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BGZ/C. Mick

Geringfügige Toleranzabweichungen an mehreren CASTOR-Behältern – Dichtheit uneingeschränkt gegeben

17. November 2020/in Meldepflichtige Ereignisse, Pressemitteilung
ESSEN – Die BGZ hat festgestellt, dass es auch an einem CASTOR-Behälter im Zwischenlager Unterweser geringe Abweichungen von der Toleranz des Blockmaßes im Deckelsystem gibt. Die Dichtheit der Behälter war und ist uneingeschränkt gegeben. Überprüfungen an allen Standorten laufen zurzeit.

Im Rahmen einer Fachausschusssitzung war bekannt geworden, dass es während der Behälterbeladung durch ein Energieversorgungsunternehmen bei der Dokumentation
des Blockmaßes des CASTOR-Deckelsystems zu einem Fehler bei der Eintragung von Daten in die Formblätter gekommen ist.

Die BGZ hatte daraufhin unverzüglich mit einer Überprüfung der Dokumentation aller bei ihr eingelagerten CASTOR-Behälter begonnen.

Hierbei wurde festgestellt, dass es an einem Behälter im Zwischenlager Unterweser reale Abweichungen bei der Blockmaß-Toleranz von wenigen hundertstel Millimetern
gibt. Zuvor hatte die BGZ bereits im Zwischenlager Philippsburg an zwei Behältern und an einem Behälter in Brokdorf derartige Fälle entdeckt und die Atomaufsichten
sowie die Öffentlichkeit darüber informiert. Die Überprüfungen an den BGZ-Zwischenlagerstandorten dauern noch an.

Die BGZ hat die zuständige Aufsichtsbehörde, das niedersächsische Umweltministerium, über das meldepflichtige Ereignis (Kriterium Nr. N 2.3.1) informiert. Es handelt sich um ein Ereignis der Stufe 0 auf der achtstufigen INES-Meldeskala („keine oder sehr geringe sicherheitstechnische Bedeutung“).

Durch den Aufbau des Doppeldeckelsystems und der darin eingebauten permanenten Dichtheitsüberwachung kann die BGZ eine Freisetzung radioaktiver Stoffe ausschließen. Es gab keinerlei Meldungen des Überwachungssystems. Zudem hatte nach der Blockmaß-Messung im Kernkraftwerk eine Prüfung aller eingesetzten Dichtungen stattgefunden, mit der die Dichtheit der Behälter bestätigt wurde. Es besteht keine Beeinträchtigung der Sicherheit der Zwischenlagerung.

Die BGZ steht an allen Standorten im engen Austausch mit den jeweiligen atomrechtlichen Aufsichtsbehörden und wird die Öffentlichkeit fortlaufend informieren.

Hintergrund:

Das Blockmaß ist ein Maß für die Stärke der Verpressung zwischen Behälter und Deckel. Die Schrauben eines Deckels am CASTOR-Behälter werden so festgezogen, dass der Deckel auch mit dazwischenliegender Dichtung annähernd am Behälter aufliegt.

So wird das Blockmaß bestimmt:

Zunächst wird das Blockmaß ohne eine Dichtung gemessen. Der Deckel wird verschraubt und liegt dabei vollständig auf dem Behälter auf. Gemessen wird dabei von der Oberseite des Deckels bis zur Oberseite des Behälters.

Dann wird der Behälter beladen und nun mit einer eingelegten Dichtung fest verschraubt. Danach wird ein zweites Mal das Blockmaß gemessen. Da eine Dichtung eingelegt ist, ergibt sich ein leicht höheres Blockmaß im Bereich weniger hundertstel Millimeter. Das ist technisch so vorgesehen und normal – allerdings innerhalb eines sehr kleinen Toleranz-Bereichs. Die BGZ hat nun bei mehreren Behältern festgestellt, dass dieser Toleranz-Bereich knapp überschritten wird.

Die Behälter sind dabei weiterhin uneingeschränkt dicht. Die BGZ hat sich dennoch dazu entschieden, diese minimale Abweichung von den Toleranz-Werten an die zuständigen Behörden zu melden.

https://bgz.de/wp-content/uploads/2020/11/BGZ_Unterweser-scaled.jpg 2530 2560 Tabea Reckelkamm https://bgz.de/wp-content/uploads/2021/10/RZ_BGZ_Logo_RGB_4.svg Tabea Reckelkamm2020-11-17 10:37:072025-04-25 18:11:21Geringfügige Toleranzabweichungen an mehreren CASTOR-Behältern – Dichtheit uneingeschränkt gegeben

Geringfügige Toleranzabweichungen an mehreren CASTOR-Behältern – Sicherheit uneingeschränkt gewährleistet

13. November 2020/in Meldepflichtige Ereignisse, Pressemitteilung
Essen – Die BGZ hat festgestellt, dass es auch an einem CASTOR-Behälter im Zwischenlager Brokdorf geringe Abweichungen von der Toleranz des Blockmaßes im Deckelsystem gibt. Die Dichtheit der Behälter war und ist uneingeschränkt gegeben. Überprüfungen an allen Standorten laufen zurzeit.

