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Philippsburg: CASTOR-Behälter aus Frankreich im Zwischenlager eingetroffen

25. November 2024/in Aktuelles, Pressemitteilung, Startseite
PHILIPPSBURG – Vier CASTOR-Behälter mit verglasten hochradioaktiven Abfällen aus der Wiederaufarbeitung deutscher Brennelemente in Frankreich sind in das Zwischenlager transportiert worden. Mit der sicheren Aufbewahrung dieser Abfälle bis zur Abgabe an ein Endlager setzt die BGZ ihren gesetzlichen Auftrag um. Die Sicherheit der Zwischenlagerung wurde zuvor umfassend überprüft und atomrechtlich genehmigt sowie zuletzt vom Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg bestätigt.

Der Transport der CASTOR-Behälter startete in der französischen Wiederaufarbeitungsanlage La Hague. Dort wurden die hochradioaktiven Abfälle, die bei der Wiederaufarbeitung von Brennelementen aus deutschen Kernkraftwerken angefallen sind, in Glas eingeschmolzen und in Edelstahlkokillen abgefüllt. Jeweils 28 dieser Kokillen wurden anschließend in CASTOR-Behälter des Typs HAW28M verladen. Dieser Behältertyp kam bereits 2020 bei der Rückführung verglaster hochradioaktiver Abfälle an den BGZ-Standort Biblis zum Einsatz.

Fachleute der BGZ werden die vier Behälter überprüfen und im Zwischenlager an das Behälterüberwachungssystem anschließen. Bei einem Probelauf im Herbst 2021 demonstrierte die BGZ die sichere Einlagerung bereits mit einem unbeladenen, baugleichen Behälter unter behördlicher Aufsicht.

„Mit der Einlagerung der vier Behälter im Zwischenlager endet ein umfangreiches Projekt, das mit intensiver Vorbereitung auf einem hohen Sicherheitsniveau verbunden war“, sagt Dr. Steffen Vonderau, Leiter des Zwischenlagers Philippsburg. „Ich bedanke mich bei allen Kolleg*innen und den beteiligten Institutionen, mit denen wir die Einlagerung vorbereitet haben“, so Dr. Vonderau.

Dass alle Sicherheitsanforderungen für die Aufbewahrung der Behälter erfüllt sind, hat die BGZ gegenüber dem Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE) im Rahmen eines atomrechtlichen Genehmigungsverfahrens dargelegt und mit der Aufbewahrungsgenehmigung bestätigt bekommen. Mit der Ablehnung der Eilanträge gegen die Genehmigung zur Aufbewahrung der Kernbrennstoffe im Zwischenlager Philippsburg bestätigte zuletzt auch der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg das Konzept der Zwischenlagerung.

Hintergrund:
Bis 2005 wurden Brennelemente aus deutschen Atomkraftwerken zur Wiederaufarbeitung nach Großbritannien und Frankreich transportiert. Gemäß ihren vertraglichen Verpflichtungen müssen die Betreiber der Atomkraftwerke ihre noch im Ausland lagernden Wiederaufarbeitungsabfälle nach Deutschland zurückführen. Zur Rücknahme dieser Abfälle hat sich auch die Bundesrepublik Deutschland völkerrechtlich verpflichtet. Im Jahr 2015 haben Bund, Länder und AKW-Betreiber das Rückführungskonzept im Konsens beschlossen. Dieses sieht eine bundesweit ausgewogene Verteilung der Behälter vor. Damals sind vier Standorte für die Rückführung der Abfälle festgelegt worden: Biblis in Hessen, Brokdorf in Schleswig-Holstein, Isar in Bayern und Philippsburg in Baden-Württemberg. Diese Verteilung ist fair, denn sie orientiert sich am Verursacherprinzip. Nach Abschluss der Rückführung werden die hochradioaktiven Abfälle aus der Wiederaufarbeitung in den Bundesländern zwischengelagert, aus deren Atomkraftwerken anteilig die größte Menge an Kernbrennstoff zur Wiederaufarbeitung ins Ausland verbracht wurde.

