Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesumweltministerium. Vertreten wird die BGZ durch den technischen Geschäftsführer Wilhelm Graf und den kaufmännischen Geschäftsführer Lars Köbler. „Die BGZ ist bereits in der Startaufstellung eine leistungsfähige und kompetente Gesellschaft, da unser Personal über jahrzehnte-lange Erfahrung und Know-how im Betrieb und in der Organisation von Zwischen-lagern verfügt. Dadurch sind wir in der Lage, die sichere und zuverlässige Zwischen-lagerung in Ahaus und Gorleben fortzusetzen und in einem nächsten Schritt gemäß dem Entsorgungsübergangsgesetz die Zwischenlager an den deutschen Kernkraft-werken zu übernehmen und zu betreiben“, fasst Wilhelm Graf als technischer Geschäftsführer die operativen Aufgaben der BGZ zusammen. Der kaufmännische Geschäftsführer Lars Köbler ergänzt: „Insgesamt werden wir dafür Sorge tragen, dass die radioaktiven Abfälle und ausgedienten Brennelemente bis zu deren End-lagerung unter den höchsten Sicherheitsstandards aufbewahrt werden. Die dazu im Entsorgungsfonds bereitgestellten finanziellen Mittel werden wir umsichtig und gewissenhaft einsetzen.“

Hintergrund

Mit dem „Gesetz zur Neuordnung der Verantwortung in der kerntechnischen Entsorgung“ wurden Ende letzten Jahres die Verantwortlichkeiten für die Stilllegung und den Rückbau der Kernkraftwerke sowie für die Entsorgung der radioaktiven Abfälle neu geregelt: Die Betreiber der Kernkraftwerke sind nach diesem Gesetz für deren Stilllegung und Rückbau sowie die fachgerechte Verpackung der radioaktiven Abfälle zuständig. Die Durchführung und Finanzierung der Zwischen- und Endlagerung liegt in der Verantwortung des Bundes, dazu haben die Energie-versorgungsunternehmen die notwendigen finanziellen Mittel in Höhe von rund 24,1 Milliarden Euro am 3. Juli 2017 auf Konten des Fonds zur Finanzierung der kern-technischen Entsorgung bei der Deutschen Bundesbank eingezahlt.

Meldung des Bundesumweltministeriums vom 01.08.2017:
https://www.bmu.de/pressemitteilung/bund-uebernimmt-atomare-zwischenlager/

Meldung des Bundeswirtschaftsministeriums vom 26.06.2017:
http://www.bmwi.de/Redaktion/DE/Pressemitteilungen/2017/20170703-kernkraftsbetreiber-haben-einzahlungen-an-nuklearen-entsorgungsfonds-in-hoehe-von-24-mrd-euro-geleistet.html

Meldung des Bundesumweltministeriums vom 08.05.2017:
https://www.bmu.de/pressemitteilung/hendricks-bundesregierung-treibt-die-neustrukturierung-im-atombereich-voran/

https://bgz.de/wp-content/uploads/2017/08/bgz_news_600x600px_essen.jpg 600 600 redaktion https://bgz.de/wp-content/uploads/2021/10/RZ_BGZ_Logo_RGB_4.svg redaktion2017-07-30 15:51:402025-05-04 14:42:45Neue Zwischenlager­gesellschaft in Essen gestartet
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Hauptsitz

BGZ Gesellschaft für Zwischenlagerung mbH
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