Im Rahmen einer Fachausschusssitzung war bekannt geworden, dass es während der Behälterbeladung durch ein Energieversorgungsunternehmen bei der Dokumentation des Blockmaßes des CASTOR-Deckelsystems zu einem Fehler bei der Eintragung von Daten in die Formblätter gekommen ist.

Die BGZ hatte daraufhin unverzüglich mit einer Überprüfung der Dokumentation aller bei ihr eingelagerten CASTOR-Behälter begonnen.

Hierbei wurde festgestellt, dass es an einem Behälter im Zwischenlager Brokdorf reale Abweichungen bei der Blockmaß-Toleranz von wenigen hundertstel Millimetern gibt. Zuvor hatte die BGZ bereits im Zwischenlager Philippsburg an zwei Behältern derartige Fälle entdeckt und die Atomaufsicht sowie die Öffentlichkeit darüber informiert. Es liegen bereits jetzt Indizien vor, dass an weiteren Behältern Abweichungen vorliegen könnten. Die Überprüfungen an den BGZ-Zwischenlagerstandorten dauern noch an.

Die BGZ hat die zuständige Aufsichtsbehörde, das Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt, Natur und Digitalisierung des Landes Schleswig-Holstein, über das meldepflichtige Ereignis (Kriterium Nr. N 2.3.1) informiert. Es handelt sich um ein Ereignis der Stufe 0 auf der achtstufigen INES-Meldeskala („keine oder sehr geringe sicherheitstechnische Bedeutung“).

Durch den Aufbau des Doppeldeckelsystems und der darin eingebauten permanenten Dichtheitsüberwachung kann die BGZ eine Freisetzung radioaktiver Stoffe ausschließen. Es gab keinerlei Meldungen des Überwachungssystems. Zudem hatte nach der Blockmaß-Messung im Kernkraftwerk eine Prüfung aller eingesetzten Dichtungen stattgefunden, mit der die Dichtheit der Behälter bestätigt wurde.

Es besteht keine Beeinträchtigung der Sicherheit der Zwischenlagerung.

Die BGZ steht an allen Standorten im engen Austausch mit den jeweiligen atomrechtlichen Aufsichtsbehörden und wird die Öffentlichkeit fortlaufend informieren.

Hintergrund:

Das Blockmaß ist ein Maß für die Stärke der Verpressung zwischen Behälter und Deckel. Die Schrauben eines Deckels am CASTOR-Behälter werden so festgezogen, dass der Deckel auch mit dazwischenliegender Dichtung annähernd am Behälter aufliegt.

So wird das Blockmaß bestimmt:

Zunächst wird das Blockmaß ohne eine Dichtung gemessen. Der Deckel wird verschraubt und liegt dabei vollständig auf dem Behälter auf. Gemessen wird dabei von der Oberseite des Deckels bis zur Oberseite des Behälters.

Dann wird der Behälter beladen und nun mit einer eingelegten Dichtung fest verschraubt. Danach wird ein zweites Mal das Blockmaß gemessen. Da eine Dichtung eingelegt ist, ergibt sich ein leicht höheres Blockmaß im Bereich weniger hundertstel Millimeter. Das ist technisch so vorgesehen und normal – allerdings innerhalb eines sehr kleinen Toleranz-Bereichs. Die BGZ hat nun bei mehreren Behältern festgestellt, dass dieser Toleranz-Bereich knapp überschritten wird.

Die Behälter sind dabei weiterhin uneingeschränkt dicht. Die BGZ hat sich dennoch dazu entschieden, diese minimale Abweichung von den Toleranz-Werten an die zuständigen Behörden zu melden.

https://bgz.de/wp-content/uploads/2020/11/BGZ_Brokdorf_3516_012_low-scaled.jpg 1707 2560 Hendrik Kranert-Rydzy https://bgz.de/wp-content/uploads/2021/10/RZ_BGZ_Logo_RGB_4.svg Hendrik Kranert-Rydzy2020-11-13 12:54:552025-04-25 18:11:47Geringfügige Toleranzabweichungen an mehreren CASTOR-Behältern – Sicherheit uneingeschränkt gewährleistet

BGZ weist Vorwurf versäumter Fristen zurück

10. November 2020/in LOK, Pressemitteilung
Würgassen – Die Bezirksregierung Detmold hat einen Widerspruch der BGZ gegen die bestehende Regionalplanung mit der Begründung abgelehnt, dieser sei zu spät eingegangen. Ungeachtet der noch ausstehenden Prüfung des Schreibens der Bezirksregierung hält das Essener Unternehmen an seinem Vorhaben fest, in Würgassen ein Logistikzentrum für das Endlager Konrad zu errichten.