Die BGZ hat von Beginn an proaktiv über die Rückführung informiert, unter anderem auch bei zahlreichen öffentlichen Veranstaltungen in Philippsburg. Sie wird diese Kommunikation fortsetzen. Weitere Informationen finden sich auch hier: https://rueckfuehrung.bgz.de/

https://bgz.de/wp-content/uploads/2024/11/2024-11-25-BGZ_Philippsburg_Behaelter-eingelagert.jpg 2016 1512 David Knollmann https://bgz.de/wp-content/uploads/2021/10/RZ_BGZ_Logo_RGB_4.svg David Knollmann2024-11-25 14:33:082025-04-23 15:47:45Philippsburg: CASTOR-Behälter aus Frankreich im Zwischenlager eingetroffen

BGZ beantragt Umweltverträglichkeitsprüfung zur verlängerten Zwischenlagerung in Gorleben und lädt zum Dialog ein

25. November 2024/in Aktuelles, Pressemitteilung, Startseite, vZL
GORLEBEN – Die BGZ wird beim Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE) beantragen, vorlaufend zum Genehmigungs­ver­fahren zur verlängerten Zwischenlagerung eine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) einzuleiten. Dies wird die BGZ mit der Öffentlichkeit im Land­kreis Lüchow-Dannenberg erörtern.

Die Genehmi­gung für das Brennelement-Zwischenlager Gorle­ben (BZG) läuft im Jahr 2034 aus. Die BGZ plant, im Jahr 2026 den weiteren Verbleib der CASTOR-Behälter im BZG beim BASE zu beantragen. Damit startet formal das Genehmigungs­verfahren nach dem Atomgesetz. Stefan Weber leitet bei der BGZ die Abteilung Genehmi­gungen und erläutert: „Wir gehen davon aus, dass für das zu führende Genehmigungsverfahren eine UVP erforderlich ist und haben deshalb nun den Antrag gestellt.“

Weber erläutert, dass mit der UVP mögliche Umweltauswirkungen der verlängerten Zwischenlagerung geprüft werden. In dem gesetzlich festgelegten Verfahren wird zunächst der Untersuchungsrahmen für den UVP-Bericht festgelegt. Das BASE als zuständige Genehmigungsbehörde informiert die BGZ über den Inhalt, Umfang, die Detailtiefe und die zu verwendenden Methoden der Untersuchungen der UVP. Die BGZ muss dem BASE dabei auch darlegen, welche weiteren Änderungen am Standort gegebenenfalls geplant sind. In einer Besprechung des Untersuchungsrahmens (dem Scoping-Termin) unter Federführung des BASE werden dann Fachwissen und Kenntnisse von Sachverständigen, Umweltverbänden, Behörden oder sonstigen Dritten einbezogen. Anhand des dabei festgelegten Untersuchungsrahmens werden die Umweltuntersuchungen über eine Vegetationsperiode durch einen Fachplaner durchgeführt und dokumentiert.

Im weiteren Verlauf dieses Prozesses erhält die Öffentlichkeit die Möglichkeit durch das BASE, sich auf formalem Wege einzubringen. Sie kann die ausgelegten Unterlagen einsehen, sich zum Vorhaben äußern und an einem Erörterungstermin teilnehmen. Nach Auswertung des Erörterungstermins wird die UVP abgeschlossen. Die Ergebnisse werden dann in dem zu führenden Genehmigungsverfahren für die verlängerte Zwischenlagerung in Gorleben berücksichtigt.

Darüber hinaus wird die BGZ Anfang nächsten Jahres die Öffentlichkeit in einer Dialogveranstaltung im Landkreis Lüchow-Dannenberg über die Randbedingungen des sich an die UVP anschließenden Genehmigungsverfahrens informieren. Standortkommunikator Dr. Tristan Zielinski ergänzt: „Wir haben von Beginn an die Notwendigkeit einer verlängerten Zwischenlagerung mit der Öffentlichkeit in unterschiedlichen Formaten auch im Landkreis Lüchow-Dannenberg erörtert. So haben wir beispielsweise im Rahmen der frühen Öffentlichkeitsbeteiligung unser Forschungsprogramm mit den Menschen aus der Region diskutiert. Daran werden wir weiter anknüpfen und den Termin für unsere Informationsveranstaltung frühzeitig bekannt geben.“

Hintergrund:
Die Aufbewahrung hochradioaktiver Abfälle ist in Deutschland auf 40 Jahre befristet, die Genehmigung für das Zwischenlager in Gorleben läuft im Jahr 2034 aus. Eine verlängerte Zwischenlagerung ist notwendig, da erst Mitte des Jahrhunderts ein Endlagerstandort benannt werden soll. Dann wird es noch mehrere Dekaden dauern, bis alle Behälter an dieses Endlager abgegeben sind. Auf die verlängerte Zwischenlagerung bereitet sich die BGZ seit ihrer Gründung im Jahr 2017 vor, unter anderem mit ihrem Forschungsprogramm. Dieses ist unter https://bgz.de/forschungsprogramm/ abrufbar.

