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© Christopher Mick/BGZ

Meldepflichtiges Ereignis im Brennelemente-Zwischenlager Philippsburg – Störung am Lastmesssystem des Lagerkrans

7. Dezember 2020/in Pressemitteilung
Die BGZ hat im Rahmen einer routinemäßigen wiederkehrenden Prüfung (WKP) der Krananlage in der Lagerhalle 2 des Zwischenlagers Philippsburg eine Störung des Lastmesssystems festgestellt. Es besteht keine Beeinträchtigung der Sicherheit der Zwischenlagerung.

Bei der Handhabung von Lasten mit dem Zwischenlagerkran werden diese über sogenannte Lastmessbolzen ermittelt. Wenn die gemessenen Werte an den unterschiedlichen Lastmessbolzen zu weit voneinander abweichen, wird dies von der Sicherheitssteuerung des Krans als Fehler erkannt. Solch ein Fehler ist bei der aktuellen Überprüfung aufgefallen. Der Kran war dabei nicht in Betrieb.

Die BGZ hat dem Umweltministerium Baden-Württemberg als atomrechtlicher Aufsichtsbehörde den Sachverhalt heute als meldepflichtiges Ereignis (Kriterium Nr. N 2.1.1 und N 2.1.2) mitgeteilt. Es handelt sich um ein Ereignis der Stufe 0 auf der achtstufigen INES-Meldeskala („keine oder sehr geringe sicherheitstechnische Bedeutung“).

https://bgz.de/wp-content/uploads/2020/03/BGZ_Philippsburg-scaled.jpg 2087 2560 Hendrik Kranert-Rydzy https://bgz.de/wp-content/uploads/2021/10/RZ_BGZ_Logo_RGB_4.svg Hendrik Kranert-Rydzy2020-12-07 15:14:562025-04-25 18:05:48Meldepflichtiges Ereignis im Brennelemente-Zwischenlager Philippsburg – Störung am Lastmesssystem des Lagerkrans
Abfall-Zwischenlager Neckarwestheim (AZN)BGZ/C. Mick

Neckarwestheim: BGZ übernimmt Zwischenlager für schwach- und mittelradioaktive Abfälle

7. Dezember 2020/in Pressemitteilung, Startseite
Am 7. Dezember hat die BGZ die Betriebsverantwortung für das neu gebaute Abfall-Zwischenlager am Standort Neckarwestheim übernommen. Es dient der Aufbewahrung von schwach- und mittelradioaktiven Abfällen wie beispielsweise Filtermaterialien oder Anlagenteilen aus dem Kraftwerksbetrieb und -rückbau. Ab dem Jahr 2027 sollen diese Abfälle an die Einrichtungen des Endlagers Konrad abgegeben werden.

Nachdem die BGZ bereits zu Beginn des Jahres 2019 das Zwischenlager für hochradioaktive Abfälle am Standort übernommen hatte, wurde nun mit der Übertragung des Abfall-Zwischenlagers auf die BGZ die durch das Entsorgungsübergangsgesetz vorgesehene Neuordnung in der kerntechnischen Entsorgung weiter umgesetzt. Danach sind die Betreiber der Kernkraftwerke für deren Stilllegung und Rückbau sowie die fachgerechte Verpackung der radioaktiven Abfälle zuständig. Die Durchführung und Finanzierung der Zwischen- und Endlagerung liegt in der Verantwortung des Bundes. Die finanziellen Mittel für die Zwischen- und Endlagerung haben die Kraftwerksbetreiber dem Bund in einem öffentlich-rechtlichen Fonds zur Verfügung gestellt, in den sie rund 24 Milliarden Euro eingezahlt haben.