Das Schreiben der Bezirksregierung sei von der BGZ zur Kenntnis genommen worden und werde derzeit geprüft, sagte Bereichsleiter Dr. Heinz-Walter Drotleff. Unabhängig von dieser Prüfung sei das Unternehmen davon überzeugt, dass dieses seinen Widerspruch fristgerecht eingereicht habe. „Wir sehen daher keinen Anlass, unsere Planungen für dieses gesamtgesellschaftlich so wichtige Vorhaben zur Vollendung des Atomausstiegs zu ändern“, erklärte Drotleff. Die Bezirksregierung hatte in ihrem Schreiben argumentiert, der Widerspruch der BGZ gegen die geltende Regionalplanung im Bereich Beverungen/Würgassen sei zu spät erfolgt.

In ihrem Widerspruch nach Paragraf 5 Raumordnungsgesetz hat die BGZ die besondere gesamtgesellschaftliche Bedeutung des Logistikzentrums herausgestellt. Das Logistikzentrum für das Endlager Konrad ist wesentlicher Bestandteil der Entsorgung von schwach- und mittelradioaktiven Abfällen aus dem Betrieb und dem Rückbau von Atomkraftwerken, aus Forschung, Gewerbe und Medizin aus der gesamten Bundesrepublik. Geregelt ist dies im Entsorgungsübergangsgesetz aus dem Jahr 2017.

Hintergrund: Die BGZ hat nach einer Untersuchung von 28 potenziellen Flächen entschieden, ein Logistikzentrum für das Endlager Konrad auf dem Gelände des ehemaligen Atomkraftwerks Würgassen zu errichten. In dem Logistikzentrum sollen Behälter mit fertig verpackten, schwach- und mittelradioaktiven Abfällen aus dezentralen Zwischenlagern für den Transport in das Endlager Konrad passgenau zusammengestellt werden. Damit wird eine zügige Einlagerung in das Endlager sichergestellt.

 

 

https://bgz.de/wp-content/uploads/2020/04/Luftbild-Würgassen-2-klein-scaled.jpg 1709 2560 Hendrik Kranert-Rydzy https://bgz.de/wp-content/uploads/2021/10/RZ_BGZ_Logo_RGB_4.svg Hendrik Kranert-Rydzy2020-11-10 17:49:422025-04-25 18:12:36BGZ weist Vorwurf versäumter Fristen zurück
Brennelemente-Zwischenlager PhilippsburgBGZ/C. Mick

Geringfügige Toleranzabweichungen an mehreren CASTOR-Behältern – Dichtheit uneingeschränkt gegeben

10. November 2020/in Pressemitteilung
ESSEN – Die BGZ hat festgestellt, dass es an zwei CASTOR-Behältern im Zwischenlager Philippsburg geringe Abweichungen von der Toleranz des Blockmaßes im Deckelsystem gibt. Die Dichtheit der Behälter war und ist uneingeschränkt gegeben. Überprüfungen an allen Standorten laufen zurzeit.

Im Rahmen einer Dokumentationsüberprüfung ist bekannt geworden, dass es während der Behälterbeladung durch ein Energieversorgungsunternehmen bei der Dokumentation des Blockmaßes des CASTOR-Deckelsystems zu einem Fehler bei der Übertragung von Daten in Formblätter gekommen ist. Die BGZ hat daraufhin unverzüglich mit einer Überprüfung der Dokumentation aller bei ihr eingelagerten CASTOR-Behälter begonnen.

Hierbei wurde festgestellt, dass es an zwei Behältern im Zwischenlager Philippsburg reale Abweichungen bei der Blockmaß-Toleranz von wenigen hundertstel Millimetern gibt. Es liegen bereits jetzt Indizien vor, dass an weiteren Behältern Abweichungen vorliegen könnten. Die Überprüfungen an den BGZ-Zwischenlagerstandorten dauern noch an.

Die BGZ hat dem Umweltministerium Baden-Württemberg als atomrechtlicher Aufsichtsbehörde den Sachverhalt am Zwischenlager Philippsburg heute als meldepflichtiges Ereignis (Kriterium Nr. N 2.3.1) mitgeteilt. Es handelt sich um ein Ereignis der Stufe 0 auf der achtstufigen INES-Meldeskala („keine oder sehr geringe sicherheitstechnische Bedeutung“).

