• Link zu Instagram
  • Link zu Xing
  • Link zu LinkedIn
  • Link zu Youtube
  • Karriere
    • Arbeiten bei der BGZ
    • Ausbildung bei der BGZ
    • Stellenangebote
  • Presse
  • Mediathek
  • Kontakt
  • Gebärdensprache
  • Leichte Sprache
  • Deutsch Deutsch Deutsch de
  • English English Englisch en
Wir überarbeiten unsere Website – Ihre Meinung hilft uns (4 Minuten Umfrage)   → Zur Umfrage • Wir überarbeiten unsere Website – Ihre Meinung hilft uns (4 Minuten Umfrage)   → Zur Umfrage • Wir überarbeiten unsere Website – Ihre Meinung hilft uns (4 Minuten Umfrage)   → Zur Umfrage
  • Über uns
    • Unser Auftrag
    • Unsere Leitlinien
    • Organisation
    • Aufsichtsrat
    • Geschäftsführung
    • Zertifikate/Berichte
    • Umweltbewusst handeln
  • Aktuelles
    • Alle Meldungen
    • Meldepflichtige Ereignisse
    • Veranstaltungen
    • Forum Zwischenlagerung
    • Newsletter
    • Ausschreibungen
    • Standortumfrage
  • Sichere Zwischenlagerung
    • Zwischenlagerung – Allgemeine Information
    • Fragen und Antworten
    • Die Abfälle
    • Transport- und Lagerbehälter
  • Standorte
  • BGZ-Gruppe
    • BZA | Brennelement-Zwischenlager Ahaus GmbH
    • BLG | Brennelementlager Gorleben GmbH
    • KHG | Kerntechnische Hilfsdienst GmbH
  • Projekte
    • Verlängerte Zwischenlagerung
    • Forschung als Aufgabe der BGZ
    • Rücknahme radioaktiver Abfälle aus der Wiederaufarbeitung
    • Forschungsreaktoren
  • Ihre Fragen
  • Click to open the search input field Click to open the search input field Suche
  • Menü Menü

Veranstaltung zum Logistikzentrum wird verschoben

30. November 2020/in LOK, Pressemitteilung
Trendelburg – Die am 10. Dezember geplante Bürger*innen-Information in der Stadtverordnetenverssammlung der Stadt Trendelburg (Hessen) zum geplanten Logistikzentrum im benachbarten Würgassen (NRW) wird aufgrund der Corona-Lage abgesagt. Darauf haben sich der Magistrat der Stadt und die BGZ verständigt. Die Information der Bürger*innen soll so schnell wie möglich nachgeholt werden.

„Die nach wie vor hohen Infektionszahlen würden die Veranstaltung in dem geplanten Umfang nicht ohne erhebliche gesundheitliche Gefährdung aller Beteiligten zulassen“, betonen gemeinsam Trendelburgs Bürgermeister Martin Lange und der Generalbevollmächtigte der BGZ für das Logistikzentrum, Christian Möbius. Aus Verantwortung für alle Gäste sehen sich Magistrat und BGZ daher gezwungen, die seit langem für den 10. Dezember geplante Bürgerinformation von der Tagesordnung zu nehmen. Bürgermeister Lange hatte die BGZ gebeten, in der Stadtverordnetenversammlung die Pläne für das Logistikzentrum im Beverunger Ortsteil Würgassen vorzustellen. Die Gemeindegebiete von Beverungen und Trendelburg grenzen aneinander; Würgassen und Trendelburgs Stadtteil Langenthal liegen rund 3,5 Kilometer voneinander entfernt.

„Wir werden die Veranstaltung selbstverständlich nachholen, sobald dies ohne eine gesundheitliche Gefährdung der Teilnehmer*innen möglich ist“, sagte Bürgermeister Lange. Möbius versicherte, dass die BGZ selbstverständlich auch weiterhin zu ihrer Zusage steht, an einer Sitzung der Stadtverordnetenverssammlung in Trendelburg teilzunehmen. „Natürlich beantworten wir auch weiterhin und jederzeit alle Frage von Bürger*innen der Region telefonisch, per Mail oder das Forum auf unserer Website“, so Möbius.

In Vorbereitung auf die Sitzung hatte der Magistrat der Stadt Trendelburg bereits im September das Abfallzwischenlager für schwach- und mittelradioaktive Stoffe besucht, welches die BGZ am ehemaligen Atomkraftwerk Würgassen betreibt. Dabei stellten der Generalbevollmächtigte für das LoK, Christian Möbius, und Bereichsleiter Heinz-Walter Drotleff das Bauprojekt vor. In der anschließenden Magistratssitzung beantworteten die BGZ-Vertreter zahlreiche Fragen der Ratsmitglieder.

