BGZ erhält TÜV-Zertifikat für ausgezeichnetes Qualitätsmanagement

Der TÜV Rheinland hat an allen BGZ-Standorten ein Zertifi­zie­rungs­audit nach DIN EN ISO 9001:2015 durch­geführt und im Ergebnis die Organi­sation der BGZ, die internen Prozesse, das BGZ-Ma­na­ge­ment­system und insbe­sondere auch die Sicherheits­kultur in der BGZ als sehr positiv bewertet.

Da Sicherheit und Qualität bei der Zwischenlagerung radioaktiver Abfälle von übergeordneter Bedeutung sind, legte der TÜV vor allem auch einen Fokus auf den sicheren Betrieb der Zwischenlager Ahaus und Gorleben. Im Zertifizierungsablauf waren von der Geschäftsführung bis zum Werkstattmechaniker im Zwischenlager alle Ebenen der BGZ-Belegschaft eingebunden. Durch das Zertifikat wird der BGZ ein ausgezeichnetes Qualitätsmanagement und eine sehr hohe Prozessqualität bestätigt.

Wilhelm Graf als technischer Geschäftsführer der BGZ freut sich über die Zertifizierung auch als Anerkennung für die Arbeit der letzten Monate: „Uns ist es in weniger als einem halben Jahr gelungen, die BGZ als neue Gesellschaft so aufzustellen, dass uns nun von unabhängiger Stelle bestätigt werden konnte, alle Prozesse rund um die Zwischenlagerung sicher zu beherrschen.“

Infoveranstaltungen in Ahaus und Gorleben

Die BGZ-Geschäftsführer Wilhelm Graf und Lars Köbler haben sich in den Informationshäusern in Ahaus und Gorleben den Kommunalpolitikern, den Vertretern der Kommunen und der Lokalpresse vorgestellt. Dabei informierten sie unter anderem über die Aufgaben und Strukturen der BGZ als neue Betreibergesellschaft der Zwischenlager Ahaus und Gorleben sowie über die an die BGZ zu übertragenden Zwischenlager in Deutschland. Nach einer Darstellung der jeweiligen aktuellen Situation und Planung in Ahaus und Gorleben fand in beiden Informationsveranstaltungen ein reger Austausch unter den Teilnehmern statt. Wilhelm Graf zieht dazu insgesamt ein sehr positives Fazit: „Wir haben in Ahaus und Gorleben konstruktive Gespräche in einer offenen Atmosphäre erlebt und freuen uns darauf, diese künftig auch mit Jochen Flasbarth fortzusetzen.“

Zwei neue Wisente in Ahaus

Am 30.11.2017 sind zwei neue Wisente wohl behalten auf dem weitläufigen Gelände vor dem Zwischenlager Ahaus eingetroffen. Die beiden Jungtiere „Eiko“ und „Eggelord“ aus dem Wisentgehege Hardehausen bei Warburg sind die neuen Weggefährten des Bullen „Spongebob“.

Seit 1994 werden auf dem 3 ha großen Areal vor dem Zwischenlager Ahaus Wisente gehalten. Die vorgelagerten Flächen werden so sinnvoll von Tieren genutzt, die ganzjährig auf der Weide stehen können. Gleichzeitig ist die Wisenthaltung in Ahaus ein Beitrag zu einem europäischen Arterhaltungs- und Zuchtprogramm für diese Tiere. Wisente waren ursprünglich in ganz Europa und in großen Teilen Asiens zu Hause. Anfang des vorigen Jahrhunderts waren sie nahezu ausgerottet, es gab weltweit noch 26 Exemplare. Mittlerweile sind einige kleinere Auswilderungsprojekte für Wisente realisiert und im Nationalpark Bialowieza in Polen gibt es wieder eine größere Herde.

Neuer Vorsitzender der BGZ-Geschäftsführung

Der Staatssekretär im Bundesumweltministerium Jochen Flasbarth wird ab dem 01.11.2017 das Team der BGZ-Geschäftsführung um den technischen Geschäftsführer Wilhelm Graf und den kaufmännischen Geschäftsführer Lars Köbler als Vorsitzender komplettieren.

Link zur Pressemitteilung des Bundesumweltministeriums

Neue Zwischenlager­gesellschaft in Essen gestartet

Der Bund hat zum 1. August 2017 die BGZ Gesellschaft für Zwischenlagerung mbH mit Sitz in Essen – einschließlich der Zwischenlager Ahaus (BZA GmbH) und Gorleben (BLG GmbH) – von der GNS Gesellschaft für Nuklear-Service mbH übernommen. Die Übernahme der BGZ erfolgte ohne Zahlung eines Kaufpreises. Da mit der Eintragung in das Handelsregister zum 1. August 2017 auch die erforderlichen atomrechtlichen Genehmigungen erteilt worden sind, nimmt die BGZ nun ihre Arbeit auf, nachdem sie bereits am 1. März 2017 von der GNS in Abstimmung mit dem Bundesumweltministerium gegründet und seither aufgebaut worden ist.