Errichtet wurde das Abfall-Zwischenlager Neckarwestheim in den vergangenen Jahren durch den Kraftwerksbetreiber. Voraussetzung für die Übernahme des Zwischenlagers durch die BGZ war die kürzlich erfolgte Zustimmung zur Betriebsbereitschaft der Anlage durch das für die Atomaufsicht zuständige Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg.

https://bgz.de/wp-content/uploads/2020/12/2020-12-07-PM-Neckarwestheim-BGZ-uebernimmt-Zwischenlager-fuer-schwach-und-mittelradioaktive-Abfaelle-scaled.jpg 1579 2560 Tabea Reckelkamm https://bgz.de/wp-content/uploads/2021/10/RZ_BGZ_Logo_RGB_4.svg Tabea Reckelkamm2020-12-07 10:43:402025-04-25 18:08:07Neckarwestheim: BGZ übernimmt Zwischenlager für schwach- und mittelradioaktive Abfälle

Antrittsbesuch bei Ahauser Bürgermeisterin

3. Dezember 2020/in Pressemitteilung
Ahaus – Uwe Wolf als neuer Leiter des Zwischenlagers und Dr. David Knollmann als neuer Referent für Standortkommunikation haben sich im Rathaus bei der Ahauser Bürgermeisterin Karola Voß und dem Ersten Beigeordneten Hans-Georg Althoff persönlich vorgestellt und sich mit ihnen über das Zwischenlager ausgetauscht.

David Knollmann betonte zunächst die veränderten Rahmenbedingungen der nuklearen Entsorgung in Deutschland: „In Ahaus werden deutlich weniger hochradioaktive Abfälle aufbewahrt werden als ursprünglich vorgesehen.“ Durch die Errichtung von Zwischenlagern an den Atomkraftwerksstandorten, die ebenfalls von der BGZ betrieben werden, sei Ahaus heute ein Standort von vielen, der Verantwortung für die sichere Aufbewahrung der radioaktiven Abfälle übernehme. Knollmann machte deutlich, dass die Entsorgung der radioaktiven Abfälle in Deutschland bis zur Endlagerung mit großem politischem Konsens gesetzlich geregelt worden sei. „Auf dieser Basis agiert die BGZ und setzt so den Atomausstieg um“, so Knollmann weiter und sicherte Transparenz und Dialogbereitschaft der bundeseigenen Gesellschaft zu.

Der Leiter des Zwischenlagers, Uwe Wolf, informierte über den Stand aktueller Projekte wie die vorgesehene Aufbewahrung von ausgedienten Brennelementen aus den Forschungsreaktoren deutscher Universitäten sowie die erfolgte Nachrüstung einer zusätzlichen Schutzwand gegen Einwirkungen von außen, wodurch das Zwischenlager Ahaus auf dem aktuellen Stand von Wissenschaft und Technik sei. Wolf ging zudem auf die Personalsituation am Standort ein und berichtete in diesem Zusammenhang, dass etliche junge Menschen aus Ahaus und Umgebung bei der BGZ einen neuen Arbeitgeber gefunden hätten.

„Wir haben Vertrauen, dass die BGZ die sichere Zwischenlagerung hier in Ahaus gewährleistet“, erklärte Karola Voß, Bürgermeisterin der Stadt. „Mit Blick auf zukünftige Transporte und die Dauer der Aufbewahrung vertreten wir zwar teilweise eine andere Auffassung. Dennoch sind wir froh, vor Ort Ansprechpartner zu haben, mit denen wir einen offenen und persönlichen Dialog führen können.“

https://bgz.de/wp-content/uploads/2020/12/2020-12-03-PM-Antrittsbesuch-Buergermeisterin-Voss-Ahaus-scaled.jpg 1707 2560 Tabea Reckelkamm https://bgz.de/wp-content/uploads/2021/10/RZ_BGZ_Logo_RGB_4.svg Tabea Reckelkamm2020-12-03 14:09:452025-04-25 18:08:26Antrittsbesuch bei Ahauser Bürgermeisterin

Veranstaltung zum Logistikzentrum wird verschoben

30. November 2020/in LOK, Pressemitteilung
Trendelburg – Die am 10. Dezember geplante Bürger*innen-Information in der Stadtverordnetenverssammlung der Stadt Trendelburg (Hessen) zum geplanten Logistikzentrum im benachbarten Würgassen (NRW) wird aufgrund der Corona-Lage abgesagt. Darauf haben sich der Magistrat der Stadt und die BGZ verständigt. Die Information der Bürger*innen soll so schnell wie möglich nachgeholt werden.