Hintergrund: Die BGZ hat nach einer Untersuchung von 28 potenziellen Flächen entschieden, ein Logistikzentrum für das Endlager Konrad auf dem Gelände des ehemaligen Atomkraftwerks Würgassen zu errichten. In dem Logistikzentrum sollen Behälter mit fertig verpackten, schwach- und mittelradioaktiven Abfällen aus dezentralen Zwischenlagern für den Transport in das Endlager Konrad passgenau zusammengestellt werden. Damit wird eine zügige Einlagerung in das Endlager sichergestellt.

https://bgz.de/wp-content/uploads/2020/10/bgz_header_1500x430px_LOK.jpg 430 1500 Hendrik Kranert-Rydzy https://bgz.de/wp-content/uploads/2021/10/RZ_BGZ_Logo_RGB_4.svg Hendrik Kranert-Rydzy2020-11-30 15:31:052025-04-25 18:08:53Veranstaltung zum Logistikzentrum wird verschoben

Digitaler Relaunch des Forums Zwischenlagerung im Frühjahr 2021

27. November 2020/in Pressemitteilung, Startseite
Essen – Die BGZ setzt die Dialogreihe „Forum Zwischenlagerung“ mit Expert*innen und der interessierten Öffentlichkeit im kommenden Jahr fort. Ein ursprünglich für dieses Jahr geplanter Termin musste aufgrund der Corona-Pandemie entfallen. Künftig soll das Format vor allem online stattfinden und ein dauerhaftes Forum werden – mit einer pandemiegerechten Diskussionsrunde und digitalen Beteiligungsangeboten.

Ursprünglich hatte die Neuauflage des Forums Zwischenlagerung, bei dem Themen der Aufbewahrung radioaktiver Abfälle diskutiert werden, bereits im Mai dieses Jahres in Essen stattfinden sollen. Die BGZ sah sich jedoch gezwungen, die Vorbereitungen aufgrund der Corona-Pandemie zunächst auf Eis zu legen. Eine geplante Verlegung der Veranstaltung in den Herbst dieses Jahres war aufgrund der bundesweiten Regelungen zur Minimierung des Infektionsrisikos ebenfalls nicht realisierbar.

Daher überarbeitet die BGZ das bisherige Format des Forums Zwischenlagerung zu einem Online-Konzept, in der Mitarbeiter*innen der BGZ, Vertreter*innen von Bürgerinitiativen, Behörden und wissenschaftlichen Institutionen sowie interessierte Bürger*innen ins Gespräch kommen.

Da diese Umstellung auf ein virtuelles Veranstaltungsformat mit intensiven Vorbereitungen einhergeht, soll das Forum Zwischenlagerung nun in neuer Form im Frühjahr 2021 an den Start gehen. Über den genauen Termin wird die Gesellschaft rechtzeitig informieren.

Zum Auftakt ist ein Live-Diskussionsformat geplant, bei dem Menschen aus dem ganzen Land mitreden können. Doch bei diesem Event soll es nicht bleiben. Dr. Ewold Seeba, Vorsitzender der Geschäftsführung der BGZ zu den Plänen des Unternehmens: „Die Digitalisierung des Forums Zwischenlagerung ist natürlich aus der Not geboren, wie so viele digitale Formate in Zeiten von Corona. Aber wir wollen das auch als eine Chance sehen. Für uns reicht es nicht mehr aus, einmal im Jahr mit den Menschen für ein paar Stunden über unsere Arbeit zu reden, wir wollen jederzeit mit allen Interessierten und Expert*innen in Kontakt bleiben. Deshalb wollen wir das Forum Zwischenlagerung zu einer dauerhaften Plattform der Debatte ausbauen.“

Sobald es die Pandemiesituation zulässt, wird die BGZ aber zusätzlich zu den Online-Angeboten auch wieder ein Forum Zwischenlagerung als analoge Veranstaltung vor Ort anbieten.

Hintergrund: Das Forum Zwischenlagerung wurde erstmals im Juni 2018 vom damaligen Bundesamt für kerntechnische Entsorgungssicherheit (BfE) – heute BASE – veranstaltet. Ziel der Reihe ist es, einen Dialog zwischen Genehmigungsbehörde, Betreibern, Sachverständigen und der interessierten Öffentlichkeit zu organisieren. Eine zweite Veranstaltung fand bereits im November 2018 stand. Auf dem dritten Treffen im September 2019 übergab das BASE das Format in die Hände der bundeseigenen BGZ Gesellschaft für Zwischenlagerung in Essen.

https://bgz.de/wp-content/uploads/2018/11/Grafik-Dialog.jpg 1000 1000 Tabea Reckelkamm https://bgz.de/wp-content/uploads/2021/10/RZ_BGZ_Logo_RGB_4.svg Tabea Reckelkamm2020-11-27 11:53:132025-04-25 18:09:11Digitaler Relaunch des Forums Zwischenlagerung im Frühjahr 2021
MdL Ruth Müller (SPD) im Gespräch mit Stefan Mirbeth (BGZ).

MdL Ruth Müller (SPD) informierte sich über das Zwischenlager Isar

23. November 2020/in Pressemitteilung, Startseite
Landshut – Die sichere Zwischen- und Endlagerung radioaktiver Abfälle gehört für die Landshuter Landtagsabgeordnete Ruth Müller (SPD) zu den „verantwortungsvollsten Aufgaben, denen wir uns gesamtgesellschaftlich stellen müssen.“ Im Austausch mit BGZ-Standortkommunikator Stefan Mirbeth informierte sie sich kürzlich über das Brennelemente-Zwischenlager Isar (BZI), das seit 1. Januar 2019 von der BGZ betrieben wird.