https://bgz.de/wp-content/uploads/2024/11/2024-11-25-BGZ-beantragt-Umweltvertraeglichkeitspruefung-zur-verlaengerten-Zwischenlagerung-in-Gorleben-und-laedt-zum-Dialog-ein-scaled.jpg 1707 2560 David Knollmann https://bgz.de/wp-content/uploads/2021/10/RZ_BGZ_Logo_RGB_4.svg David Knollmann2024-11-25 10:44:232025-04-23 15:48:48BGZ beantragt Umweltverträglichkeitsprüfung zur verlängerten Zwischenlagerung in Gorleben und lädt zum Dialog ein

Abfall-Zwischenlager Biblis: Korrosion an Fässern mit schwachradioaktiven Abfällen (Aktualisierung: 02.06.2026)

18. November 2024/in Aktuelles, Meldepflichtige Ereignisse, Pressemitteilung, Startseite
BIBLIS – Bei einer routinemäßigen Überprüfung im Abfallzwischenlager 1 haben BGZ-Mitarbeitende eine Korrosion an einem Fass festgestellt, in dem schwachradioaktive Abfälle aufbewahrt werden. Eine Kontamination oder Freisetzung radioaktiver Stoffe konnte durch Messungen ausgeschlossen werden. Die Sicherheit der Zwischenlagerung, und damit der Schutz von Mensch und Umwelt, war und ist jederzeit gegeben.

Es handelt sich um ein 400-Liter-Fass, das im Jahr 1980 mit Abfällen mit vernachlässigbarer Wärmeentwicklung aus dem Kernkraftwerk Biblis befüllt wurde. Die Abfälle sind mit Beton vergossen worden, so dass der sichere Einschluss der schwachradioaktiven Abfälle durch die Betonstruktur gewährleistet ist. In Abstimmung mit der Aufsichtsbehörde und dem Eigentümer RWE wird das Fass nun zunächst in ein Überfass eingestellt.

Die zuständige Aufsichtsbehörde wurde informiert. Es handelt sich um ein Ereignis der Stufe 0 auf der achtstufigen INES-Skala („keine oder sehr geringe sicherheitstechnische Bedeutung“).

Aktualisierung vom 06.03.2025: BGZ-Überprüfung zeigt Auffälligkeiten an drei weiteren Fässern

Nachdem bei der routinemäßigen Überprüfung im Abfallzwischenlager 1 Korrosion an einem Fass mit schwachradioaktiven Abfällen festgestellt worden war, startete die BGZ eine umfassende Inspektion aller Stahlblechfässer im AZB1, die noch nicht abgeschlossen ist. Dabei stellten BGZ-Fachkräfte fest, dass drei weitere Fässer Beschädigungen aufweisen. Diese haben keinerlei sicherheitstechnische Relevanz.

Es handelt sich um drei 200-Liter-Fässer, die mit Abfällen mit vernachlässigbarer Wärmeentwicklung aus dem Kernkraftwerk Biblis befüllt wurden. Zwei Fässer weisen Risse auf, das dritte Fass ein kleines Loch. Die Beschädigungen stammen aus Handhabungen und wurden in einem ersten Schritt unverzüglich abgedichtet. Eine Freisetzung radioaktiver Stoffe kann sicher ausgeschlossen werden. Mit der Aufsichtsbehörde und dem Abfall-Eigentümer RWE werden nun weitere Maßnahmen abgestimmt.

Die BGZ hat das hessische Umweltministerium als zuständige Aufsichtsbehörde umgehend über die Auffälligkeiten an den drei weiteren Fässern informiert. Bei den festgestellten Befunden handelt es sich um ein Ereignis der Stufe 0 auf der achtstufigen INES-Skala („keine oder sehr geringe sicherheitstechnische Bedeutung“).