„Die nach wie vor hohen Infektionszahlen würden die Veranstaltung in dem geplanten Umfang nicht ohne erhebliche gesundheitliche Gefährdung aller Beteiligten zulassen“, betonen gemeinsam Trendelburgs Bürgermeister Martin Lange und der Generalbevollmächtigte der BGZ für das Logistikzentrum, Christian Möbius. Aus Verantwortung für alle Gäste sehen sich Magistrat und BGZ daher gezwungen, die seit langem für den 10. Dezember geplante Bürgerinformation von der Tagesordnung zu nehmen. Bürgermeister Lange hatte die BGZ gebeten, in der Stadtverordnetenversammlung die Pläne für das Logistikzentrum im Beverunger Ortsteil Würgassen vorzustellen. Die Gemeindegebiete von Beverungen und Trendelburg grenzen aneinander; Würgassen und Trendelburgs Stadtteil Langenthal liegen rund 3,5 Kilometer voneinander entfernt.

„Wir werden die Veranstaltung selbstverständlich nachholen, sobald dies ohne eine gesundheitliche Gefährdung der Teilnehmer*innen möglich ist“, sagte Bürgermeister Lange. Möbius versicherte, dass die BGZ selbstverständlich auch weiterhin zu ihrer Zusage steht, an einer Sitzung der Stadtverordnetenverssammlung in Trendelburg teilzunehmen. „Natürlich beantworten wir auch weiterhin und jederzeit alle Frage von Bürger*innen der Region telefonisch, per Mail oder das Forum auf unserer Website“, so Möbius.

In Vorbereitung auf die Sitzung hatte der Magistrat der Stadt Trendelburg bereits im September das Abfallzwischenlager für schwach- und mittelradioaktive Stoffe besucht, welches die BGZ am ehemaligen Atomkraftwerk Würgassen betreibt. Dabei stellten der Generalbevollmächtigte für das LoK, Christian Möbius, und Bereichsleiter Heinz-Walter Drotleff das Bauprojekt vor. In der anschließenden Magistratssitzung beantworteten die BGZ-Vertreter zahlreiche Fragen der Ratsmitglieder.

Hintergrund: Die BGZ hat nach einer Untersuchung von 28 potenziellen Flächen entschieden, ein Logistikzentrum für das Endlager Konrad auf dem Gelände des ehemaligen Atomkraftwerks Würgassen zu errichten. In dem Logistikzentrum sollen Behälter mit fertig verpackten, schwach- und mittelradioaktiven Abfällen aus dezentralen Zwischenlagern für den Transport in das Endlager Konrad passgenau zusammengestellt werden. Damit wird eine zügige Einlagerung in das Endlager sichergestellt.

https://bgz.de/wp-content/uploads/2020/10/bgz_header_1500x430px_LOK.jpg 430 1500 Hendrik Kranert-Rydzy https://bgz.de/wp-content/uploads/2021/10/RZ_BGZ_Logo_RGB_4.svg Hendrik Kranert-Rydzy2020-11-30 15:31:052025-04-25 18:08:53Veranstaltung zum Logistikzentrum wird verschoben

Digitaler Relaunch des Forums Zwischenlagerung im Frühjahr 2021

27. November 2020/in Pressemitteilung, Startseite
Essen – Die BGZ setzt die Dialogreihe „Forum Zwischenlagerung“ mit Expert*innen und der interessierten Öffentlichkeit im kommenden Jahr fort. Ein ursprünglich für dieses Jahr geplanter Termin musste aufgrund der Corona-Pandemie entfallen. Künftig soll das Format vor allem online stattfinden und ein dauerhaftes Forum werden – mit einer pandemiegerechten Diskussionsrunde und digitalen Beteiligungsangeboten.