Die Hauptsorge der niederbayerischen SPD-Abgeordneten, die Mitglied im Umweltausschuss des Bayerischen Landtags ist: „Das Zwischenlager unweit von Niederaichbach darf kein ‚de facto‘-Endlager werden!“ Auch wenn durch das Konzept der trockenen Zwischenlagerung der Schutz von Mensch und Umwelt gewährleistet werden könne, sei die Lagerung der Abfälle am Standort Isar nur bis zu deren Ablieferung an ein Endlager bestimmt. „Das ist Teil der vereinbarten Strategie für den Atomausstieg und diese Zusagen müssen eingehalten werden“, so MdL Ruth Müller.

„Der Ausstieg aus der Atomkraft war gesellschaftlicher Konsens und ich bin froh, dass der Ausbau der regenerativen Energien voranschreitet“, zeigt sich die Abgeordnete zufrieden. Allerdings sollte allen bewusst sein, dass der entstandene atomare Abfall für eine lange Zeit zuerst sicher zwischengelagert und dann in ein tiefengeologisches Endlager entsorgt werden müsse. „Und auch dafür muss unsere Generation Verantwortung übernehmen!“

Deshalb müsse man neben der rein wissenschaftlichen Auswahl des  Endlagerstandortes auch zur völkerrechtlichen Verpflichtung zur Rücknahme von Abfällen aus dem Ausland stehen. „Deutschland hat hier nicht nur eine moralische Pflicht, sondern muss verlässlich seine Verträge erfüllen. Schließlich hat auch unsere Region ihre positive Wirtschaftsentwicklung der Bereitstellung von Energie zu verdanken“, ist sich die niederbayerische Abgeordnete bewusst.

Vor dem Hintergrund einer notwendigen verlängerten Zwischenlagerung am Standort Isar informierte sich MdL Ruth Müller auch darüber, mit welchem Zeithorizont die BGZ als Betreiberin der Anlage rechnet. Nach dem Atomgesetz ist die Genehmigung für die Aufbewahrung von Brennelementen im Zwischenlager auf 40 Jahre befristet, am Standort Isar demnach bis 2047.

Gemäß Standortauswahlgesetz soll das Endlager für hochradioaktive Abfälle zur Mitte des Jahrhunderts seinen Betrieb aufnehmen. Dazu erklärte BGZ-Sprecher Stefan Mirbeth, dass man sich schon heute darauf vorbereite, die Sicherheit der Zwischenlagerung auch über das Jahr 2047 hinaus nachzuweisen. Unter anderem ist die BGZ an Forschungsprojekten zur verlängerten Zwischenlagerung beteiligt.

Abschließend informierte Mirbeth darüber, dass die BGZ den offenen Dialog mit allen an der Zwischenlagerung Interessierten künftig ausbauen und intensivieren werde. „Einen regelmäßigen Austausch mit einem direkten Ansprechpartner begrüße ich sehr“, freute sich die Abgeordnete über das Kommunikationsangebot der BGZ.

https://bgz.de/wp-content/uploads/2020/11/2020-11-23-PM-Austausch-MdL-Mueller.jpg 1113 1596 Tabea Reckelkamm https://bgz.de/wp-content/uploads/2021/10/RZ_BGZ_Logo_RGB_4.svg Tabea Reckelkamm2020-11-23 11:20:222025-04-25 18:09:38MdL Ruth Müller (SPD) informierte sich über das Zwischenlager Isar
Das Abfall-Zwischenlager Biblis 1 (AZB 1).BGZ/C. Mick

Biblis: Meldepflichtiges Ereignis im Zwischenlager für schwach- und mittelradioaktive (LAW/MAW) Abfälle

18. November 2020/in Meldepflichtige Ereignisse, Pressemitteilung, Startseite
Im Rahmen der Auslagerung von Behältern aus dem LAW/MAW-Abfallzwischenlager 1 in Biblis ist es zum Absturz eines Betonbehälters gekommen. Es gibt keine Freisetzung von Radioaktivität. Eine Gefährdung für Mensch und Umwelt besteht nicht.

Der sichere Einschluss des radioaktiven Inventars ist gegeben. Die Kontaminationsfreiheit des abgestürzten Behälters wurde durch so genannte Wischtests und weitere Messungen kontrolliert und festgestellt. In dem Behälter aus Beton befindet sich ein 400l-Edelstahlfass gefüllt mit Verdampferkonzentrat aus dem Atomkraftwerk Biblis.

Jeweils bis zu drei Behälter stehen im Zwischenlager übereinander gestapelt. Während des Abhebens eines in der dritten Lage stehenden Behälters durch einen Gabelstapler kam es zum Absturz auf den Hallenboden. Dabei wurde der Beton des abgestürzten Behälters sowie die darunter stehenden beiden Behälter beschädigt, ebenso wie der Hallenboden am Aufprallpunkt. Es wurde niemand verletzt.