Aktualisierung vom 23.01.2026: BGZ-Überprüfung zeigt Auffälligkeiten an zwei weiteren Fässern

Im Rahmen der umfassenden Inspektion stellten die BGZ-Fachkräfte fest, dass zwei weitere Fässer Korrosionsspuren ohne sicherheitstechnische Relevanz aufweisen. Es handelt sich um 400-Liter-Fässer aus den 1980er-Jahren, die mit Abfällen mit vernachlässigbarer Wärmeentwicklung aus dem Kernkraftwerk Biblis befüllt sind. Eine Freisetzung radioaktiver Stoffe kann sicher ausgeschlossen werden. Die Fässer sind bereits separiert worden und werden in ein Überfass gestellt. Mit der Aufsichtsbehörde und dem Abfall-Eigentümer RWE werden weitere Maßnahmen abgestimmt.

Die BGZ hat das hessische Umweltministerium als zuständige Aufsichtsbehörde umgehend über die Auffälligkeiten an den zwei weiteren Fässern informiert. Bei den festgestellten Befunden handelt es sich um ein Ereignis der Stufe 0 auf der achtstufigen INES-Skala („keine oder sehr geringe sicherheitstechnische Bedeutung“).

Aktualisierung vom 20.02.2026: BGZ-Überprüfung zeigt Auffälligkeiten an drei weiteren Fässern

Im Rahmen der umfassenden Inspektion stellten die BGZ-Fachkräfte fest, dass drei weitere Fässer Korrosionsspuren ohne sicherheitstechnische Relevanz aufweisen. Es handelt sich um 400-Liter-Fässer aus den 1980er-Jahren, die mit Abfällen mit vernachlässigbarer Wärmeentwicklung aus dem Kernkraftwerk Biblis befüllt sind. Eine Freisetzung radioaktiver Stoffe kann sicher ausgeschlossen werden. Die Fässer sind bereits separiert worden und werden in ein Überfass gestellt. Mit der Aufsichtsbehörde und dem Abfall-Eigentümer RWE werden weitere Maßnahmen abgestimmt.

Die BGZ hat das hessische Umweltministerium als zuständige Aufsichtsbehörde umgehend über die Auffälligkeiten an den zwei weiteren Fässern informiert. Bei den festgestellten Befunden handelt es sich um ein Ereignis der Stufe 0 auf der achtstufigen INES-Skala („keine oder sehr geringe sicherheitstechnische Bedeutung“).

Aktualisierung vom 12.03.2026: BGZ-Überprüfung zeigt Auffälligkeiten an acht weiteren Fässern

Im Rahmen der umfassenden Inspektion stellten die BGZ-Fachkräfte fest, dass acht weitere Fässer Korrosionsspuren ohne sicherheitstechnische Relevanz aufweisen. Es handelt sich um zwei 200- Liter-Fässer und sechs 400-Liter-Fässer aus den 1980er-Jahren, die mit Abfällen mit vernachlässigbarer Wärmeentwicklung aus dem Kernkraftwerk Biblis befüllt sind. Eine Freisetzung radioaktiver Stoffe kann sicher ausgeschlossen werden. Die Fässer sind bereits separiert worden und werden in ein Überfass gestellt. Mit der Aufsichtsbehörde und dem Abfall-Eigentümer RWE werden weitere Maßnahmen abgestimmt.

Die BGZ hat das hessische Umweltministerium als zuständige Aufsichtsbehörde umgehend über die Auffälligkeiten an den acht weiteren Fässern informiert. Bei den festgestellten Befunden handelt es sich um ein Ereignis der Stufe 0 auf der achtstufigen INES-Skala („keine oder sehr geringe sicherheitstechnische Bedeutung“).

Aktualisierung vom 25.03.2026: BGZ-Überprüfung zeigt Auffälligkeiten an sieben weiteren Fässern

Im Rahmen der umfassenden Inspektion stellten die BGZ-Fachkräfte fest, dass sieben weitere Fässer Beschädigungen aufweisen. Diese haben keinerlei sicherheitstechnische Relevanz. Es handelt sich um 200- Liter-Fässer aus den 1980er-Jahren, die mit Abfällen mit vernachlässigbarer Wärmeentwicklung aus dem Kernkraftwerk Biblis befüllt sind. Sechs Fässer weisen Korrosionsspuren auf, ein Fass hat einen kleinen Riss, der in einem ersten Schritt unverzüglich abgedichtet wurde. Eine Freisetzung radioaktiver Stoffe kann sicher ausgeschlossen werden. Die separierten Fässer werden in Überfässer gestellt. Mit der Aufsichtsbehörde und dem Abfall-Eigentümer RWE werden weitere Maßnahmen abgestimmt.