Durch den Aufbau des Doppeldeckelsystems und der darin eingebauten permanenten Dichtheitsüberwachung kann die BGZ eine Freisetzung radioaktiver Stoffe ausschließen. Es gab keinerlei Meldungen des Überwachungssystems. Zudem hatte nach der Blockmaß-Messung im Kernkraftwerk eine Prüfung aller eingesetzten Dichtungen stattgefunden, mit der die Dichtheit der Behälter bestätigt wurde.

Es besteht keine sicherheitstechnische Relevanz für die Zwischenlagerung.

Die BGZ steht an allen Standorten im engen Austausch mit den jeweiligen atomrechtlichen Aufsichtsbehörden und wird die Öffentlichkeit fortlaufend informieren.

 

Hintergrund: Das Blockmaß ist ein Maß für die Stärke der Verpressung zwischen Behälter und Deckel. Die Schrauben eines Deckels am CASTOR-Behälter werden so festgezogen, dass der Deckel auch mit dazwischenliegender Dichtung annähernd am Behälter aufliegt.

So wird das Blockmaß bestimmt: Zunächst wird das Blockmaß ohne eine Dichtung gemessen. Der Deckel wird verschraubt und liegt dabei vollständig auf dem Behälter auf. Gemessen wird dabei von der Oberseite des Deckels bis zur Oberseite des Behälters. Dann wird der Behälter beladen und nun mit einer eingelegten Dichtung fest verschraubt. Danach wird ein zweites Mal das Blockmaß gemessen. Da eine Dichtung eingelegt ist, ergibt sich ein leicht höheres Blockmaß im Bereich weniger hundertstel Millimeter. Das ist technisch so vorgesehen und normal – allerdings innerhalb eines sehr kleinen Toleranz-Bereichs.

Die BGZ hat nun bei mehreren Behältern festgestellt, dass dieser Toleranz-Bereich knapp überschritten wird. Die Behälter sind dabei weiterhin uneingeschränkt dicht. Die BGZ hat sich dennoch dazu entschieden, diese minimale Abweichung von den Toleranz-Werten an die zuständigen Behörden zu melden.

https://bgz.de/wp-content/uploads/2020/11/BGZ_Philippsburg_3522_015_low-scaled.jpg 1897 2560 Hendrik Kranert-Rydzy https://bgz.de/wp-content/uploads/2021/10/RZ_BGZ_Logo_RGB_4.svg Hendrik Kranert-Rydzy2020-11-10 16:46:522025-04-25 18:13:11Geringfügige Toleranzabweichungen an mehreren CASTOR-Behältern – Dichtheit uneingeschränkt gegeben
Ein CASTOR-Behälter für Wiederaufarbeitungsabfälle vor dem Zwischenlager Biblis (hier beim Probelauf der Einlagerung im November 2019). Foto: C. Mick/BGZ

Biblis: CASTOR-Behälter aus Sellafield am Standort eingetroffen

4. November 2020/in Pressemitteilung, Startseite
Sechs CASTOR-Behälter mit verglasten hochradioaktiven Abfällen aus der Wiederaufarbeitung deutscher Brennelemente sind am Standort Biblis eingetroffen. Mit der Einlagerung in das Zwischenlager Biblis setzt die BGZ den gesetzlichen Auftrag um, Wiederaufarbeitungsabfälle in kraftwerksnahen Zwischenlagern aufzubewahren. Die Sicherheit bei der Zwischenlagerung wurde zuvor umfassend überprüft und in einem atomrechtlichen Genehmigungsverfahren bestätigt.

Der Transport der sechs Behälter war Ende Oktober in der britischen Wiederaufarbeitungsanlage in Sellafield gestartet, wo hochradioaktive Abfälle, die bei der Wiederaufarbeitung von Brennelementen aus deutschen Kraftwerken angefallen sind, in Glas eingeschmolzen und in Edelstahlkokillen abgefüllt in CASTOR-Behälter verladen worden sind. Organisiert und durchgeführt wurde der Transport im Auftrag der kernkraftwerksbetreibenden Energieversorgungsunternehmen.

Derzeit befinden sich die Behälter auf dem Gelände des stillgelegten Kraftwerks Biblis. In den kommenden Tagen steht die Übergabe der Behälter an das Brennelemente-Zwischenlager Biblis der BGZ bevor, das sich auf dem gleichen Werksgelände befindet. Fachleute der BGZ überprüfen die Behälter dann noch einmal auf ihren ordnungsgemäßen Zustand und bereiten sie technisch auf die Einlagerung im Zwischenlager vor, die voraussichtlich bis Ende des Jahres abgeschlossen werden kann. Die hierfür erforderlichen Arbeitsabläufe hat die BGZ bereits im Herbst 2019 mit einem unbeladenen Behälter praktisch erprobt und der hessischen Atomaufsicht demonstriert.