Die BGZ hat bis zur vollständigen Klärung der Absturzursache veranlasst, dass in dem Abfallzwischenlager 1 in Biblis keine weiteren Abfallgebinde bewegt werden. Eine Expertengruppe wird die Handlungsabläufe und Handhabungseinrichtungen analysieren und bewerten.

Die BGZ hat das hessische Umweltministerium als zuständige Aufsichtsbehörde über das meldepflichtige Ereignis (Kriterium N 2.2.3 der Anlage 6 der atomrechtlichen Sicherheitsbeauftragten- und Meldeverordnung (AtSMV)) informiert. Es handelt sich um ein Ereignis der Stufe 0 auf der achtstufigen INES-Meldeskala („keine oder sehr geringe sicherheitstechnische Bedeutung“). Die BGZ wird die Öffentlichkeit fortlaufend informieren.

https://bgz.de/wp-content/uploads/2020/11/Abfall-Zwischenlager-Biblis-1-AZB-1.jpg 1275 2000 Tabea Reckelkamm https://bgz.de/wp-content/uploads/2021/10/RZ_BGZ_Logo_RGB_4.svg Tabea Reckelkamm2020-11-18 13:59:572025-04-25 18:09:56Biblis: Meldepflichtiges Ereignis im Zwischenlager für schwach- und mittelradioaktive (LAW/MAW) Abfälle
BGZ/C. Mick

Geringfügige Toleranzabweichungen an mehreren CASTOR-Behältern – Dichtheit uneingeschränkt gegeben

17. November 2020/in Meldepflichtige Ereignisse, Pressemitteilung
ESSEN – Die BGZ hat festgestellt, dass es auch an einem CASTOR-Behälter im Zwischenlager Unterweser geringe Abweichungen von der Toleranz des Blockmaßes im Deckelsystem gibt. Die Dichtheit der Behälter war und ist uneingeschränkt gegeben. Überprüfungen an allen Standorten laufen zurzeit.

Im Rahmen einer Fachausschusssitzung war bekannt geworden, dass es während der Behälterbeladung durch ein Energieversorgungsunternehmen bei der Dokumentation
des Blockmaßes des CASTOR-Deckelsystems zu einem Fehler bei der Eintragung von Daten in die Formblätter gekommen ist.

Die BGZ hatte daraufhin unverzüglich mit einer Überprüfung der Dokumentation aller bei ihr eingelagerten CASTOR-Behälter begonnen.

Hierbei wurde festgestellt, dass es an einem Behälter im Zwischenlager Unterweser reale Abweichungen bei der Blockmaß-Toleranz von wenigen hundertstel Millimetern
gibt. Zuvor hatte die BGZ bereits im Zwischenlager Philippsburg an zwei Behältern und an einem Behälter in Brokdorf derartige Fälle entdeckt und die Atomaufsichten
sowie die Öffentlichkeit darüber informiert. Die Überprüfungen an den BGZ-Zwischenlagerstandorten dauern noch an.

Die BGZ hat die zuständige Aufsichtsbehörde, das niedersächsische Umweltministerium, über das meldepflichtige Ereignis (Kriterium Nr. N 2.3.1) informiert. Es handelt sich um ein Ereignis der Stufe 0 auf der achtstufigen INES-Meldeskala („keine oder sehr geringe sicherheitstechnische Bedeutung“).

Durch den Aufbau des Doppeldeckelsystems und der darin eingebauten permanenten Dichtheitsüberwachung kann die BGZ eine Freisetzung radioaktiver Stoffe ausschließen. Es gab keinerlei Meldungen des Überwachungssystems. Zudem hatte nach der Blockmaß-Messung im Kernkraftwerk eine Prüfung aller eingesetzten Dichtungen stattgefunden, mit der die Dichtheit der Behälter bestätigt wurde. Es besteht keine Beeinträchtigung der Sicherheit der Zwischenlagerung.

Die BGZ steht an allen Standorten im engen Austausch mit den jeweiligen atomrechtlichen Aufsichtsbehörden und wird die Öffentlichkeit fortlaufend informieren.

Hintergrund:

Das Blockmaß ist ein Maß für die Stärke der Verpressung zwischen Behälter und Deckel. Die Schrauben eines Deckels am CASTOR-Behälter werden so festgezogen, dass der Deckel auch mit dazwischenliegender Dichtung annähernd am Behälter aufliegt.

So wird das Blockmaß bestimmt:

Zunächst wird das Blockmaß ohne eine Dichtung gemessen. Der Deckel wird verschraubt und liegt dabei vollständig auf dem Behälter auf. Gemessen wird dabei von der Oberseite des Deckels bis zur Oberseite des Behälters.

Dann wird der Behälter beladen und nun mit einer eingelegten Dichtung fest verschraubt. Danach wird ein zweites Mal das Blockmaß gemessen. Da eine Dichtung eingelegt ist, ergibt sich ein leicht höheres Blockmaß im Bereich weniger hundertstel Millimeter. Das ist technisch so vorgesehen und normal – allerdings innerhalb eines sehr kleinen Toleranz-Bereichs. Die BGZ hat nun bei mehreren Behältern festgestellt, dass dieser Toleranz-Bereich knapp überschritten wird.