Ursprünglich hatte die Neuauflage des Forums Zwischenlagerung, bei dem Themen der Aufbewahrung radioaktiver Abfälle diskutiert werden, bereits im Mai dieses Jahres in Essen stattfinden sollen. Die BGZ sah sich jedoch gezwungen, die Vorbereitungen aufgrund der Corona-Pandemie zunächst auf Eis zu legen. Eine geplante Verlegung der Veranstaltung in den Herbst dieses Jahres war aufgrund der bundesweiten Regelungen zur Minimierung des Infektionsrisikos ebenfalls nicht realisierbar.

Daher überarbeitet die BGZ das bisherige Format des Forums Zwischenlagerung zu einem Online-Konzept, in der Mitarbeiter*innen der BGZ, Vertreter*innen von Bürgerinitiativen, Behörden und wissenschaftlichen Institutionen sowie interessierte Bürger*innen ins Gespräch kommen.

Da diese Umstellung auf ein virtuelles Veranstaltungsformat mit intensiven Vorbereitungen einhergeht, soll das Forum Zwischenlagerung nun in neuer Form im Frühjahr 2021 an den Start gehen. Über den genauen Termin wird die Gesellschaft rechtzeitig informieren.

Zum Auftakt ist ein Live-Diskussionsformat geplant, bei dem Menschen aus dem ganzen Land mitreden können. Doch bei diesem Event soll es nicht bleiben. Dr. Ewold Seeba, Vorsitzender der Geschäftsführung der BGZ zu den Plänen des Unternehmens: „Die Digitalisierung des Forums Zwischenlagerung ist natürlich aus der Not geboren, wie so viele digitale Formate in Zeiten von Corona. Aber wir wollen das auch als eine Chance sehen. Für uns reicht es nicht mehr aus, einmal im Jahr mit den Menschen für ein paar Stunden über unsere Arbeit zu reden, wir wollen jederzeit mit allen Interessierten und Expert*innen in Kontakt bleiben. Deshalb wollen wir das Forum Zwischenlagerung zu einer dauerhaften Plattform der Debatte ausbauen.“

Sobald es die Pandemiesituation zulässt, wird die BGZ aber zusätzlich zu den Online-Angeboten auch wieder ein Forum Zwischenlagerung als analoge Veranstaltung vor Ort anbieten.

Hintergrund: Das Forum Zwischenlagerung wurde erstmals im Juni 2018 vom damaligen Bundesamt für kerntechnische Entsorgungssicherheit (BfE) – heute BASE – veranstaltet. Ziel der Reihe ist es, einen Dialog zwischen Genehmigungsbehörde, Betreibern, Sachverständigen und der interessierten Öffentlichkeit zu organisieren. Eine zweite Veranstaltung fand bereits im November 2018 stand. Auf dem dritten Treffen im September 2019 übergab das BASE das Format in die Hände der bundeseigenen BGZ Gesellschaft für Zwischenlagerung in Essen.

https://bgz.de/wp-content/uploads/2018/11/Grafik-Dialog.jpg 1000 1000 Tabea Reckelkamm https://bgz.de/wp-content/uploads/2021/10/RZ_BGZ_Logo_RGB_4.svg Tabea Reckelkamm2020-11-27 11:53:132025-04-25 18:09:11Digitaler Relaunch des Forums Zwischenlagerung im Frühjahr 2021
MdL Ruth Müller (SPD) im Gespräch mit Stefan Mirbeth (BGZ).

MdL Ruth Müller (SPD) informierte sich über das Zwischenlager Isar

23. November 2020/in Pressemitteilung, Startseite
Landshut – Die sichere Zwischen- und Endlagerung radioaktiver Abfälle gehört für die Landshuter Landtagsabgeordnete Ruth Müller (SPD) zu den „verantwortungsvollsten Aufgaben, denen wir uns gesamtgesellschaftlich stellen müssen.“ Im Austausch mit BGZ-Standortkommunikator Stefan Mirbeth informierte sie sich kürzlich über das Brennelemente-Zwischenlager Isar (BZI), das seit 1. Januar 2019 von der BGZ betrieben wird.