„Mein Dank gilt den Kolleg*innen aller beteiligten Institutionen, die die Einlagerung professionell vorbereitet haben und jetzt gemeinsam durchführen“, sagt Dirk Jonas, Leiter des Zwischenlagers Biblis. Jonas weiter: „Besonders profitieren wir dabei von der Unterstützung durch die erfahrenen Kolleg*innen der BGZ Gorleben, die im dortigen Zwischenlager bereits 108 Behälter mit verglasten Wiederaufarbeitungsabfällen erfolgreich eingelagert haben.“ Dass alle Sicherheitsanforderungen für die Aufbewahrung der Behälter auch im Zwischenlager Biblis erfüllt sind, hat die BGZ gegenüber dem Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE) im Rahmen eines atomrechtlichen Genehmigungsverfahrens dargelegt und mit Erteilung der Aufbewahrungsgenehmigung durch das BASE bestätigt bekommen.

Mit der Einlagerung der Behälter in Biblis setzt die BGZ im Rahmen des Atomausstiegs einen Auftrag um, der sich aus dem Atomgesetz ergibt. Dieses sieht vor, die noch im Ausland verbliebenen Behälter mit verglasten Abfällen aus der seit 2005 beendeten Wiederaufarbeitung deutscher Brennelemente dezentral in Zwischenlagern an Atomkraftwerksstandorten aufzubewahren. Nach Abschluss des Transports in das Zwischenlager Biblis (Hessen) betrifft dies noch weitere 19 Behälter, die in den kommenden Jahren in die Zwischenlager an den Standorten Philippsburg (Baden-Württemberg), Brokdorf (Schleswig-Holstein) und Isar (Bayern) verbracht werden. Damit wird die Rückführung hochradioaktiver Abfälle aus dem Ausland abgeschlossen sein.

Hintergrund:

Für die Rückführung der verglasten radioaktiven Abfälle aus der Wiederaufarbeitung deutscher Brennelemente im Ausland in kraftwerksnahe Zwischenlager besteht seit 2015 ein Konzept, das von der Bundesregierung, den beteiligten Landesregierungen und den Energieversorgungsunternehmen als Abfallverursachern gemeinsam getragen wird.

Informationen hierzu sowie zum Ablauf bei der Einlagerung der Behälter im Zwischenlager Biblis und zur Sicherheit bei der Zwischenlagerung bietet die BGZ auf ihrer Themenseite im Internet: https://rueckfuehrung.bgz.de/

https://bgz.de/wp-content/uploads/2019/11/2019-11-21-PM-Zwischenlager-Biblis-Probelauf-erfolgreich-durchgeführt.jpg 1280 2000 Tabea Reckelkamm https://bgz.de/wp-content/uploads/2021/10/RZ_BGZ_Logo_RGB_4.svg Tabea Reckelkamm2020-11-04 10:34:052025-04-25 18:13:31Biblis: CASTOR-Behälter aus Sellafield am Standort eingetroffen
Edward Reinschild am Leitstand der Übungsstrecke in Lomitz.BGZ

Samtgemeinde Gartow und BGZ schaffen neue Trainingsmöglichkeit für Feuerwehren der Region

3. November 2020/in Pressemitteilung
Den Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehren der Samtgemeinde Gartow und der Werkfeuerwehren in der Region steht ab sofort eine neue Trainings- und Ausbildungsmöglichkeit zur Verfügung. Gemeinsam nahmen die Samtgemeinde und die BGZ als Betreiberin des Zwischenlagers Gorleben eine sogenannte Übungsstrecke für Atemschutzgeräteträger*innen in Betrieb.  

Hierbei handelt es sich um einen Parcours aus Gitterboxen, den die Feuerwehrleute durchkriechen, während sie Pressluftatemgeräte tragen. Die Strecke ermöglicht die Simulation von Bränden in ungewohnten und engen Räumlichkeiten, bei Hitze und schlechter Sicht durch Rauch. Zusätzlich verfügt die Strecke beispielsweise über ein Laufband und ein Fahrradergometer, mit denen sich die Feuerwehrleute auf die zusätzliche Belastung vorbereiten, die das Gewicht der Atemschutzausrüstung im Einsatz mit sich bringt.

„Vertrautheit mit der Ausrüstung und körperliche Fitness sind zwei Faktoren, die im Ernstfall bei der Rettung von Menschen, Tieren oder Sachwerten entscheidend sein können“, erläutert Edward Reinschild, Leiter der BGZ-Werkfeuerwehr des Zwischenlagers Gorleben. Die BGZ hatte die Strecke von den Kolleg*innen der BGE am Erkundungsbergwerk Gorleben übernommen, modernisiert und in Lomitz neu aufgebaut.