Die Behälter sind dabei weiterhin uneingeschränkt dicht. Die BGZ hat sich dennoch dazu entschieden, diese minimale Abweichung von den Toleranz-Werten an die zuständigen Behörden zu melden.

https://bgz.de/wp-content/uploads/2020/11/BGZ_Unterweser-scaled.jpg 2530 2560 Tabea Reckelkamm https://bgz.de/wp-content/uploads/2021/10/RZ_BGZ_Logo_RGB_4.svg Tabea Reckelkamm2020-11-17 10:37:072025-04-25 18:11:21Geringfügige Toleranzabweichungen an mehreren CASTOR-Behältern – Dichtheit uneingeschränkt gegeben

Geringfügige Toleranzabweichungen an mehreren CASTOR-Behältern – Sicherheit uneingeschränkt gewährleistet

13. November 2020/in Meldepflichtige Ereignisse, Pressemitteilung
Essen – Die BGZ hat festgestellt, dass es auch an einem CASTOR-Behälter im Zwischenlager Brokdorf geringe Abweichungen von der Toleranz des Blockmaßes im Deckelsystem gibt. Die Dichtheit der Behälter war und ist uneingeschränkt gegeben. Überprüfungen an allen Standorten laufen zurzeit.

Im Rahmen einer Fachausschusssitzung war bekannt geworden, dass es während der Behälterbeladung durch ein Energieversorgungsunternehmen bei der Dokumentation des Blockmaßes des CASTOR-Deckelsystems zu einem Fehler bei der Eintragung von Daten in die Formblätter gekommen ist.

Die BGZ hatte daraufhin unverzüglich mit einer Überprüfung der Dokumentation aller bei ihr eingelagerten CASTOR-Behälter begonnen.

Hierbei wurde festgestellt, dass es an einem Behälter im Zwischenlager Brokdorf reale Abweichungen bei der Blockmaß-Toleranz von wenigen hundertstel Millimetern gibt. Zuvor hatte die BGZ bereits im Zwischenlager Philippsburg an zwei Behältern derartige Fälle entdeckt und die Atomaufsicht sowie die Öffentlichkeit darüber informiert. Es liegen bereits jetzt Indizien vor, dass an weiteren Behältern Abweichungen vorliegen könnten. Die Überprüfungen an den BGZ-Zwischenlagerstandorten dauern noch an.

Die BGZ hat die zuständige Aufsichtsbehörde, das Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt, Natur und Digitalisierung des Landes Schleswig-Holstein, über das meldepflichtige Ereignis (Kriterium Nr. N 2.3.1) informiert. Es handelt sich um ein Ereignis der Stufe 0 auf der achtstufigen INES-Meldeskala („keine oder sehr geringe sicherheitstechnische Bedeutung“).

Durch den Aufbau des Doppeldeckelsystems und der darin eingebauten permanenten Dichtheitsüberwachung kann die BGZ eine Freisetzung radioaktiver Stoffe ausschließen. Es gab keinerlei Meldungen des Überwachungssystems. Zudem hatte nach der Blockmaß-Messung im Kernkraftwerk eine Prüfung aller eingesetzten Dichtungen stattgefunden, mit der die Dichtheit der Behälter bestätigt wurde.

Es besteht keine Beeinträchtigung der Sicherheit der Zwischenlagerung.

Die BGZ steht an allen Standorten im engen Austausch mit den jeweiligen atomrechtlichen Aufsichtsbehörden und wird die Öffentlichkeit fortlaufend informieren.

Hintergrund:

Das Blockmaß ist ein Maß für die Stärke der Verpressung zwischen Behälter und Deckel. Die Schrauben eines Deckels am CASTOR-Behälter werden so festgezogen, dass der Deckel auch mit dazwischenliegender Dichtung annähernd am Behälter aufliegt.

So wird das Blockmaß bestimmt:

Zunächst wird das Blockmaß ohne eine Dichtung gemessen. Der Deckel wird verschraubt und liegt dabei vollständig auf dem Behälter auf. Gemessen wird dabei von der Oberseite des Deckels bis zur Oberseite des Behälters.

Dann wird der Behälter beladen und nun mit einer eingelegten Dichtung fest verschraubt. Danach wird ein zweites Mal das Blockmaß gemessen. Da eine Dichtung eingelegt ist, ergibt sich ein leicht höheres Blockmaß im Bereich weniger hundertstel Millimeter. Das ist technisch so vorgesehen und normal – allerdings innerhalb eines sehr kleinen Toleranz-Bereichs. Die BGZ hat nun bei mehreren Behältern festgestellt, dass dieser Toleranz-Bereich knapp überschritten wird.

Die Behälter sind dabei weiterhin uneingeschränkt dicht. Die BGZ hat sich dennoch dazu entschieden, diese minimale Abweichung von den Toleranz-Werten an die zuständigen Behörden zu melden.

https://bgz.de/wp-content/uploads/2020/11/BGZ_Brokdorf_3516_012_low-scaled.jpg 1707 2560 Hendrik Kranert-Rydzy https://bgz.de/wp-content/uploads/2021/10/RZ_BGZ_Logo_RGB_4.svg Hendrik Kranert-Rydzy2020-11-13 12:54:552025-04-25 18:11:47Geringfügige Toleranzabweichungen an mehreren CASTOR-Behältern – Sicherheit uneingeschränkt gewährleistet

Geschützt: Interesse an unserer Meinung?