Die BGZ hat das hessische Umweltministerium als zuständige Aufsichtsbehörde umgehend über die Auffälligkeiten an den sieben weiteren Fässern informiert. Bei den festgestellten Befunden handelt es sich um ein Ereignis der Stufe 0 auf der achtstufigen INES-Skala („keine oder sehr geringe sicherheitstechnische Bedeutung“).

Aktualisierung vom 02.06.2026: BGZ-Überprüfung zeigt Auffälligkeiten an sechs weiteren Fässern

Im Rahmen der umfassenden Inspektion stellten die BGZ-Fachkräfte fest, dass sechs weitere Fässer Korrosionsspuren aufweisen. Diese haben keinerlei sicherheitstechnische Relevanz. Es handelt sich um 400-Liter-Fässer aus den 1980er-Jahren, die mit Abfällen mit vernachlässigbarer Wärmeentwicklung aus dem Kernkraftwerk Biblis befüllt wurden. Eins der Fässer weist ein kleines Loch auf, das unverzüglich abgedichtet wurde. Die sechs Fässer wurden separiert. Im nächsten Schritt werden sie in Überfässer gestellt. Eine Freisetzung radioaktiver Stoffe kann sicher ausgeschlossen werden. Mit der Aufsichtsbehörde und dem Abfall-Eigentümer RWE werden weitere Maßnahmen abgestimmt.

Die BGZ hat das hessische Umweltministerium als zuständige Aufsichtsbehörde umgehend über die Auffälligkeiten an den sechs weiteren Fässern informiert. Bei den festgestellten Befunden handelt es sich um ein Ereignis der Stufe 0 auf der achtstufigen INES-Skala („keine oder sehr geringe sicherheitstechnische Bedeutung“).

Die BGZ wird nach Abschluss der Überprüfung aller Fässer eine Bilanz veröffentlichen.

Hintergrund:

Die BGZ betreibt aktuell dreizehn Zwischenlager für schwach- und mittelradioaktive Abfälle. Gemäß Entsorgungsübergangsgesetz wird sie zudem noch das Zwischenlager Krümmel übernehmen. Die dort aufbewahrten schwach- und mittelradioaktiven Abfälle sollen im Endlager Konrad endgelagert werden. Es wird voraussichtlich Anfang der 2030er-Jahre in Betrieb gehen. Aufgabe der BGZ ist es, diese Abfälle bis zur Abgabe an das Endlager sicher zwischenzulagern, sie für den Transport und die Abgabe an das Endlager vorzubereiten sowie die Anlieferung nach Konrad zu planen und umzusetzen.

Bei den schwach- und mittelradioaktiven Abfällen mit vernachlässigbarer Wärmeentwicklung handelt es sich um Abfälle aus dem Betrieb und der Stilllegung von Kernkraftwerken wie beispielsweise Werkzeuge, Schutzkleidung, Filter sowie ausgebaute Anlagenteile. Für die Zwischen- und Endlagerung der Abfälle werden verschiedene Behältertypen verwendet. Sie unterscheiden sich in Form, Material und Größe. So gibt es zum Beispiel zylinderförmige Beton- und Gussbehälter oder kubische Behälter in mehreren Größen aus Stahl, Beton und Guss.

Aktuell steht der überwiegende Anteil der in den Zwischenlagern der BGZ aufbewahrten schwach- und mittelradioaktiven Abfälle noch im Eigentum der Energieversorgungsunternehmen, die auch für deren Zustand und die fachgerechte Verpackung verantwortlich sind. Die BGZ übernimmt diese erst in ihr Eigentum, wenn die fachgerechte Verpackung behördlich bestätigt wurde. Erst mit dieser behördlichen Bestätigung geht auch die Verantwortung für die Entsorgung der radioaktiven Abfälle von den Energieversorgungsunternehmen auf die BGZ über.

https://bgz.de/wp-content/uploads/2024/11/2024-11-18-PM-Biblis_Korrosion-an-einem-Fass-scaled.jpg 991 2560 David Knollmann https://bgz.de/wp-content/uploads/2021/10/RZ_BGZ_Logo_RGB_4.svg David Knollmann2024-11-18 12:43:532026-06-03 14:25:40Abfall-Zwischenlager Biblis: Korrosion an Fässern mit schwachradioaktiven Abfällen (Aktualisierung: 02.06.2026)
Foto Brennelemente-Zwischenlager Philippsburg mit Link zur PressemeldungMick/BGZ