„Die Wehren der Samtgemeinde haben in vielen Arbeitsstunden Eigenleistung die Räume umgebaut“, sagt Samtgemeindebürgermeister Christian Järnecke. „Ich bin den Mitgliedern der Freiwilligen Feuerwehren dankbar für ihren ehrenamtlichen Einsatz.“

Die Strecke wird von den Freiwilligen Feuerwehren der Samtgemeinde, der BGZ-Werkfeuerwehr und weiteren Werkfeuerwehren aus der Region gemeinsam genutzt. „Diese gelungene Kooperation schafft einen Sicherheitsgewinn für die gesamte  Bevölkerung hier vor Ort“, freut sich Holger Friedrichs, Gemeindebrandmeister der Samtgemeinde Gartow.

https://bgz.de/wp-content/uploads/2020/11/2020-11-03-PM-Samtgemeinde-Gartow-und-BGZ-schaffen-neue-Trainingsmoeglichkeit-fuer-Feuerwehren-der-Region.jpg 1500 2000 Hendrik Kranert-Rydzy https://bgz.de/wp-content/uploads/2021/10/RZ_BGZ_Logo_RGB_4.svg Hendrik Kranert-Rydzy2020-11-03 11:58:222025-04-28 09:44:31Samtgemeinde Gartow und BGZ schaffen neue Trainingsmöglichkeit für Feuerwehren der Region

Zwischenlager ohne erkennbare Auswirkungen auf Immobilienpreise und touristische Entwicklung

28. Oktober 2020/in LOK, Pressemitteilung
Die BGZ hat untersuchen lassen, ob Nuklearanlagen wie Lager mit Atommüll in einer bestimmten Region die Preise für Häuser und Grundstücke negativ beeinflussen. In einer weiteren Studie ging es darum, ob solche Anlagen die Gästezahlen im Umkreis sinken lassen.

Im Ergebnis kommen die Studien zu dem Schluss, dass es keine Hinweise darauf gibt, dass sich die Anwesenheit von nuklearen Zwischenlagern negativ auf die Entwicklung von Immobilienpreisen und Gästezahlen auswirkt. Vielmehr folgen die Entwicklungen in der Regel dem bundesdeutschen Durchschnitt oder liegen teilweise deutlich darüber. Nicht erst mit den Planungen für das Logistikzentrum Konrad im Weserbergland sah sich die BGZ mit Vorwürfen konfrontiert, Zwischenlager mit radioaktiven Abfällen führten zu einem Verfall von Preisen für Häuser und Grundstücke oder verschreckten potentielle Tourist*innen in der betroffenen Region. Das Unternehmen hatte daher zwei Studien in Auftrag gegeben, die sich mit den Auswirkungen von Nuklearanlagen auf die Entwicklung des Immobilienmarktes und des Fremdenverkehrs beschäftigen.

Die Studien finden Sie hier:

https://bgz.de/wp-content/uploads/2020/10/Immopreisentwicklung-Layout-Internet.pdf

https://bgz.de/wp-content/uploads/2020/10/Touristische-Nachfrageentwicklung-Layout-Internet.pdf

 

https://bgz.de/wp-content/uploads/2021/02/Platzhalterbild-News.jpg 400 400 Hendrik Kranert-Rydzy https://bgz.de/wp-content/uploads/2021/10/RZ_BGZ_Logo_RGB_4.svg Hendrik Kranert-Rydzy2020-10-28 16:50:352025-04-28 09:42:37Zwischenlager ohne erkennbare Auswirkungen auf Immobilienpreise und touristische Entwicklung

Spatenstich in Grafenrheinfeld: Umfangreiche Investitionen für autarken Zwischenlagerbetrieb

27. Oktober 2020/in Pressemitteilung
Mit einem symbolischen Spatenstich hat die BGZ den offiziellen Beginn für umfangreiche Baumaßnahmen am Standort Grafenrheinfeld eingeleitet. Um einen autarken Zwischenlagerbetrieb gewährleisten zu können, werden in den nächsten Jahren rund 30 Millionen Euro investiert.

„Ziel ist es, dass wir einen vom Kraftwerk entkoppelten genehmigungskonformen Betrieb sicherstellen können“, erläutert Dr. Klaus-Jürgen Brammer, BGZ- Bereichsleiter Zentrale Dienste. Seit Januar 2019 betreibt die BGZ das Brennelemente-Zwischenlager Grafenrheinfeld (BZR), künftig geht auch der Betrieb der von PreussenElektra neu erbauten Bereitstellungshalle an die bundeseigene Gesellschaft über.