11. November 2020/in Ihre Fragen

Dieser Inhalt ist passwortgeschützt. Bitte geben Sie unten das Passwort ein, um ihn anzeigen zu können.

https://bgz.de/wp-content/uploads/2021/10/RZ_BGZ_Logo_RGB_4.svg 0 0 redaktion https://bgz.de/wp-content/uploads/2021/10/RZ_BGZ_Logo_RGB_4.svg redaktion2020-11-11 10:20:192022-01-28 15:03:54Geschützt: Interesse an unserer Meinung?

BGZ weist Vorwurf versäumter Fristen zurück

10. November 2020/in LOK, Pressemitteilung
Würgassen – Die Bezirksregierung Detmold hat einen Widerspruch der BGZ gegen die bestehende Regionalplanung mit der Begründung abgelehnt, dieser sei zu spät eingegangen. Ungeachtet der noch ausstehenden Prüfung des Schreibens der Bezirksregierung hält das Essener Unternehmen an seinem Vorhaben fest, in Würgassen ein Logistikzentrum für das Endlager Konrad zu errichten.

Das Schreiben der Bezirksregierung sei von der BGZ zur Kenntnis genommen worden und werde derzeit geprüft, sagte Bereichsleiter Dr. Heinz-Walter Drotleff. Unabhängig von dieser Prüfung sei das Unternehmen davon überzeugt, dass dieses seinen Widerspruch fristgerecht eingereicht habe. „Wir sehen daher keinen Anlass, unsere Planungen für dieses gesamtgesellschaftlich so wichtige Vorhaben zur Vollendung des Atomausstiegs zu ändern“, erklärte Drotleff. Die Bezirksregierung hatte in ihrem Schreiben argumentiert, der Widerspruch der BGZ gegen die geltende Regionalplanung im Bereich Beverungen/Würgassen sei zu spät erfolgt.

In ihrem Widerspruch nach Paragraf 5 Raumordnungsgesetz hat die BGZ die besondere gesamtgesellschaftliche Bedeutung des Logistikzentrums herausgestellt. Das Logistikzentrum für das Endlager Konrad ist wesentlicher Bestandteil der Entsorgung von schwach- und mittelradioaktiven Abfällen aus dem Betrieb und dem Rückbau von Atomkraftwerken, aus Forschung, Gewerbe und Medizin aus der gesamten Bundesrepublik. Geregelt ist dies im Entsorgungsübergangsgesetz aus dem Jahr 2017.

Hintergrund: Die BGZ hat nach einer Untersuchung von 28 potenziellen Flächen entschieden, ein Logistikzentrum für das Endlager Konrad auf dem Gelände des ehemaligen Atomkraftwerks Würgassen zu errichten. In dem Logistikzentrum sollen Behälter mit fertig verpackten, schwach- und mittelradioaktiven Abfällen aus dezentralen Zwischenlagern für den Transport in das Endlager Konrad passgenau zusammengestellt werden. Damit wird eine zügige Einlagerung in das Endlager sichergestellt.

 

 

https://bgz.de/wp-content/uploads/2020/04/Luftbild-Würgassen-2-klein-scaled.jpg 1709 2560 Hendrik Kranert-Rydzy https://bgz.de/wp-content/uploads/2021/10/RZ_BGZ_Logo_RGB_4.svg Hendrik Kranert-Rydzy2020-11-10 17:49:422025-04-25 18:12:36BGZ weist Vorwurf versäumter Fristen zurück
Brennelemente-Zwischenlager PhilippsburgBGZ/C. Mick

Geringfügige Toleranzabweichungen an mehreren CASTOR-Behältern – Dichtheit uneingeschränkt gegeben

10. November 2020/in Pressemitteilung
ESSEN – Die BGZ hat festgestellt, dass es an zwei CASTOR-Behältern im Zwischenlager Philippsburg geringe Abweichungen von der Toleranz des Blockmaßes im Deckelsystem gibt. Die Dichtheit der Behälter war und ist uneingeschränkt gegeben. Überprüfungen an allen Standorten laufen zurzeit.

Im Rahmen einer Dokumentationsüberprüfung ist bekannt geworden, dass es während der Behälterbeladung durch ein Energieversorgungsunternehmen bei der Dokumentation des Blockmaßes des CASTOR-Deckelsystems zu einem Fehler bei der Übertragung von Daten in Formblätter gekommen ist. Die BGZ hat daraufhin unverzüglich mit einer Überprüfung der Dokumentation aller bei ihr eingelagerten CASTOR-Behälter begonnen.

Hierbei wurde festgestellt, dass es an zwei Behältern im Zwischenlager Philippsburg reale Abweichungen bei der Blockmaß-Toleranz von wenigen hundertstel Millimetern gibt. Es liegen bereits jetzt Indizien vor, dass an weiteren Behältern Abweichungen vorliegen könnten. Die Überprüfungen an den BGZ-Zwischenlagerstandorten dauern noch an.