Damit ändert sich die Zuständigkeit für die Zwischenlager in Ahaus und Gorleben. Diese bisher von der GNS als Gesellschaft der Energieversorgungsunternehmen wahrgenommene Aufgabe fällt in die Verantwortung der BGZ als Gesellschaft des Bundes. Zum Geschäftsfeld der BGZ werden ab 2019 auch die zwölf dezentralen Zwischenlager an den Standorten der deutschen Kernkraftwerke gehören. Zudem wird die BGZ in einem weiteren Schritt ein Jahr später auch zwölf Lager mit schwach- und mittelradioaktiven Abfällen an den Kernkraftwerkstandorten übernehmen. Dadurch liegt die Verantwortung für die Zwischenlagerung der radioaktiven Abfälle der Energieversorgungsunternehmen künftig zentral in der Hand der BGZ. Da diese die rund 80 Beschäftigten an den Standorten Ahaus und Gorleben sowie rund 70 mit der Organisation der Zwischenlagerung betrauten Beschäftigten aus der GNS-Zentrale in Essen übernommen hat, verfügt sie von Beginn an über fachkundiges und zuverlässiges Personal, das einen reibungslosen Betriebsübergang gewährleistet.
Die BGZ ist eine in privater Rechtsform organisierte, eigenständige Gesellschaft, deren Kosten über den Fonds zur Finanzierung der kerntechnischen Entsorgung finanziert werden. Alleiniger Gesellschafter der BGZ ist die Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesumweltministerium. Vertreten wird die BGZ durch den technischen Geschäftsführer Wilhelm Graf und den kaufmännischen Geschäftsführer Lars Köbler. „Die BGZ ist bereits in der Startaufstellung eine leistungsfähige und kompetente Gesellschaft, da unser Personal über jahrzehnte-lange Erfahrung und Know-how im Betrieb und in der Organisation von Zwischen-lagern verfügt. Dadurch sind wir in der Lage, die sichere und zuverlässige Zwischen-lagerung in Ahaus und Gorleben fortzusetzen und in einem nächsten Schritt gemäß dem Entsorgungsübergangsgesetz die Zwischenlager an den deutschen Kernkraft-werken zu übernehmen und zu betreiben“, fasst Wilhelm Graf als technischer Geschäftsführer die operativen Aufgaben der BGZ zusammen. Der kaufmännische Geschäftsführer Lars Köbler ergänzt: „Insgesamt werden wir dafür Sorge tragen, dass die radioaktiven Abfälle und ausgedienten Brennelemente bis zu deren End-lagerung unter den höchsten Sicherheitsstandards aufbewahrt werden. Die dazu im Entsorgungsfonds bereitgestellten finanziellen Mittel werden wir umsichtig und gewissenhaft einsetzen.“

Hintergrund

Mit dem “Gesetz zur Neuordnung der Verantwortung in der kerntechnischen Entsorgung” wurden Ende letzten Jahres die Verantwortlichkeiten für die Stilllegung und den Rückbau der Kernkraftwerke sowie für die Entsorgung der radioaktiven Abfälle neu geregelt: Die Betreiber der Kernkraftwerke sind nach diesem Gesetz für deren Stilllegung und Rückbau sowie die fachgerechte Verpackung der radioaktiven Abfälle zuständig. Die Durchführung und Finanzierung der Zwischen- und Endlagerung liegt in der Verantwortung des Bundes, dazu haben die Energie-versorgungsunternehmen die notwendigen finanziellen Mittel in Höhe von rund 24,1 Milliarden Euro am 3. Juli 2017 auf Konten des Fonds zur Finanzierung der kern-technischen Entsorgung bei der Deutschen Bundesbank eingezahlt.

Meldung des Bundesumweltministeriums vom 01.08.2017:
https://www.bmu.de/pressemitteilung/bund-uebernimmt-atomare-zwischenlager/

Meldung des Bundeswirtschaftsministeriums vom 26.06.2017:
http://www.bmwi.de/Redaktion/DE/Pressemitteilungen/2017/20170703-kernkraftsbetreiber-haben-einzahlungen-an-nuklearen-entsorgungsfonds-in-hoehe-von-24-mrd-euro-geleistet.html

Meldung des Bundesumweltministeriums vom 08.05.2017:
https://www.bmu.de/pressemitteilung/hendricks-bundesregierung-treibt-die-neustrukturierung-im-atombereich-voran/

Gorleben: Abtransport von leeren Brennelementbehältern

Aus dem Transportbehälterlager Gorleben (TBL-G) werden in den nächsten Wochen acht leere Behälter für Brennelemente zur Verschrottung abtransportiert. Diese Behälter wurden im Kundenauftrag eingelagert und bisher nicht eingesetzt. Da es sich um ältere Behälterbauarten handelt, ist deren Nutzung zur Zwischenlagerung nicht mehr vorgesehen.