Philippsburg: Gericht bestätigt Konzept der Zwischenlagerung – CASTOR-Behälter dürfen eingelagert werden

8. November 2024/in Aktuelles, Pressemitteilung, Startseite
PHILIPPSBURG – Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (VGH) hat die Eilanträge gegen die Genehmigung zur Aufbewahrung von Kernbrennstoffen im Zwischenlager Philippsburg abgelehnt und somit das Konzept der Zwischenlagerung bestätigt.

Zuvor hatten die Stadt Philippsburg sowie Privatpersonen gegen die erteilte Genehmigung zur Aufbewahrung von hochradioaktiven Abfällen aus der Wiederaufarbeitung geklagt und zudem vorläufigen Rechtsschutz beantragt. Der VGH hat nun die Anträge auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung der Klagen gegen die Aufbewahrungsgenehmigung abgelehnt.

Damit bestätigt der VGH das Konzept der Zwischenlagerung und stellt klar, dass eine zusätzliche Exposition der Bevölkerung durch Direktstrahlung oder Ableitungen radioaktiver Stoffe mit den einzulagernden Behältern aus der Wiederaufarbeitung nicht verbunden sei. Zudem würden die Grenzwerte der Strahlenschutzverordnung weiterhin deutlich unterschritten. Eine Gefährdung von Menschen und Umwelt kann somit ausgeschlossen werden.

Auch das genehmigte Reparaturkonzept für die CASTOR-Behälter genüge den Anforderungen an die erforderliche Schadensvorsorge. Zudem gibt es aus Sicht des Senats keine Anhaltspunkte, dass das Zwischenlager gegen Sabotageakte oder terroristische Anschläge nicht hinreichend gesichert sei. Auch hier wird das Konzept der BGZ bestätigt. Der VGH verweist darauf, dass das Risiko derartiger Szenarien durch die Sicherheitsbehörden regelmäßig bewertet werde und aktuell mehrere baulich-technische Maßnahmen von der BGZ umgesetzt würden.

Dr. Matthias Heck leitet bei der BGZ den Bereich Genehmigungen und resümiert: „Wir sehen unsere Arbeit und das Konzept der Zwischenlagerung bestätigt. Oberstes Ziel ist der Schutz von Mensch und Umwelt, dessen Einhaltung wurde durch das Urteil bekräftigt.“

Hintergrund:

Bis 2005 wurden Brennelemente aus deutschen Atomkraftwerken zur Wiederaufarbeitung nach Großbritannien und Frankreich transportiert. Gemäß ihren vertraglichen Verpflichtungen müssen die Betreiber der Atomkraftwerke ihre noch im Ausland lagernden Wiederaufarbeitungsabfälle nach Deutschland zurückführen. Zur Rücknahme dieser Abfälle hat sich auch die Bundesrepublik Deutschland völkerrechtlich verpflichtet.

Im Jahr 2015 haben Bund, Länder und AKW-Betreiber das Rückführungskonzept im Konsens beschlossen. Dieses sieht eine bundesweit ausgewogene Verteilung der Behälter vor. Damals sind vier Standorte für die Rückführung der Abfälle festgelegt worden: Biblis in Hessen, Brokdorf in Schleswig-Holstein, Isar in Bayern und Philippsburg in Baden-Württemberg. Diese Verteilung ist fair, denn sie orientiert sich am Verursacherprinzip. Nach Abschluss der Rückführung werden die hochradioaktiven Abfälle aus der Wiederaufarbeitung in den Bundesländern zwischengelagert, aus deren Atomkraftwerken anteilig die größte Menge an Kernbrennstoff zur Wiederaufarbeitung ins Ausland verbracht wurde.

Nach Hessen ist die Rückführung bereits abgeschlossen: Im November 2020 wurden sechs Behälter mit hochradioaktiven Abfällen aus der britischen Wiederaufarbeitung zum Zwischenlager Biblis transportiert. Für Deutschland war dies der erste große Rücktransport von Atommüll in CASTOR-Behältern seit 2011. Er verlief reibungslos und ohne Störungen.