Die Hauptsorge der niederbayerischen SPD-Abgeordneten, die Mitglied im Umweltausschuss des Bayerischen Landtags ist: „Das Zwischenlager unweit von Niederaichbach darf kein ‚de facto‘-Endlager werden!“ Auch wenn durch das Konzept der trockenen Zwischenlagerung der Schutz von Mensch und Umwelt gewährleistet werden könne, sei die Lagerung der Abfälle am Standort Isar nur bis zu deren Ablieferung an ein Endlager bestimmt. „Das ist Teil der vereinbarten Strategie für den Atomausstieg und diese Zusagen müssen eingehalten werden“, so MdL Ruth Müller.

„Der Ausstieg aus der Atomkraft war gesellschaftlicher Konsens und ich bin froh, dass der Ausbau der regenerativen Energien voranschreitet“, zeigt sich die Abgeordnete zufrieden. Allerdings sollte allen bewusst sein, dass der entstandene atomare Abfall für eine lange Zeit zuerst sicher zwischengelagert und dann in ein tiefengeologisches Endlager entsorgt werden müsse. „Und auch dafür muss unsere Generation Verantwortung übernehmen!“

Deshalb müsse man neben der rein wissenschaftlichen Auswahl des  Endlagerstandortes auch zur völkerrechtlichen Verpflichtung zur Rücknahme von Abfällen aus dem Ausland stehen. „Deutschland hat hier nicht nur eine moralische Pflicht, sondern muss verlässlich seine Verträge erfüllen. Schließlich hat auch unsere Region ihre positive Wirtschaftsentwicklung der Bereitstellung von Energie zu verdanken“, ist sich die niederbayerische Abgeordnete bewusst.

Vor dem Hintergrund einer notwendigen verlängerten Zwischenlagerung am Standort Isar informierte sich MdL Ruth Müller auch darüber, mit welchem Zeithorizont die BGZ als Betreiberin der Anlage rechnet. Nach dem Atomgesetz ist die Genehmigung für die Aufbewahrung von Brennelementen im Zwischenlager auf 40 Jahre befristet, am Standort Isar demnach bis 2047.

Gemäß Standortauswahlgesetz soll das Endlager für hochradioaktive Abfälle zur Mitte des Jahrhunderts seinen Betrieb aufnehmen. Dazu erklärte BGZ-Sprecher Stefan Mirbeth, dass man sich schon heute darauf vorbereite, die Sicherheit der Zwischenlagerung auch über das Jahr 2047 hinaus nachzuweisen. Unter anderem ist die BGZ an Forschungsprojekten zur verlängerten Zwischenlagerung beteiligt.

Abschließend informierte Mirbeth darüber, dass die BGZ den offenen Dialog mit allen an der Zwischenlagerung Interessierten künftig ausbauen und intensivieren werde. „Einen regelmäßigen Austausch mit einem direkten Ansprechpartner begrüße ich sehr“, freute sich die Abgeordnete über das Kommunikationsangebot der BGZ.

https://bgz.de/wp-content/uploads/2020/11/2020-11-23-PM-Austausch-MdL-Mueller.jpg 1113 1596 Tabea Reckelkamm https://bgz.de/wp-content/uploads/2021/10/RZ_BGZ_Logo_RGB_4.svg Tabea Reckelkamm2020-11-23 11:20:222025-04-25 18:09:38MdL Ruth Müller (SPD) informierte sich über das Zwischenlager Isar
Das Abfall-Zwischenlager Biblis 1 (AZB 1).BGZ/C. Mick

Biblis: Meldepflichtiges Ereignis im Zwischenlager für schwach- und mittelradioaktive (LAW/MAW) Abfälle

18. November 2020/in Meldepflichtige Ereignisse, Pressemitteilung, Startseite
Im Rahmen der Auslagerung von Behältern aus dem LAW/MAW-Abfallzwischenlager 1 in Biblis ist es zum Absturz eines Betonbehälters gekommen. Es gibt keine Freisetzung von Radioaktivität. Eine Gefährdung für Mensch und Umwelt besteht nicht.