Die BGZ hat dem Umweltministerium Baden-Württemberg als atomrechtlicher Aufsichtsbehörde den Sachverhalt am Zwischenlager Philippsburg heute als meldepflichtiges Ereignis (Kriterium Nr. N 2.3.1) mitgeteilt. Es handelt sich um ein Ereignis der Stufe 0 auf der achtstufigen INES-Meldeskala („keine oder sehr geringe sicherheitstechnische Bedeutung“).

Durch den Aufbau des Doppeldeckelsystems und der darin eingebauten permanenten Dichtheitsüberwachung kann die BGZ eine Freisetzung radioaktiver Stoffe ausschließen. Es gab keinerlei Meldungen des Überwachungssystems. Zudem hatte nach der Blockmaß-Messung im Kernkraftwerk eine Prüfung aller eingesetzten Dichtungen stattgefunden, mit der die Dichtheit der Behälter bestätigt wurde.

Es besteht keine sicherheitstechnische Relevanz für die Zwischenlagerung.

Die BGZ steht an allen Standorten im engen Austausch mit den jeweiligen atomrechtlichen Aufsichtsbehörden und wird die Öffentlichkeit fortlaufend informieren.

 

Hintergrund: Das Blockmaß ist ein Maß für die Stärke der Verpressung zwischen Behälter und Deckel. Die Schrauben eines Deckels am CASTOR-Behälter werden so festgezogen, dass der Deckel auch mit dazwischenliegender Dichtung annähernd am Behälter aufliegt.

So wird das Blockmaß bestimmt: Zunächst wird das Blockmaß ohne eine Dichtung gemessen. Der Deckel wird verschraubt und liegt dabei vollständig auf dem Behälter auf. Gemessen wird dabei von der Oberseite des Deckels bis zur Oberseite des Behälters. Dann wird der Behälter beladen und nun mit einer eingelegten Dichtung fest verschraubt. Danach wird ein zweites Mal das Blockmaß gemessen. Da eine Dichtung eingelegt ist, ergibt sich ein leicht höheres Blockmaß im Bereich weniger hundertstel Millimeter. Das ist technisch so vorgesehen und normal – allerdings innerhalb eines sehr kleinen Toleranz-Bereichs.

Die BGZ hat nun bei mehreren Behältern festgestellt, dass dieser Toleranz-Bereich knapp überschritten wird. Die Behälter sind dabei weiterhin uneingeschränkt dicht. Die BGZ hat sich dennoch dazu entschieden, diese minimale Abweichung von den Toleranz-Werten an die zuständigen Behörden zu melden.

https://bgz.de/wp-content/uploads/2020/11/BGZ_Philippsburg_3522_015_low-scaled.jpg 1897 2560 Hendrik Kranert-Rydzy https://bgz.de/wp-content/uploads/2021/10/RZ_BGZ_Logo_RGB_4.svg Hendrik Kranert-Rydzy2020-11-10 16:46:522025-04-25 18:13:11Geringfügige Toleranzabweichungen an mehreren CASTOR-Behältern – Dichtheit uneingeschränkt gegeben
Ein CASTOR-Behälter für Wiederaufarbeitungsabfälle vor dem Zwischenlager Biblis (hier beim Probelauf der Einlagerung im November 2019). Foto: C. Mick/BGZ

Biblis: CASTOR-Behälter aus Sellafield am Standort eingetroffen

4. November 2020/in Pressemitteilung, Startseite
Sechs CASTOR-Behälter mit verglasten hochradioaktiven Abfällen aus der Wiederaufarbeitung deutscher Brennelemente sind am Standort Biblis eingetroffen. Mit der Einlagerung in das Zwischenlager Biblis setzt die BGZ den gesetzlichen Auftrag um, Wiederaufarbeitungsabfälle in kraftwerksnahen Zwischenlagern aufzubewahren. Die Sicherheit bei der Zwischenlagerung wurde zuvor umfassend überprüft und in einem atomrechtlichen Genehmigungsverfahren bestätigt.

Der Transport der sechs Behälter war Ende Oktober in der britischen Wiederaufarbeitungsanlage in Sellafield gestartet, wo hochradioaktive Abfälle, die bei der Wiederaufarbeitung von Brennelementen aus deutschen Kraftwerken angefallen sind, in Glas eingeschmolzen und in Edelstahlkokillen abgefüllt in CASTOR-Behälter verladen worden sind. Organisiert und durchgeführt wurde der Transport im Auftrag der kernkraftwerksbetreibenden Energieversorgungsunternehmen.

Derzeit befinden sich die Behälter auf dem Gelände des stillgelegten Kraftwerks Biblis. In den kommenden Tagen steht die Übergabe der Behälter an das Brennelemente-Zwischenlager Biblis der BGZ bevor, das sich auf dem gleichen Werksgelände befindet. Fachleute der BGZ überprüfen die Behälter dann noch einmal auf ihren ordnungsgemäßen Zustand und bereiten sie technisch auf die Einlagerung im Zwischenlager vor, die voraussichtlich bis Ende des Jahres abgeschlossen werden kann. Die hierfür erforderlichen Arbeitsabläufe hat die BGZ bereits im Herbst 2019 mit einem unbeladenen Behälter praktisch erprobt und der hessischen Atomaufsicht demonstriert.