18 weitere CASTOR-Behälter müssen in den kommenden Jahren noch nach Deutschland zurückgeführt werden, davon vier Behälter in das Brennelement-Zwischenlager Philippsburg. Bei den Behältern, die von La Hague nach Philippsburg kommen sollen, handelt es sich um CASTOR-Behälter des Typs HAW28M, die auch für die Rückführung verglaster hochradioaktiver Abfälle an die Standorte Biblis, Gorleben, Isar und Brokdorf eingesetzt wurden bzw. noch werden.

Die BGZ hat von Beginn an proaktiv über die Rückführung informiert, unter anderem auch bei zahlreichen öffentlichen Veranstaltungen in Philippsburg. Sie wird diese Kommunikation fortsetzen. Weitere Informationen finden sich auch hier: https://rueckfuehrung.bgz.de/

https://bgz.de/wp-content/uploads/2022/08/BGZ_Philippsburg_3522_061_low-scaled.jpg 2321 2560 Janine Tokarski https://bgz.de/wp-content/uploads/2021/10/RZ_BGZ_Logo_RGB_4.svg Janine Tokarski2024-11-08 16:56:212025-04-23 15:50:45Philippsburg: Gericht bestätigt Konzept der Zwischenlagerung – CASTOR-Behälter dürfen eingelagert werden

Gorleben: Bürgerinitiative besucht BGZ-Zwischenlager

4. November 2024/in Aktuelles, Pressemitteilung, Startseite
GORLEBEN – Die Bürgerinitiative Lüchow-Dannenberg hat sich bei einem Besuch vor Ort über aktuelle Themen wie das laufende Bauprojekt oder die verlängerte Zwischenlagerung informiert.

„Die BGZ errichtet zurzeit eine Schutzwand rund um die Halle mit den hochradioaktiven Abfällen sowie eine neue Sicherungszentrale“, so Standortsprecher Dr. Tristan Zielinski. Letztere sei gleichzeitig eine Voraussetzung für den Rückbau der Pilotkonditionierungsanlage (PKA). So habe die BGZ frühzeitig angekündigt, die PKA in einem mehrstufigen Verfahren stillzulegen und anschließend zurückzubauen.

Ein weiteres Thema war die verlängerte Zwischenlagerung. Die Genehmigung des Brennelemente-Zwischenlagers Gorleben läuft zum Jahresende 2034 aus. Da ein Endlagerstandort erst zur Mitte des Jahrhunderts benannt werden soll, bereitet sich die BGZ seit ihrer Gründung darauf vor, eine neue Genehmigung zu beantragen. „Wesentlicher Baustein hierfür ist unser Forschungsprogramm, mit dem wir die Sicherheit der Zwischenlagerung auch für die Zeit nach 2034 nachweisen werden“, so Zielinski. Im Rahmen der frühen Öffentlichkeitsbeteiligung habe die BGZ dies auch bereits in Gorleben diskutiert und werde weiterhin aktiv über alle Schritte informieren sowie Fragen zur neuen Genehmigung erörtern.

Nach dem Besuch sagte der Pressesprecher der Bürgerinitiative, Wolfgang Ehmke: „Auch wenn wir in vielen Fragen unterschiedlicher Meinung sind, tauschen wir uns regelmäßig mit der BGZ aus. Uns ist es wichtig, dass mit der Neugenehmigung weitere CASTOR-Transporte ausgeschlossen bleiben. Da in der Halle „nur“ 113 der insgesamt 420 Stellplätze belegt sind, sollte die BGZ bei der Neugenehmigung die jetzige Situation abbilden und sich auf die 113 Behälter beschränken. Wir fordern seit langem: „Nichts rein, nichts raus!“

https://bgz.de/wp-content/uploads/2023/04/2023-04-12-Das-Brennelemente-Zwischenlager-Gorleben.jpg 1707 2560 David Knollmann https://bgz.de/wp-content/uploads/2021/10/RZ_BGZ_Logo_RGB_4.svg David Knollmann2024-11-04 09:30:172025-04-23 15:52:27Gorleben: Bürgerinitiative besucht BGZ-Zwischenlager

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News / Pressemitteilungen

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  • Zwei Sportsfreunde mit einer Passion: Bouldern in der Bundesliga 5. August 2026
  • Broschüre: Verlängerte Zwischenlagerung kurz und knapp 14. Juli 2026
  • Arbeitskreis Wesermarsch besichtigt BGZ-Zwischenlager 13. Juli 2026
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