Der sichere Einschluss des radioaktiven Inventars ist gegeben. Die Kontaminationsfreiheit des abgestürzten Behälters wurde durch so genannte Wischtests und weitere Messungen kontrolliert und festgestellt. In dem Behälter aus Beton befindet sich ein 400l-Edelstahlfass gefüllt mit Verdampferkonzentrat aus dem Atomkraftwerk Biblis.

Jeweils bis zu drei Behälter stehen im Zwischenlager übereinander gestapelt. Während des Abhebens eines in der dritten Lage stehenden Behälters durch einen Gabelstapler kam es zum Absturz auf den Hallenboden. Dabei wurde der Beton des abgestürzten Behälters sowie die darunter stehenden beiden Behälter beschädigt, ebenso wie der Hallenboden am Aufprallpunkt. Es wurde niemand verletzt.

Die BGZ hat bis zur vollständigen Klärung der Absturzursache veranlasst, dass in dem Abfallzwischenlager 1 in Biblis keine weiteren Abfallgebinde bewegt werden. Eine Expertengruppe wird die Handlungsabläufe und Handhabungseinrichtungen analysieren und bewerten.

Die BGZ hat das hessische Umweltministerium als zuständige Aufsichtsbehörde über das meldepflichtige Ereignis (Kriterium N 2.2.3 der Anlage 6 der atomrechtlichen Sicherheitsbeauftragten- und Meldeverordnung (AtSMV)) informiert. Es handelt sich um ein Ereignis der Stufe 0 auf der achtstufigen INES-Meldeskala („keine oder sehr geringe sicherheitstechnische Bedeutung“). Die BGZ wird die Öffentlichkeit fortlaufend informieren.

https://bgz.de/wp-content/uploads/2020/11/Abfall-Zwischenlager-Biblis-1-AZB-1.jpg 1275 2000 Tabea Reckelkamm https://bgz.de/wp-content/uploads/2021/10/RZ_BGZ_Logo_RGB_4.svg Tabea Reckelkamm2020-11-18 13:59:572025-04-25 18:09:56Biblis: Meldepflichtiges Ereignis im Zwischenlager für schwach- und mittelradioaktive (LAW/MAW) Abfälle
BGZ/C. Mick

Geringfügige Toleranzabweichungen an mehreren CASTOR-Behältern – Dichtheit uneingeschränkt gegeben

17. November 2020/in Meldepflichtige Ereignisse, Pressemitteilung
ESSEN – Die BGZ hat festgestellt, dass es auch an einem CASTOR-Behälter im Zwischenlager Unterweser geringe Abweichungen von der Toleranz des Blockmaßes im Deckelsystem gibt. Die Dichtheit der Behälter war und ist uneingeschränkt gegeben. Überprüfungen an allen Standorten laufen zurzeit.

Im Rahmen einer Fachausschusssitzung war bekannt geworden, dass es während der Behälterbeladung durch ein Energieversorgungsunternehmen bei der Dokumentation
des Blockmaßes des CASTOR-Deckelsystems zu einem Fehler bei der Eintragung von Daten in die Formblätter gekommen ist.

Die BGZ hatte daraufhin unverzüglich mit einer Überprüfung der Dokumentation aller bei ihr eingelagerten CASTOR-Behälter begonnen.

Hierbei wurde festgestellt, dass es an einem Behälter im Zwischenlager Unterweser reale Abweichungen bei der Blockmaß-Toleranz von wenigen hundertstel Millimetern
gibt. Zuvor hatte die BGZ bereits im Zwischenlager Philippsburg an zwei Behältern und an einem Behälter in Brokdorf derartige Fälle entdeckt und die Atomaufsichten
sowie die Öffentlichkeit darüber informiert. Die Überprüfungen an den BGZ-Zwischenlagerstandorten dauern noch an.