„Mein Dank gilt den Kolleg*innen aller beteiligten Institutionen, die die Einlagerung professionell vorbereitet haben und jetzt gemeinsam durchführen“, sagt Dirk Jonas, Leiter des Zwischenlagers Biblis. Jonas weiter: „Besonders profitieren wir dabei von der Unterstützung durch die erfahrenen Kolleg*innen der BGZ Gorleben, die im dortigen Zwischenlager bereits 108 Behälter mit verglasten Wiederaufarbeitungsabfällen erfolgreich eingelagert haben.“ Dass alle Sicherheitsanforderungen für die Aufbewahrung der Behälter auch im Zwischenlager Biblis erfüllt sind, hat die BGZ gegenüber dem Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE) im Rahmen eines atomrechtlichen Genehmigungsverfahrens dargelegt und mit Erteilung der Aufbewahrungsgenehmigung durch das BASE bestätigt bekommen.

Mit der Einlagerung der Behälter in Biblis setzt die BGZ im Rahmen des Atomausstiegs einen Auftrag um, der sich aus dem Atomgesetz ergibt. Dieses sieht vor, die noch im Ausland verbliebenen Behälter mit verglasten Abfällen aus der seit 2005 beendeten Wiederaufarbeitung deutscher Brennelemente dezentral in Zwischenlagern an Atomkraftwerksstandorten aufzubewahren. Nach Abschluss des Transports in das Zwischenlager Biblis (Hessen) betrifft dies noch weitere 19 Behälter, die in den kommenden Jahren in die Zwischenlager an den Standorten Philippsburg (Baden-Württemberg), Brokdorf (Schleswig-Holstein) und Isar (Bayern) verbracht werden. Damit wird die Rückführung hochradioaktiver Abfälle aus dem Ausland abgeschlossen sein.

Hintergrund:

Für die Rückführung der verglasten radioaktiven Abfälle aus der Wiederaufarbeitung deutscher Brennelemente im Ausland in kraftwerksnahe Zwischenlager besteht seit 2015 ein Konzept, das von der Bundesregierung, den beteiligten Landesregierungen und den Energieversorgungsunternehmen als Abfallverursachern gemeinsam getragen wird.

Informationen hierzu sowie zum Ablauf bei der Einlagerung der Behälter im Zwischenlager Biblis und zur Sicherheit bei der Zwischenlagerung bietet die BGZ auf ihrer Themenseite im Internet: https://rueckfuehrung.bgz.de/

https://bgz.de/wp-content/uploads/2019/11/2019-11-21-PM-Zwischenlager-Biblis-Probelauf-erfolgreich-durchgeführt.jpg 1280 2000 Tabea Reckelkamm https://bgz.de/wp-content/uploads/2021/10/RZ_BGZ_Logo_RGB_4.svg Tabea Reckelkamm2020-11-04 10:34:052025-04-25 18:13:31Biblis: CASTOR-Behälter aus Sellafield am Standort eingetroffen
Seite 1 von 212

Search

Search Search

News / Pressemitteilungen

  • Schutz- und Sicherheitskraft mit Auszeichnung: BGZ-Mitarbeiter Kai von Oesen in Köln geehrt 12. August 2026
  • Staatssekretär des baden-württembergischen Umweltministeriums und Bürgermeister besuchen Zwischenlager Neckarwestheim 7. August 2026
  • Zwei Sportsfreunde mit einer Passion: Bouldern in der Bundesliga 5. August 2026
  • Broschüre: Verlängerte Zwischenlagerung kurz und knapp 14. Juli 2026
  • Arbeitskreis Wesermarsch besichtigt BGZ-Zwischenlager 13. Juli 2026
  • BGZ stellt Antrag für die verlängerte Zwischenlagerung in Gorleben 29. Juni 2026
  • Rückführung radioaktiver Abfälle aus dem Ausland abgeschlossen 25. Juni 2026
  • BGZ beantragt Aufbewahrungsgenehmigung für weitere 20 Jahre 22. Juni 2026
  • Austausch von Industrie und Wissenschaft in Garching 17. Juni 2026
  • Neue Geschäftsführerin bei der BGZ 29. Mai 2026

Hauptsitz

BGZ Gesellschaft für Zwischenlagerung mbH
Frohnhauser Straße 50
45127 Essen

Telefon 0201 2796-0
E-Mail info@bgz.de

Startseite | Presse | Impressum | Datenschutz | Compliance
Erklärung zur Barrierefreiheit

Büro Berlin

BGZ Gesellschaft für Zwischenlagerung mbH
Wilhelmstraße 118
10963 Berlin

Telefon 030 253 592 100
E-Mail info@bgz.de

ecozoom Zertifikat: Alle Webseiten-Emissionen wurden ausgeglichen.
Nach oben scrollen