Um für den autarken Betrieb gerüstet zu sein, wird nun umfangreich in den Standort investiert. Im ersten Bauabschnitt wird mit der Sicherungsanlage die äußere Umschließung des Lagerareals erstellt. In weiteren Abschnitten folgen der Bau eines Funktionsgebäudes für das Betriebspersonal sowie der Bau eines Wachgebäudes. Eine autarke Medienversorgung (Frischwasser, Abwasser) und diverse innerbetriebliche Verkehrswege komplettieren die Baumaßnahmen.

„Bei den Planungen wurde selbstverständlich auch an eine nachhaltige und regenerative Energieversorgung aller Anlagen gedacht. Zudem werden entsprechende ökologische Ausgleichsflächen geschaffen“, kündigt Jürgen Bruder, Leiter des Zwischenlagers Grafenrheinfeld an. Mit Erreichen der Autarkie werden am Standort rund 70 Mitarbeiter*innen (BGZ-Eigenpersonal und Objektschutz) beschäftigt sein.

Rund 30 Millionen Euro sind für die Baumaßnahmen veranschlagt, ein Großteil der bereits vergebenen Aufträge übernehmen dabei regionale Firmen. So zeichnet etwa die Firma Glöckle als General-Auftragnehmer verantwortlich, die technischen Gebäudeplanungen stammen vom Schweinfurter Ingenieurbüro Michael Dietz und die Brandschutzplanung konzipierte die Firmengruppe Renninger aus Giebelstadt.

Unterstützung beim symbolischen Spatenstich, der unter den im Landkreis Schweinfurt geltenden strengen Hygienebestimmungen erfolgte, erhielt die BGZ auch von kommunalpolitischer Seite: Grafenrheinfelds Bürgermeister Christian Keller half mit beim Baustart und wünschte der BGZ gutes Gelingen und eine unfallfreie Bauzeit.

„Die Sicherheit von Mensch und Umwelt hat oberste Priorität. Die BGZ ist jetzt in der Pflicht, ihrer großen Verantwortung gerecht zu werden, die mit der Handhabung der radioaktiven Abfälle verbunden ist. Zu diesem Ziel sind wir im engen Austausch“, so Grafenrheinfelds Bürgermeister Christian Keller am Rande des Spatenstichs.

https://bgz.de/wp-content/uploads/2020/10/Spatenstich-Grafenrheinfeld-scaled.jpg 1920 2560 Hendrik Kranert-Rydzy https://bgz.de/wp-content/uploads/2021/10/RZ_BGZ_Logo_RGB_4.svg Hendrik Kranert-Rydzy2020-10-27 14:25:002025-04-28 09:43:04Spatenstich in Grafenrheinfeld: Umfangreiche Investitionen für autarken Zwischenlagerbetrieb
Zwischenlager Gorleben

Zwischenlager Gorleben: Klimatisierung liegt im Zeitplan

21. Oktober 2020/in Pressemitteilung, Startseite
Vertreter der BGZ haben auf einer Sitzung des Ausschusses für Wirtschaftsförderung und atomare Angelegenheiten in der Samtgemeinde Gartow über die Umsetzung der Projekte im Zwischenlager informiert

Dr. Klaus-Jürgen Brammer, Bereichsleiter Zentrale Dienste, berichtete über die Fortschritte der geplanten Klimatisierung des Abfallzwischenlagers Gorleben (AZG): „Das Überwachungs- und Klimatisierungskonzept wurde mit unserer Aufsichtsbehörde, dem Niedersächsischen Umweltministerium, abgestimmt. Wir liegen im Zeitplan und setzen die einzelnen Maßnahmen wie vorgesehen um.“ Die BGZ-Vertreter informierten außerdem über den Fortschritt bei der Nachrüstung der Transportbehälterlagerhalle. Dr. Brammer machte deutlich, dass die Einhaltung der Sicherungsziele des Lagers für hochradioaktive Abfälle unabhängig vom Baufortschritt sei und die Sicherung des Transportbehälterlagers jederzeit durch temporäre Maßnahmen gewährleistet ist.

Besonders interessierte die Ausschussmitglieder die notwendige Verlängerung der Genehmigung des Zwischenlagers Gorleben. Diese ist befristet und läuft im Jahr 2034 aus. Da ein Endlager für hochradioaktive Abfälle erst Mitte dieses Jahrhunderts in Betrieb gehen wird, bereitet sich die BGZ schon heute darauf vor, die Genehmigung zu verlängern. „Die BGZ hat für die Nachweisführung der Sicherheit über den bisher genehmigten Zeitraum hinaus ein Forschungsprogramm initiiert“, erklärte Dr. Brammer: „Wir werden in diesem Programm sowohl die Behälter selbst als auch die eingelagerten hochradioaktiven Abfälle hinsichtlich der Auswirkungen auf die Sicherheitsnachweise für die verlängerte Zwischenlagerung bewerten.“ Die BGZ stehe hierzu in kontinuierlichem Austausch mit Aufsichts- und Genehmigungsbehörden sowie nationalen und internationalen Forschungseinrichtungen.