Die BGZ hat die zuständige Aufsichtsbehörde, das niedersächsische Umweltministerium, über das meldepflichtige Ereignis (Kriterium Nr. N 2.3.1) informiert. Es handelt sich um ein Ereignis der Stufe 0 auf der achtstufigen INES-Meldeskala („keine oder sehr geringe sicherheitstechnische Bedeutung“).

Durch den Aufbau des Doppeldeckelsystems und der darin eingebauten permanenten Dichtheitsüberwachung kann die BGZ eine Freisetzung radioaktiver Stoffe ausschließen. Es gab keinerlei Meldungen des Überwachungssystems. Zudem hatte nach der Blockmaß-Messung im Kernkraftwerk eine Prüfung aller eingesetzten Dichtungen stattgefunden, mit der die Dichtheit der Behälter bestätigt wurde. Es besteht keine Beeinträchtigung der Sicherheit der Zwischenlagerung.

Die BGZ steht an allen Standorten im engen Austausch mit den jeweiligen atomrechtlichen Aufsichtsbehörden und wird die Öffentlichkeit fortlaufend informieren.

Hintergrund:

Das Blockmaß ist ein Maß für die Stärke der Verpressung zwischen Behälter und Deckel. Die Schrauben eines Deckels am CASTOR-Behälter werden so festgezogen, dass der Deckel auch mit dazwischenliegender Dichtung annähernd am Behälter aufliegt.

So wird das Blockmaß bestimmt:

Zunächst wird das Blockmaß ohne eine Dichtung gemessen. Der Deckel wird verschraubt und liegt dabei vollständig auf dem Behälter auf. Gemessen wird dabei von der Oberseite des Deckels bis zur Oberseite des Behälters.

Dann wird der Behälter beladen und nun mit einer eingelegten Dichtung fest verschraubt. Danach wird ein zweites Mal das Blockmaß gemessen. Da eine Dichtung eingelegt ist, ergibt sich ein leicht höheres Blockmaß im Bereich weniger hundertstel Millimeter. Das ist technisch so vorgesehen und normal – allerdings innerhalb eines sehr kleinen Toleranz-Bereichs. Die BGZ hat nun bei mehreren Behältern festgestellt, dass dieser Toleranz-Bereich knapp überschritten wird.

Die Behälter sind dabei weiterhin uneingeschränkt dicht. Die BGZ hat sich dennoch dazu entschieden, diese minimale Abweichung von den Toleranz-Werten an die zuständigen Behörden zu melden.

https://bgz.de/wp-content/uploads/2020/11/BGZ_Unterweser-scaled.jpg 2530 2560 Tabea Reckelkamm https://bgz.de/wp-content/uploads/2021/10/RZ_BGZ_Logo_RGB_4.svg Tabea Reckelkamm2020-11-17 10:37:072025-04-25 18:11:21Geringfügige Toleranzabweichungen an mehreren CASTOR-Behältern – Dichtheit uneingeschränkt gegeben

Geringfügige Toleranzabweichungen an mehreren CASTOR-Behältern – Sicherheit uneingeschränkt gewährleistet

13. November 2020/in Meldepflichtige Ereignisse, Pressemitteilung
Essen – Die BGZ hat festgestellt, dass es auch an einem CASTOR-Behälter im Zwischenlager Brokdorf geringe Abweichungen von der Toleranz des Blockmaßes im Deckelsystem gibt. Die Dichtheit der Behälter war und ist uneingeschränkt gegeben. Überprüfungen an allen Standorten laufen zurzeit.

Im Rahmen einer Fachausschusssitzung war bekannt geworden, dass es während der Behälterbeladung durch ein Energieversorgungsunternehmen bei der Dokumentation des Blockmaßes des CASTOR-Deckelsystems zu einem Fehler bei der Eintragung von Daten in die Formblätter gekommen ist.