Abgerundet wurde die Ausschusssitzung durch die Vorstellung von Torsten Bornschein als neuem Leiter des Zwischenlagers. Er tritt die Nachfolge von Lutz Oelschäger an, der die Leitung der BGZ-Standorte in Norddeutschland übernommen hat.

Der Ausschussvorsitzende Hans-Udo Maury freute sich über die Beantwortung der Fragen durch die BGZ und zog nach der Sitzung ein positives Fazit: „Seit dem Betreiberwechsel vor drei Jahren hat sich der regelmäßige Dialog mit der BGZ etabliert. Wir möchten diesen offenen Umgang miteinander gerne fortsetzen.“

https://bgz.de/wp-content/uploads/2018/04/Luftbild-Gorleben.jpg 1066 1600 Tabea Reckelkamm https://bgz.de/wp-content/uploads/2021/10/RZ_BGZ_Logo_RGB_4.svg Tabea Reckelkamm2020-10-21 11:28:402025-04-28 09:43:24Zwischenlager Gorleben: Klimatisierung liegt im Zeitplan

BGZ Gorleben stellte Umgebungsüberwachungsbericht vor

14. Oktober 2020/in Pressemitteilung, Startseite
Informationsveranstaltung der BGZ am 09.10.2020 in Gartow zur Dosisleistung am Anlagenzaun

„Wir freuen uns, dass wir die interessierten Bürger*innen und unsere kommunalen Vertragspartner*innen nun auch persönlich vor Ort unter Einhaltung eines Hygienekonzepts über die Ergebnisse der Umgebungsüberwachung informieren konnten“, so Heinz Engelmann, Fachbereichsleiter Strahlenschutz der BGZ in Gorleben. „Der Austausch ist uns sehr wichtig.“ Der Bericht wurde im April veröffentlicht; eine ursprünglich im Mai geplante Informationsveranstaltung musste wegen der Corona-Pandemie verschoben werden.

„Der Umgebungsüberwachungsbericht bestätigt, dass die Anlagen am BGZ-Standort Gorleben keine radioaktiven Stoffe emittiert haben“, erklärte der stellvertretende BGZ-Strahlenschutzbeauftragte Wolfgang Busse. „Die Strahlung liegt erneut deutlich unterhalb des Genehmigungswertes von 0,3 Millisievert (mSv).“

Für das Jahr 2019 ist an der Stelle mit der höchsten Strahlung am Zaun des Zwischenlagers ein Jahreswert von 0,13 mSv ermittelt worden. Heinz Engelmann erläuterte den Sachverhalt: „Wenn sich eine Person ein Jahr lang an dieser Stelle aufhielte, würde sie diese Dosis erhalten.“ Zum Vergleich: Bei einem Flug von Frankfurt nach San Francisco erhält man ca. 0,1 mSv, bei einem Wechsel des Wohnortes von Norddeutschland in ein deutsches Mittelgebirge ca. 0,18 mSv.

In dem Vortrag mit anschließender Diskussion beantworteten die BGZ-Vertreter Fragen zum Bericht und den Berechnungsmethoden der Jahresdosisleistung. „Die BGZ hat uns Datenmaterial zur Verfügung gestellt und unsere Rückfragen beantwortet“, so Volker Schürg von der Fachgruppe Radioaktivität der Bürgerinitiative Umweltschutz Lüchow-Dannenberg. „Wir können die Berechnung der Jahresdosisleistung nachvollziehen.“

Hintergrund:

Bereits seit 1983 werden am Zwischenlagerstandort Gorleben im Rahmen der Genehmigungen nach festgelegten Vorgaben umfangreiche Messungen durchgeführt. Neben der permanent überwachten Strahlung werden regelmäßig Proben aus Luft, Niederschlag, Boden, Grundwasser und Vegetation auf radioaktive Stoffe untersucht. Die Auswertung dieser Proben aus der Umgebung hat auch für 2019 keine aus dem Betrieb des Zwischenlagers stammende Radioaktivität ergeben. Lediglich aus dem Reaktorunfall von Tschernobyl und von oberirdischen Kernwaffentests stammende Nuklide sowie natürliche radioaktive Stoffe wurden nachgewiesen.

Der Umgebungsüberwachungsbericht kann hier heruntergeladen werden.

https://bgz.de/wp-content/uploads/2018/04/P1000459.jpg 3456 4608 Tabea Reckelkamm https://bgz.de/wp-content/uploads/2021/10/RZ_BGZ_Logo_RGB_4.svg Tabea Reckelkamm2020-10-14 15:48:382025-04-28 09:43:42BGZ Gorleben stellte Umgebungsüberwachungsbericht vor
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