Die BGZ hatte daraufhin unverzüglich mit einer Überprüfung der Dokumentation aller bei ihr eingelagerten CASTOR-Behälter begonnen.

Hierbei wurde festgestellt, dass es an einem Behälter im Zwischenlager Brokdorf reale Abweichungen bei der Blockmaß-Toleranz von wenigen hundertstel Millimetern gibt. Zuvor hatte die BGZ bereits im Zwischenlager Philippsburg an zwei Behältern derartige Fälle entdeckt und die Atomaufsicht sowie die Öffentlichkeit darüber informiert. Es liegen bereits jetzt Indizien vor, dass an weiteren Behältern Abweichungen vorliegen könnten. Die Überprüfungen an den BGZ-Zwischenlagerstandorten dauern noch an.

Die BGZ hat die zuständige Aufsichtsbehörde, das Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt, Natur und Digitalisierung des Landes Schleswig-Holstein, über das meldepflichtige Ereignis (Kriterium Nr. N 2.3.1) informiert. Es handelt sich um ein Ereignis der Stufe 0 auf der achtstufigen INES-Meldeskala („keine oder sehr geringe sicherheitstechnische Bedeutung“).

Durch den Aufbau des Doppeldeckelsystems und der darin eingebauten permanenten Dichtheitsüberwachung kann die BGZ eine Freisetzung radioaktiver Stoffe ausschließen. Es gab keinerlei Meldungen des Überwachungssystems. Zudem hatte nach der Blockmaß-Messung im Kernkraftwerk eine Prüfung aller eingesetzten Dichtungen stattgefunden, mit der die Dichtheit der Behälter bestätigt wurde.

Es besteht keine Beeinträchtigung der Sicherheit der Zwischenlagerung.

Die BGZ steht an allen Standorten im engen Austausch mit den jeweiligen atomrechtlichen Aufsichtsbehörden und wird die Öffentlichkeit fortlaufend informieren.

Hintergrund:

Das Blockmaß ist ein Maß für die Stärke der Verpressung zwischen Behälter und Deckel. Die Schrauben eines Deckels am CASTOR-Behälter werden so festgezogen, dass der Deckel auch mit dazwischenliegender Dichtung annähernd am Behälter aufliegt.

So wird das Blockmaß bestimmt:

Zunächst wird das Blockmaß ohne eine Dichtung gemessen. Der Deckel wird verschraubt und liegt dabei vollständig auf dem Behälter auf. Gemessen wird dabei von der Oberseite des Deckels bis zur Oberseite des Behälters.

Dann wird der Behälter beladen und nun mit einer eingelegten Dichtung fest verschraubt. Danach wird ein zweites Mal das Blockmaß gemessen. Da eine Dichtung eingelegt ist, ergibt sich ein leicht höheres Blockmaß im Bereich weniger hundertstel Millimeter. Das ist technisch so vorgesehen und normal – allerdings innerhalb eines sehr kleinen Toleranz-Bereichs. Die BGZ hat nun bei mehreren Behältern festgestellt, dass dieser Toleranz-Bereich knapp überschritten wird.

Die Behälter sind dabei weiterhin uneingeschränkt dicht. Die BGZ hat sich dennoch dazu entschieden, diese minimale Abweichung von den Toleranz-Werten an die zuständigen Behörden zu melden.

https://bgz.de/wp-content/uploads/2020/11/BGZ_Brokdorf_3516_012_low-scaled.jpg 1707 2560 Hendrik Kranert-Rydzy https://bgz.de/wp-content/uploads/2021/10/RZ_BGZ_Logo_RGB_4.svg Hendrik Kranert-Rydzy2020-11-13 12:54:552025-04-25 18:11:47Geringfügige Toleranzabweichungen an mehreren CASTOR-Behältern – Sicherheit uneingeschränkt gewährleistet

Geschützt: Interesse an unserer Meinung?

11. November 2020/in Pressemitteilung

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